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   BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97   

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https://dejure.org/2001,9794
BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97 (https://dejure.org/2001,9794)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2001 - IX R 84/97 (https://dejure.org/2001,9794)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2001 - IX R 84/97 (https://dejure.org/2001,9794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Veranlagung - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Werbungskostenüberschuß - Aufwendungen - Selbstnutzung einer Ferienwohnung

  • Judicialis

    EStG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6; ; EStG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1
    Ferienwohnung; Leerstandszeiten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
    Dies gilt --wie der Senat in seinem Urteil IX R 97/00 vom 6.11.2001 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat-- unabhängig davon, ob die Steuerpflichtigen die Ferienwohnung in Eigenregie oder durch Einschalten eines Dritten vermieten.

    c) Dagegen ist nach dem Urteil IX R 97/00 bei teilweise selbstgenutzten und teilweise vermieteten Ferienwohnungen die Frage, ob die Steuerpflichtigen mit oder ohne Überschusserzielungsabsicht vermietet haben, anhand einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose zu entscheiden, die gegebenenfalls auch nur den abgekürzten Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassen kann.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Gründe des Urteils IX R 97/00.

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
    Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, wie der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (1)) ausgeführt hat, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen.

    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
    Die Überschusserzielungsabsicht kann erst nachträglich einsetzen und auch wieder wegfallen (BFH-Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
    Die Grundsätze des vorgenannten Urteils sind auch bei Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (z.B. BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 37/98, BFHE 193, 479, BStBl II 2001, 705, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
    a) Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass eine Vermietungstätigkeit nur dann dieser Einkunftsart zuzurechnen ist, wenn der Vermieter die Absicht hat, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften (z.B. BFH-Urteil vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676, unter II. 2.); nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (Beschluss in BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3. c aa (2)).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
    b) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09

    Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Ist die Vermietung somit aus den vorgenannten Gründen nicht auf Dauer angelegt, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht mittels einer Prognose zu ermitteln, der der kürzere Zeitraum der tatsächlichen Vermietung zugrunde liegt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 84/97, BFH/NV 2002, 769, und IX R 44/99, BFH/NV 2002, 773, sowie Schmidt / Drenseck, a.a.O., § 21 Rz. 12, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2003 - IX B 114/03

    Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen

    Durch die BFH-Rechtsprechung zur Vermietung von Ferienwohnungen ist bereits geklärt (zu den Darlegungsanforderungen bei bereits vorhandener BFH-Rechtsprechung s. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1999 VIII B 85/99, BFH/NV 2000, 472; vom 7. November 2001 XI B 37/01, BFH/NV 2002, 511; vom 19. August 2002 II B 122/01, BFH/NV 2003, 64), dass durch die Vermietung veranlasste kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung keine schädliche Selbstnutzung sind (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; IX R 84/97, BFH/NV 2002, 769; IX R 38/98, BFH/NV 2002, 770) und dass eine teilweise Selbstnutzung der Ferienwohnung schon für sich allein Beweisanzeichen für eine (auch) private Nutzung und damit private Veranlassung der Aufwendungen ist, was die generelle Prüfung der Überschusserzielungsabsicht auslöst (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).
  • FG Hessen, 17.05.2003 - 11 K 1312/02

    Sonderabschreibung; Zonenrandförderung; Ferienhaus; Eigennutzung -

    Das nach erfolglosem Vorverfahren angestrengte Klageverfahren wurde durch Beschluss vom 27.10.2000 bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes in dem Verfahren IX R 84/97 über die Behandlung von Leerstandszeiten bei der Vermietung auch selbstgenutzter Ferienwohnungen zum Ruhen gebracht.
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