Rechtsprechung
BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Kenntnis von Tatsachen
- Der Betrieb(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erst nach bestandskräftiger Einkommensteuerveranlagung geltend gemachte Gebäudeabschreibung - Bescheidsänderung nur ausgeschlossen, falls Steuerpflichtigen grobes Verschulden trifft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 173 Abs. 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- Nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 Abs. 1 AO
- Ermittlungsfehler des Finanzamts
Sonstiges
Papierfundstellen
- BFHE 182, 2
- NJW 1997, 3046
- BB 1997, 1085
- BB 1997, 982
- DB 1997, 1064
- BStBl II 1997, 422
- BStBl II 1997, 442
Wird zitiert von ... (54)
- BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19
Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare …
Im Streitfall sind das die tatsächlichen Voraussetzungen der AfA gemäß § 7 Abs. 4 EStG (vgl. Senatsurteil vom 26.11.1996 - IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422).Das FG ist im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen, dass das FA die Voraussetzungen des § 129 AO bereits deshalb verneinen konnte, weil die AfA in der Einkommensteuererklärung der Klägerin nicht angesetzt worden war und das FA ohne die Kenntnis der Akten der Vorjahre diesen Fehler der Klägerin als offenbare Unrichtigkeit nicht erkennen konnte (vgl. Senatsurteil in BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422; BFH-Urteile vom 31.07.1990 - I R 116/88, BFHE 162, 115, BStBl II 1991, 22, m.w.N.;… vom 23.01.1991 - I R 26/90, BFH/NV 1992, 359; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.03.2005 - 4 K 235/03, juris).
- FG Baden-Württemberg, 21.02.2006 - 1 K 212/02
Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender AfA
Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung oder Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhen, schließen die Anwendung des § 129 AO aus (vgl. BFH-Urt. v. 31. Juli 1990 - I R 116/88 -, BStBl II 1991, 22 und v. 26. November 1996 - IX R 77/95 -, BStBl 1997, 422).Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, der mehrfach entschieden hat, dass die Voraussetzungen des § 129 Satz 1 AO nicht vorliegen, wenn in der Einkommensteuererklärung die AfA nicht angesetzt worden ist und das Finanzamt ohne Kenntnis der Akten der Vorjahre diesen Fehler der Steuerpflichtigen nicht als offenbare Unrichtigkeit erkennen konnte (vgl. BFH-Urt. v. 26. November 1996, a.a.O., m.w.N.), steht dem nicht entgegen, weil sich hier die Frage nach einer Sachverhaltsermittlung oder rechtlichen Erwägungen anders als in den vom BFH entschiedenen Fällen schon vom Ansatz her nicht stellt.
- BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96
Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten
Nachträglich werden Tatsachen oder Beweismittel bekannt, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in dem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt werden (Senatsurteil vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422; BFH-Urteil vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492).
- BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99
Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?
Unter diesen Umständen ist es unerheblich, dass sich die doppelte Erfassung --anders als in den Entscheidungen des BFH in BFHE 162, 115, BStBl II 1991, 22; in BFH/NV 1992, 359; in BFH/NV 1995, 1033; in BFH/NV 1998, 1452, und vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422-- auch ohne Zuziehung der Vorgänge anderer Veranlagungszeiträume hätte vermeiden lassen. - FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1169/06
Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO: …
Im Gegenteil habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 26.11.1996 IX R 77/95, Bundessteuerblatt (BStBl) II 1997, 422, gerade entschieden, dass im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO eine Tatsache nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen als bereits bekannt gelten könne, wenn der zuständige Bearbeiter sie lediglich hätte kennen können oder kennen müssen; das Finanzamt könne sich in diesem Fall nicht auf sein eigenes Versäumnis oder Verschulden berufen.Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kann deshalb eine Tatsache nicht als bekannt gelten, wenn sie der zuständige Bearbeiter lediglich hätte kennen können oder kennen müssen (Urteile des BFH vom 13.04.1967 V 57/65, BStBl III 1967, 519, und in BStBl II 1997, 422; AEAO zu § 173, Nr. 2.3.6 und 4.2; abweichend aber reichlich wirr das Urteil des FG Münster vom 10.08.2005 1 K 5419/02 E, EFG 2006, 7, mit zu Recht ablehnender Anm. von Adamek).
In dem Urteil in BStBl II 1997, 422, hat der BFH sodann allerdings - wie oben ausgeführt - zwar erkannt, dass im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO eine Tatsache nicht als bekannt gelten könne, die der zuständige Beamte lediglich hätte kennen können oder kennen müssen; das FA könne sich nicht zum Nachteil des Steuerpflichtigen auf sein eigenes Versäumnis oder Verschulden berufen.
