Rechtsprechung
   BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1528
BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98 (https://dejure.org/2001,1528)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2001 - IX R 78/98 (https://dejure.org/2001,1528)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - IX R 78/98 (https://dejure.org/2001,1528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 12, 22 Nr. 2, § 23 Abs. 4 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Fremdvergleich - Vertraglich vereinbarte Leistung - Höhere Gegenleistung - Fremde Dritte

  • Judicialis

    EStG § 12; ; EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 12, 22 Nr. 2, § 23 Abs. 4 S. 1
    Fremdvergleich bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Privates Veräußerungsgeschäft - Auch bei Scheidungsvereinbarungen?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 4
    Anschaffungskosten; Ehegattenerwerb; Spekulationsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 392
  • NJW 2001, 3359
  • BB 2001, 1835
  • BB 2001, 2353
  • DB 2001, 1911
  • BStBl II 2001, 756
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Der sog. Fremdvergleich dient bei Rechtsverhältnissen unter Angehörigen der Klärung der Frage, ob und inwieweit der zu beurteilende Leistungsaustausch dem Bereich der Einkünfteerzielung oder dem privaten Bereich zuzuordnen ist (z.B. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).
  • BFH, 30.06.1999 - IX R 83/95

    Vermietungseinkünfte bei Miteigentümern

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Der Senat kann offen lassen, ob die Grundsätze des sog. Fremdvergleichs bei Verträgen zwischen getrennt lebenden Ehegatten überhaupt anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 IX R 83/95, BFHE 190, 82, unter 3. c).
  • BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95

    Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Zur Gegenleistung für den Erwerb können auch Aufwendungen zählen, die neben dem nach dem Kaufvertrag geschuldeten Kaufpreis aufgrund eines gesonderten Vertrages geleistet werden (s. dazu BFH-Urteil vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348), und auch solche, die nicht in einem Vertrag fixiert sind (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2000 IX B 54/00, BFH/NV 2001, 438).
  • BFH, 11.10.2000 - IX B 54/00

    Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Zur Gegenleistung für den Erwerb können auch Aufwendungen zählen, die neben dem nach dem Kaufvertrag geschuldeten Kaufpreis aufgrund eines gesonderten Vertrages geleistet werden (s. dazu BFH-Urteil vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348), und auch solche, die nicht in einem Vertrag fixiert sind (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 2000 IX B 54/00, BFH/NV 2001, 438).
  • BFH, 22.09.1987 - IX R 15/84

    Spekulationsgewinn bei Erbauseinandersetzung (Grundstücksrealteilung) mit

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Das FG muss nunmehr ermitteln, welche konkrete(n) Gegenleistung(en) der Kläger und seine damalige Ehefrau für die Übertragung des Grundstücksanteils vereinbart haben: Ob --wie das FA geltend macht-- nur der im notariellen Vertrag vom 4. März 1994 vereinbarte Kaufpreis Gegenleistung war und damit angesichts des höheren Verkehrswerts ggf. ein teilentgeltlicher Erwerb vorlag (zur Anwendung des § 23 Abs. 4 EStG bei vorangegangenem teilentgeltlichen Erwerb, s. BFH-Urteil vom 22. September 1987 IX R 15/84, BFHE 151, 143, BStBl II 1988, 250) oder ob der Kläger --wie er im Einspruchs- und Klageverfahren geltend gemacht hat-- noch zusätzlich zu dem im notariellen Vertrag vom 4. März 1994 genannten Kaufpreis als Gegenleistung weitere Aufwendungen (z.B. durch die Übernahme von Verbindlichkeiten seiner damaligen Ehefrau) getätigt hat, die als Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind (s. dazu Blümich/Ehmcke, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 6 EStG Rz. 304).
  • BFH, 19.12.2000 - IX R 100/97

    Anschaffungskosten bei Gratisaktien und Bezugsrechten

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Dieser aus dem Handelsrecht in das Steuerrecht übernommene einheitliche Anschaffungskostenbegriff gilt gleichermaßen im Bereich der Gewinneinkünfte wie im Bereich der Überschusseinkünfte (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BStBl II 2001, 345).
  • BFH, 13.09.1994 - IX R 104/90

    Berücksichtigung von Anschaffungskosten für ein Hausgrundstück als Absetzungen

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Anschaffungspreis auch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem einzelnen Wirtschaftsgut zugeordnet werden können (BFH-Urteil vom 13. September 1994 IX R 104/90, BFH/NV 1995, 384).
  • FG Münster, 24.04.1998 - 11 K 5834/97
    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - IX R 78/98
    Der hierauf gerichteten Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1132 veröffentlichten Urteil statt.
  • BFH, 31.05.2005 - VIII B 67/96

    Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Der sog. Fremdvergleich dient bei Verträgen unter nahen Angehörigen der Klärung der Frage, ob und inwieweit ein Rechtsgeschäft dem Bereich der Einkünfteerzielung oder dem privaten Bereich des Steuerpflichtigen (unentgeltliche Zuwendung/Unterhaltsleistung) zuzuordnen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106; vom 31. Mai 2001 IX R 78/98, BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756).

