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   BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95   

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https://dejure.org/1997,1152
BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95 (https://dejure.org/1997,1152)
BFH, Entscheidung vom 22.04.1997 - IX R 74/95 (https://dejure.org/1997,1152)
BFH, Entscheidung vom 22. April 1997 - IX R 74/95 (https://dejure.org/1997,1152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 100 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Steuerbescheides nach § 100 Abs. 3 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 100 Abs. 3

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FGO § 100 Abs. 3
    Keine ersatzlose Aufhebung eines Steuerbescheids nebst Einspruchsentscheidung durch das FG wegen vom FA unterlassener Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 100 Abs 3, EStG § 7 Abs 5
    Eigentumswohnung; Kaufpreisaufteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 300
  • BB 1997, 1462
  • DB 1997, 1550
  • BStBl II 1997, 541
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 17.01.1996 - XI R 62/95

    Anwendung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Unbeschadet seiner Verpflichtung, gemäß § 76 FGO selbst den Sachverhalt zu erforschen, kann das FG erhebliche Ermittlungen unter den sonstigen Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 FGO durch die Finanzverwaltung vornehmen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 1996 XI R 62/95, BFH/NV 1996, 527).

    § 100 Abs. 3 FGO soll zwar die FG's entlasten, dadurch werden aber die Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht eingeschränkt (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1995 II R 13/94, BFHE 177, 217, BStBl II 1995, 542, und BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 527).

  • BFH, 29.03.1995 - II R 13/94

    Gerichtliche Ermessensausübung bei Aufhebung der Einspruchsentscheidung ohne

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Nach dem BFH-Urteil vom 29. März 1995 II R 13/94 (BFHE 177, 217, 221, BStBl II 1995, 542) unterliegt der revisionsrichterlichen Überprüfung insbesondere auch, ob die nach Auffassung des FG noch durchzuführenden Ermittlungen für die Entscheidungsreife erforderlich sind.

    § 100 Abs. 3 FGO soll zwar die FG's entlasten, dadurch werden aber die Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht eingeschränkt (vgl. BFH-Urteil vom 29. März 1995 II R 13/94, BFHE 177, 217, BStBl II 1995, 542, und BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 527).

  • BFH, 15.01.1985 - IX R 81/83

    Aufteilung der Anschaffungskosten einer Eigentumswohnung auf Boden- und

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Die Aufteilung der Anschaffungskosten anhand des von der OFD Stuttgart entwickelten Vordrucks entsprach jedenfalls im Ansatz den Grundsätzen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Januar 1985 IX R 81/83 (BFHE 143, 61, BStBl II 1985, 252) dargelegt hat.
  • BFH, 22.07.1987 - I R 226/83

    Voraussetzungen für eine Aufhebung ohne Entscheidung zur Sache - Feststellung

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Der revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt jedenfalls die Feststellung des FG, daß die (erforderlichen) Ermittlungen nach Art oder Umfang erheblich sind und die Aufhebung unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 I R 107/85, nicht veröffentlicht - Leitsatz in BFH/NV 1990, 646 -, und BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, BFH/NV 1988, 743; vgl. auch Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Tz. 9563).
  • BFH, 14.03.1996 - IV R 9/95

    Die steuerlichen Grundsätze zur Erbauseinandersetzung sind auch auf

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Das ist seit der Neufassung der Vorschrift nicht mehr der Fall (BFH-Urteil vom 14. März 1996 IV R 9/95, BFHE 180, 142, BStBl II 1996, 310, zu 2.; BTDrucks 12/1061, S. 19; anders noch die bis 1992 geltende Fassung des § 100 Abs. 3 Satz 2 FGO).
  • BFH, 12.03.1970 - V R 158/66

    Ausreichen der Erhebung des Beweises durch Sachverständige durch Anordnung

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Selbst wenn es letzteres nicht von sich aus beabsichtigte, kann dies doch auf Antrag eines Beteiligten geboten sein (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1970 V R 158/66, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 82 FGO Tz. 39 a, 41).
  • BFH, 18.10.1989 - I R 107/85
    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Der revisionsrichterlichen Überprüfung unterliegt jedenfalls die Feststellung des FG, daß die (erforderlichen) Ermittlungen nach Art oder Umfang erheblich sind und die Aufhebung unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 1989 I R 107/85, nicht veröffentlicht - Leitsatz in BFH/NV 1990, 646 -, und BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 226/83, BFH/NV 1988, 743; vgl. auch Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Tz. 9563).
  • BFH, 12.03.1970 - IV R 126/69

    Vorliegen eines schuldlosen Frsitversäumnisses bei verspäteter Absendung der

    Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 74/95
    Selbst wenn es letzteres nicht von sich aus beabsichtigte, kann dies doch auf Antrag eines Beteiligten geboten sein (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1970 V R 158/66, BFHE 98, 467, BStBl II 1970, 460; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 82 FGO Tz. 39 a, 41).
  • BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 30/05 R

    Anwendbarkeit des § 131 Abs 5 SGG auf die kombinierte Anfechtungs- und

    Denn die Tatbestandsmerkmale der Norm sind im Anschluss an die Gesetzesbegründung zu § 113 Abs. 3 VwGO (BT-Drucks 11/7030 S 30) und an die bisherige Rechtsprechung (vgl BVerwGE 117, 200, 207 f; BFH/NV 2001, 178, 179; s auch BFHE 177, 217; BFHE 182, 300) abseits von wirtschaftlichen Überlegungen nur dann als erfüllt anzusehen, wenn die Behörde nach personeller und sachlicher Ausstattung die für erheblich und erforderlich gehaltenen Ermittlungen besser bzw rascher durchführen kann als das Gericht.
  • FG Sachsen, 09.03.2017 - 6 K 1201/16

    § 37b EStG: Pauschalierung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner

    Unbeschadet seiner Verpflichtung, gemäß § 76 FGO den Sachverhalt selbst zu erforschen, kann das Gericht erhebliche Ermittlungen unter den sonstigen Voraussetzungen des § 100 Abs. 3 FGO durch die Finanzbehörde vornehmen lassen (Urteil des BFH vom 22. April 1997, IX R 74/95, BStBl. II 1997, 541 m. w. N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.06.2020 - L 3 SB 13/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung an die Verwaltung -

    Zur Beurteilung der "Erheblichkeit" der noch ausstehenden Ermittlungen im Sinne des § 131 Abs. 5 Satz 1 SGG sind diese mit denjenigen Ermittlungen und sonstigen notwendigen Handlungen des Gerichts zu vergleichen, die das Gericht ohnehin voraussichtlich hätte durchführen müssen, wenn die beklagte Behörde die vom Gericht für erforderlich gehaltenen ergänzenden Ermittlungen durchgeführt hätte (Anschluss an BFH, Urteil vom 22.04.1997, IX R 74/95, juris Rn. 25, 26).

    Zwar spricht gegen die Annahme einer Erheblichkeit solcher Ermittlungen, dass in Literatur und Rechtsprechung vertreten wird, allein das Einholen eines medizinischen Sachverständigengutachtens sei für das Gericht regelmäßig nicht mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da das Gericht eine solche Ermittlung ohne großen Mehraufwand selbst durchführen könne, dieser Aufwand des Gerichts regelmäßig nicht größer sein werde, als wenn es ein qualitativ besseres Gutachten der beklagten Behörde, gegebenenfalls durch die Einholung gerichtlicher Gutachten, zu überprüfen hätte, die in § 106 Abs. 3 Nr. 5 SGG beispielhaft aufgezählte Einholung eines gerichtlichen Gutachtens für die alltägliche Arbeit der Sozialgerichte geradezu typisch sei und die hiermit verbundenen Handlungen des Gerichts nicht derart umfangreich seien, als dass von einer wesentlichen Entlastung des Gerichts im Falle der Aufhebung nach § 131 Abs. 5 SGG ausgegangen werden könne (zu § 100 Abs. 3 FGO Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 22.04.1997, IX R 74/95, juris Rn. 25, 26; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2015, L 5 R 4256/13, juris Rn. 40; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.04.2012, L 11 SB 45/11, juris Rn. 27; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 05.05.2011, L 7 SB 42/09, juris Rn. 24; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.03.2010, L 8 R 145/09, juris Rn. 22; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.01.2009, L 4 R 1519/08, juris Rn. 23; Aussprung in Roos/Wahrendorf, SGG, 1. Auflage 2014, § 131 Rn. 98; Hübschmann in beck-online, Roos/Wahrendorf, Stand: 01.09.2019, § 131 Rn. 98; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 131 Rn. 19; Wolff-Dellen in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Auflage 2014, § 131 Rn. 19).

  • BFH, 30.07.2004 - IV B 143/02

    Recht auf Gehör

    Die zum 1. Januar 1993 in die FGO eingefügte Regelung soll der Entlastung der FG und des BFH dienen und eine Beschleunigung des finanzgerichtlichen Verfahrens bewirken (BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 74/95, BFHE 182, 300, BStBl II 1997, 541; BTDrucks 12/1061, S. 11).

    Ähnliches gilt für die Einholung eines Sachverständigengutachtens, das einerseits das Gericht nicht mit erheblichem Aufwand belastet, andererseits aber ebenfalls nur unter Beachtung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vom Gericht verwertet werden kann (BFH-Urteil in BFHE 182, 300, BStBl II 1997, 541).

  • BFH, 30.07.2004 - IV B 144/02
    Die zum 1. Januar 1993 in die FGO eingefügte Regelung soll der Entlastung der FG und des BFH dienen und eine Beschleunigung des finanzgerichtlichen Verfahrens bewirken (BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 74/95, BFHE 182, 300, BStBl II 1997, 541; BTDrucks 12/1061, S. 11).

    Ähnliches gilt für die Einholung eines Sachverständigengutachtens, das einerseits das Gericht nicht mit erheblichem Aufwand belastet, andererseits aber ebenfalls nur unter Beachtung der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vom Gericht verwertet werden kann (BFH-Urteil in BFHE 182, 300, BStBl II 1997, 541).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2009 - L 4 R 1519/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung gem § 131 Abs 5 SGG an die

    Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist für das Gericht nicht mit einem erheblichem Aufwand im Sinne des § 131 Abs. 5 SGG verbunden (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., Rn. 19; für die Finanzgerichtsbarkeit zu § 100 Abs. 3 FGO: BFH: Beschluss vom 30.07.2004 - IV B 143/02 und IV B 144/02 - BFH/NV 2005, 359; Urteil vom 22.04.1997 - IX R 74/95 - BFHE 182, 300 = BStBl. II 1997, 541).
  • BFH, 31.03.1998 - IX R 37/96

    Voraussetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung eines Mietverhältnisses

    Der erkennende Senat entscheidet nicht über die Frage, ob die nach Auffassung des FG noch durchzuführenden Ermittlungen für die Entscheidungsreife erforderlich sind (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 22. April 1997 IX R 74/95, BFHE 182, 300, BStBl II 1997, 541, zu 1.).

    Der BFH hat dies für die Einholung eines Sachverständigengutachtens im Urteil in BFHE 182, 300, BStBl II 1997, 541 entschieden; Entsprechendes gilt für den Streitfall.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - L 8 R 145/09

    Rentenversicherung

    Dies kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn die dort getroffenen Leistungsbeurteilungen von den behandelnden Ärzten geteilt werden (im Ergebnis und mit ähnlicher Argumentation BFH, Urteil v. 22.4.1997, IX R 74/95 Rdnr. 26).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 459/03

    Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken als geldwerter

    Die Norm setzt nicht voraus, dass dem Finanzamt während des Verwaltungsverfahrens ein wesentlicher Verfahrensfehler unterlaufen ist, ausreichend ist vielmehr, dass das Gericht die Rechtslage anders beurteilt als die Behörde und dadurch weitere Ermittlungen notwendig werden (BFH, Urteile vom 14. März 1996 IV R 9/95, BStBl II 1996, 310, 312 und vom 22. April 1997 IX R 74/95, BStBl II 1997, 541, 542).
  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 53/05

    Gerichtliche Aufhebung eines Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung und

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  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 34/05

    Sachaufklärung gemäß § 131 Abs 5 S 1 SGG

  • FG Sachsen, 21.01.2004 - 7 K 58/99

    Anwendung und -verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach § 17 Abs.

  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 43/05

    Verpflichtung der Behörde zur erneuten Sachverhaltsermittlung nach § 131 Abs. 5

  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 54/05

    Möglichkeit eines Gerichts zur Aufhebung eines Verwaltungsakts und eines

  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 24/05

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Neufeststellung seiner Behinderungen und

  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 36/05

    Gerichtliche Aufhebung eines Verwaltungsakts ohne Sachentscheidung und

  • LSG Sachsen, 26.10.2005 - L 6 SB 47/05

    Aufhebung eines Bescheides ohne Entscheidung in der Sache bei Erforderlichkeit

  • SG Augsburg, 07.08.2006 - S 5 U 5036/06

    Kostenübernahme für eine motorbetriebene Bewegungsschiene durch die

  • FG Baden-Württemberg, 21.10.1998 - 5 K 193/98

    Berücksichtigung des Verlustes aus seiner Beteiligung an einer in Konkurs

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 12 K 351/92

    Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Eigentumswohnung

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 76/95
  • FG Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 1 K 368/99

    Terminsverlegung bei Erkrankung eines Beteiligten; Prozessfähigkeit eines

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