Insoweit trifft die Begründung des BFH in den Urteilen in BStBl III 1967, 519, und in BStBl II 1997, 422, für beide Grundsätze uneingeschränkt zu, so dass auch der Grundsatz zu a) im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO keine Geltung beanspruchen kann.
Hätte die Tatsache, die sich zu Unrecht nicht in der Steuererklärung bzw. Gewinnermittlung niedergeschlagen hat, wie auch im Streitfall erst aus anderen Unterlagen, z.B. den Veranlagungsakten des Vorjahres erkannt werden können, liegt allenfalls eine mangelnde Sachaufklärung infolge Verletzung der Amtsermittlungspflicht vor, die eine Änderung nach § 129 AO ausschließt (so z.B. BFH-Urteile in BStBl II 1986, 541, betreffend Übersehen einer Kontrollmitteilung, und in BStBl II 1997, 422).
- BFH, 11.12.1997 - V R 56/94
Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Tatsache dem zuständigen Bediensteten des FA beim Abschluß der Willensbildung in bezug auf den zu ändernden Steuerbescheid nicht bekannt war (vgl. BFHUrteil vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422).Unerheblich ist im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977 auch, ob der zuständige Beamte des FA eine Tatsache lediglich hätte kennen können oder kennen müssen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422).
- FG Baden-Württemberg, 01.10.2014 - 2 K 2084/11
Abgrenzung zwischen Rückabwicklung von Anschaffungsgeschäften und Veräußerung im …
Im Zeitpunkt der abschließenden Zeichnung des Änderungsbescheides vom 23. Dezember 2008 am 10. Dezember 2008 hatte die Sachbearbeiterin noch keine Kenntnis von den Veräußerungen der Anteile an der Immo Verw GmbH & Co KG -X Fonds - (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für das nachträgliche Bekanntwerden z.B. BFH-Urteil vom 26. November 1996 IX R 77/95,BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422;… sowie Loose in: Tipke/Kruse, AO/FGO, Komm., § 173 AO Rn. 44, m.w.N.). - BFH, 11.02.2009 - X R 56/06
Verdeckte Einlage eines Einzelunternehmens in eine GmbH - widerstreitende …
Nachträglich bekannt werden Tatsachen und Beweismittel, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in welchem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422). - BFH, 05.12.2002 - IV R 58/01
Gewerblicher Grundstückshandel
Nachträglich werden Tatsachen bekannt, wenn sie nach dem Zeitpunkt, in dem die Willensbildung über die Steuerfestsetzung abgeschlossen ist, bekannt werden (BFH-Urteile vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422, und vom 20. Juni 1985 IV R 114/82, BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492). - BFH, 27.11.2001 - VIII R 3/01
Neue Tatsache; Nichtbeachtung eines maschinellen Prüfhinweises
Jedoch gelten die von der Rechtsprechung des BFH entwickelten Grundsätze, ob eine Tatsache nachträglich bekannt geworden ist, gleichermaßen für die (hier in Rede stehende) Änderungsvorschrift des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. März 1987 II R 226/84, BFHE 149, 141, BStBl II 1987, 416, und vom 26. November 1996 IX R 77/95, BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422, unter 2. der Gründe).Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH und der herrschenden Lehre im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 --anders als im Anwendungsbereich des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977-- eine der organisatorisch zur Bearbeitung des Steuerfalles berufenen Dienststelle (zur Maßgeblichkeit der Kenntnis der organisatorisch zuständigen Dienststelle vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492, unter 1. a, und in BFHE 138, 313, BStBl II 1983, 548, unter 1.) unbekannt gebliebene Tatsache nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht als bekannt fingiert werden kann, wenn sie die zuständigen Beamten des FA bei gehöriger Erfüllung ihrer Ermittlungspflicht hätten kennen können bzw. kennen müssen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422; vgl. ferner schon BFH-Urteil vom 13. April 1967 V 57/65, BFHE 88, 540, BStBl III 1967, 519, betreffend § 222 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsabgabenordnung --AO--).
- BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Ansparrücklage nach § 7g EStG
- FG Baden-Württemberg, 01.10.2014 - 2 K 2085/11
Abgrenzung zwischen Rückabwicklung und Spekulationsgeschäfte i. S. d. § 23 Abs. 1 …
- BFH, 19.03.2009 - IV R 84/06
Zu den Voraussetzungen einer Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit, …
- FG Hamburg, 25.10.2013 - 5 K 120/11
Abgabenordnung: Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit bzw. neuer …
- BFH, 19.11.2008 - II R 10/08
Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 1592/10
Fehlende Angaben über erhaltene Rentenbezüge können als Steuerhinterziehung …
- FG Niedersachsen, 01.07.2004 - 16 K 116/01
Begriff des "Kindes" im Sinn des Steuerrechts; Erleichterung des Unterhalts und …
- BFH, 05.07.2007 - V B 6/06
Keine Berichtigung von Rechtsfehlern nach § 173 AO; Nichtberücksichtigung des …
- FG München, 14.02.2008 - 15 K 779/05
Keine tarifliche Erhöhung der Einkommensteuer um das deutsche Kindergeld bei …
- FG Münster, 25.09.2007 - 15 K 767/04
Ausweisung der Bezüge eines Beamten der Finanzverwaltung als Versorgungsbezüge; …
- FG Köln, 25.04.2002 - 13 K 8659/98
Keine Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht
- BFH, 24.08.2004 - II B 146/03
Darlegung der Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
- BFH, 15.06.2000 - XI B 71/99
§ 173 AO; positive Tatsachenkenntnis
- FG Münster, 07.09.2006 - 5 K 1481/06
Fehlerhaftigkeit i. S. von § 174 Abs. 4 AO
- FG Baden-Württemberg, 14.03.2005 - 4 K 235/03
Versehentlich in der Einkommensteuererklärung nicht beantragte AfA-Beträge keine …
- FG Düsseldorf, 28.08.2008 - 12 K 1083/04
Besteuerung des Gewinns aus einer Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile; …
- FG Köln, 18.01.2001 - 7 K 9214/98
Ermittlungspflicht des FA und Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei …
- FG Hamburg, 22.03.2019 - 3 K 33/18
Grobes Verschulden eines Steuerberaters bei unterlassener Geltendmachung eines …
- FG Hessen, 26.01.2005 - 13 K 2269/04
Änderungsbescheid; neue Tatsache; Eigenschaft; Grundstück; landwirtschaftliches …
- FG Hamburg, 09.08.2018 - 5 K 60/16
Keine Änderungsmöglichkeit bei versäumter Mitteilung der zutreffenden …
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 13 K 68/00
Berücksichtigung neuer Tatsachen; ermäßigte Besteuerung einer Sozialabfindung …
- BFH, 23.04.1999 - I B 150/98
Verstoß gegen den klaren Akteninhalt - Zulassung der Revision - Zulassungsgrund - …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.05.2003 - 5 K 1807/02
Zur Änderungsmöglichkeit des Finanzamtes bei nachträglich bekannt gewordenen …
- FG Hessen, 20.02.2001 - 7 K 2042/00
Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Änderung wegen neuer Tatsachen bei …
- FG München, 19.05.2015 - 2 K 2799/12
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht, Beraterverträge, Einfamilienhaus
- FG Bremen, 10.12.2003 - 2 K 148/03
Grobes Verschulden bei nachträglichem Bekanntwerden eines Auflösungsverlustes …
- VG Köln, 14.09.2016 - 24 K 4001/15
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 K 2218/06
Pachtzinsen im Sinne von § 8 Nr. 7 GewStG und Aufteilung von Pachtzinsen für …
- FG Sachsen, 17.08.2004 - 5 K 814/99
Aufhebung festgesetzter Investitionszulagen wegen Fehlens einer eigenhändigen …
- FG Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 10 K 23/05
Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung
- FG Bremen, 17.12.2003 - 2 K 539/02
Erhöhte Anforderungen an das Ausscheiden groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. …
- FG Bremen, 25.09.2003 - 1 K 570/02
Steuerliche Anerkennung der Vermieterstellung bei späterer Rückabwicklung des …
- FG Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 12 K 154/99
Grundsatz von Treu und Glauben im Rahmen der Änderung eines …
- FG Niedersachsen, 15.12.1998 - VIII 389/96
Besteuerung von erzielten Einkünften eines unter ausländischer Flagge fahrendem …
- FG München, 17.05.2006 - 4 K 4778/04
Angabe einer falschen Steuerklasse bei der Erbschaftsteuer
- FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2004 - 5 K 1995/02
Zur Änderung wegen neuer Tatsachen bei Vorliegen eines gewerblichen …
- FG Münster, 14.08.2000 - 4 K 7318/98
Grenzen einer Änderung wegen neuer Tatsachen
- FG Brandenburg, 18.09.1997 - 5 K 1755/96
Definition des Begriffs "Tatsache"; Einordnung des sich bei Übergang von der …
- FG Thüringen, 25.06.1997 - III 93/97
Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides; Vorläufigkeitsvermerk nach § …
- FG München, 19.05.2010 - 10 K 1307/09
Keine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids bei nachträglicher …
- FG Baden-Württemberg, 27.05.2004 - 8 K 282/99
Übersehen einer Steuerbescheinigung i.S. von § 44 KStG als offenbare …
- FG München, 22.01.2002 - 6 K 4752/99
Änderung wegen neuer Tatsachen, bzw. Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit, …
- FG Hamburg, 10.11.1999 - VII 181/97
Änderung eines Steuerbescheides bei nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen; …
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2010 - 14 K 2569/07
Zum Unterschied zwischen einer Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO und einer neuen …