    Danach liegt ein teilentgeltliches Rechtsgeschäft vor, wenn Leistung und Gegenleistung nicht --wie unter Fremden-- nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen worden sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. März 1995 VIII R 29/93, BFHE 178, 116, BStBl II 1995, 693; in BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756).

  • FG Köln, 16.01.2013 - 3 K 2008/07

    Nachweis tatsächlicher Zahlung durch Versteuerung beim Empfänger?

    bbb) Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte unter nahen Angehörigen sind unter Anwendung der vorgenannten Grundsätze ebenso wie Darlehensverträge unter nahen Angehörigen der Besteuerung grundsätzlich nicht zugrunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht, wobei im Hinblick auf Vereinbarungen zwischen wirtschaftlich unabhängigen (volljährigen) Angehörigen und auf Bau- und Anschaffungsdarlehen Erleichterungen gelten (st. Rechtsprechung, vgl. zu Kaufverträgen BFH-Urteile vom 31. Mai 2001 IX R 78/98, BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756; vom 10. November 1998 VIII R 28/97, BFH/NV 1999, 616; vom 24. Oktober 1978 VIII R 172/75, BFHE 126, 282, BStBl II 1979, 135, und vom 6. November 1991 XI R 2/90, BFH/NV 1992, 297; vom 09.11.2011 X R 60/09, BStBl II 2012, 638; zu Anschaffungsdarlehen vgl. die BFH-Urteile vom 4.6.1991 IX R 150/85 BStBl 1991 II S. 838 und vom 25.1.2000 25.01.2000 VIII R 50/97, BStBl 2000 II S. 393; BMF-Schreiben vom 23.12.2010, BStBl. I 2011, 37; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 9 Anm. 400).
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03

    EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Er führt aber nicht ohne weiteres --positiv-- dazu, einen ganz anderen Vertragsinhalt, also z.B. eine Schenkungsabrede der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IX R 78/98, BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756, und allgemein Wolff-Diepenbrock, in Festschrift für Beisse, 1997, S. 581 ff.).
  • BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05

    NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen

    Dies führt aber nicht ohne weiteres --positiv-- dazu, einen ganz anderen Vertragsinhalt, also z.B. eine Schenkungsabrede der Besteuerung zugrunde zu legen (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IX R 78/98, BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 35/02

    Teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft; Aufteilung in

    Sie setzen sich mit den dazu vertretenen Auffassungen ebenso wenig auseinander wie mit dem vom Finanzgericht (FG) herangezogenen Urteil des BFH vom 31. Mai 2001 IX R 78/98 (BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756).
  • BFH, 26.06.2002 - IX B 119/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; tatsächliche Feststellungen

    Nach der Entscheidung des Senats vom 31. Mai 2001 IX R 78/98 (BFHE 195, 392, BStBl II 2001, 756; Vorinstanz: FG Münster, s.o.) rechtfertigen es die Grundsätze des sog. Fremdvergleichs nicht --wie vom Kläger begehrt--, an Stelle der im Vertrag tatsächlich vereinbarten Leistung der Besteuerung eine höhere Gegenleistung unter Hinweis darauf zugrunde zu legen, dass eine solche unter fremden Dritten gefordert (und erbracht) worden wäre.
  • FG Schleswig-Holstein, 10.04.2003 - 2 K 304/00

    Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen zwischen Ehegatten;

    Sie sind in der Regel der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung z.B. zu Kaufverträgen BFH BStBl II 2001, 756; 1979, 135; Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1999, 616 ; 1992, 297).
  • BFH, 19.12.2006 - X B 117/06

    Bestehen der Möglichkeit eines Betriebsausgabenabzugs bei einem Vertrag zwischen

  • FG Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 8 K 75/03

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Kaufvertrags - wirtschaftlicher Zusammenhang

  • FG Münster, 08.02.2008 - 11 K 4811/05

    Rechtmäßigkeit einer Berücksichtigung von Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2008 - 12 K 8354/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch auch das Entgelt für die Anteilsveräußerung an

  • FG Baden-Württemberg, 03.06.2009 - 2 K 124/06

    Eigenheimzulage auch bei unüblichem Angehörigen-(Kaufpreis-)darlehen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht