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BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an Abziehbarkeit von strittigen Finanzierungskosten als vorab entstandene Werbungskosten für einen Hausbau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79
Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Es ist jedoch bei der tatrichterlichen Würdigung zur Entscheidung der Frage zu beachten, ob nach den Gesamtumständen ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwendungen mit künftigen Einnahmen besteht (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 130/79, BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).Auch andere Umstände können Indizien für einen wirtschaftlichen Zusammenhang bilden, wie z. B. der Abschluß von Bausparverträgen, um nach dem Grundstückserwerb nunmehr die Mittel für die Baukosten anzusparen, die Beauftragung eines Architekten oder eine Bauvoranfrage (BFH-Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).
Bezüglich dieses Umstandes sind starre Regeln für seine Gewichtung bei der tatrichterlichen Würdigung gleichermaßen abzulehnen, wie es der BFH bereits in seinem Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554 für den zeitlichen Zusammenhang getan hat.
Im Urteilsfalle in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554 mußten der Kläger und seine Ehefrau vor der Verwirklichung ihrer Bauabsicht erst einmal die hierfür erforderlichen Geldmittel ansparen.
- BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84
Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben - …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747). - BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81
Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747).
- BFH, 08.02.1983 - VIII R 163/81
Werbungskosten - Bausparverträge - Abschlußgebühren
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen schließlich auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteil vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355). - BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85
Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei …
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden Werbungskosten grundsätzlich alle Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Januar 1990 IX R 17/85, BFHE 159, 491, BStBl II 1990, 465). - FG Baden-Württemberg, 08.12.1988 - VIII K 345/85
Einkommensteuer; Erwerb von Bauerwartungsland
Auszug aus BFH, 04.06.1991 - IX R 89/88
Welche Bedeutung für den Abzug von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten dem Umstand zukommt, daß ein Grundstück bei seinem Erwerb noch nicht bebaubar ist, ist umstritten (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 1988 VIII K 345/85, EFG 1989, 508, Revision IX R 145/89, und das Urteil der Vorinstanz in EFG 1988, 468).
- BFH, 06.12.1994 - IX R 11/91
Doppelte Haushaltsführung - Kausalität bei der Abgabenordnung - Hilfstatsachen
Erforderlich ist allerdings, daß der Steuerpflichtige trotz der finanziellen Schwierigkeiten bzw. der noch fehlenden Bebaubarkeit konkret damit rechnen konnte, das Grundstück in überschaubarer Zeit bebauen zu können, und er seine Bauabsicht nachhaltig zu verwirklichen sucht (vgl. dazu Senatsurteile vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761, und IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741). - BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15
Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als …
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen mit einbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226). - BFH, 01.12.2015 - IX R 9/15
Unbebautes Grundstück - Feststellung der Bebauungs- und Vermietungsabsicht
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).
- BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89
Werbungskosten beim Grundstückskauf
Welche Bedeutung für den Abzug von Aufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten dem Umstand zukommt, daß ein Grundstück bei seinem Erwerb noch nicht bebaubar ist, ist umstritten (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteile vom 8. Dezember 1988 VIII K 345/85, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 508, Revision IX R 145/89, und vom 17. März 1988 X-K 355/86, EFG 1988, 468, Revision IX R 89/88). - FG Nürnberg, 05.11.2020 - 8 K 954/18
Berücksichtigung einkommensmindernder langjähriger negativer Einkünfte aus …
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226).Er ist jedoch bei der tatrichterlichen Würdigung zu beachten, ob nach den Gesamtumständen ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Aufwendungen mit künftigen Einnahmen besteht (BFH-Urteile in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554, und in BFH/NV 1991, 741) .Dabei ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH eine abschließende (negative) Beurteilung der Vermietungsabsicht mit Rücksicht auf den bloßen Zeitablauf regelmäßig erst dann möglich, wenn eine Vermietung über mehr als zehn Jahre nicht zustande gekommen ist (BFH-Urteile vom 11.08.2010 IX R 3/10, BStBl II 2011, 166;… vom 16.06.2015 IX R 27/14, BFH/NV 2016, 98).
d) Weitere Indizien, aus denen sich der wirtschaftliche Zusammenhang ergeben kann, sind nach der Rechtsprechung die Bebaubarkeit des Grundstücks (BFH-Urteile in BFHE 164, 364, BStBl II 1991, 761; in BFH/NV 1991, 741;… vom 19. Dezember 2007 IX R 30/07, BFH/NV 2008, 1300), die Beauftragung eines Architekten oder eine Bauvoranfrage (BFH-Urteil in BFHE 138, 195, BStBl II 1983, 554).
- FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12
Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht …
Dabei muss der Steuerpflichtige seine erkennbare Vermietungsabsicht nachhaltig zu verwirklichen suchen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741).Ein Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 741).
- BFH, 05.03.2008 - X R 48/06
Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der …
Ein solcher Abzug ist von dem Zeitpunkt an geboten, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BFHE 147, 176, BStBl II 1986, 747, und vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741). - FG Nürnberg, 27.01.2017 - 4 K 764/16
Streit wegen verbilligter Vermietung
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (vgl. BFH-Urteile vom 08.02.1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 04.06.1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12.10.2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226). - BFH, 06.09.2016 - IX R 19/15
Vermietung und Verpachtung - vorab entstandene Werbungskosten bei gescheiterter …
Bei der tatrichterlichen Würdigung der Umstände kann in Zweifelsfällen auch das spätere Verhalten des Steuerpflichtigen miteinbezogen werden (BFH-Urteile vom 8. Februar 1983 VIII R 163/81, BFHE 138, 202, BStBl II 1983, 355; vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741;… BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 202/05, BFH/NV 2007, 226). - FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09
Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im …
Dabei muss der Steuerpflichtige seine erkennbare Vermietungsabsicht nachhaltig zu verwirklichen suchen (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 89/88, BFH/NV 1991, 741).Ein Abzug ist von dem Zeitpunkt an gegeben, zu dem sich anhand objektiver Umstände feststellen lässt, dass der Entschluss, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefasst worden ist (BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 741).
- BFH, 17.03.2009 - X B 34/08
Grundsätzliche Bedeutung bei ausgelaufenem Recht
- BFH, 10.11.1992 - VIII R 98/90
Zulässigkeit des Abzugs nachträglicher Werbungskosten - Refinanzierungskosten für …
- FG München, 16.12.2009 - 10 K 3037/08
Keine vorab entstandenen Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung bei …
- FG Düsseldorf, 21.10.2014 - 13 K 1365/12
Bewertung von aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Nachhaftung gezahlten …
- BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK
- BFH, 19.08.2002 - IX B 189/01
Abziehbarkeit von vorab entstandenen Werbungskosten - Einkünften aus Vermietung …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2007 - 2 K 2139/06
Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Vorbezugskosten bei langer Bauphase
- BFH, 14.07.1992 - VIII R 49/90
Einkommensteuer; Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei den Einkünften aus …
- FG München, 28.07.2014 - 7 K 2732/11
Verschiedenen Vorstellungen der Klägerin über mögliche Nutzungen sprechen gegen …
- FG Baden-Württemberg, 05.04.2001 - 5 K 495/99
Finanzierungskosten des Erwerbs eines Bauerwartungslandes nicht als vorab …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.12.2014 - 1 K 1008/09
Grundstück im Alleineigentum kein Betriebsvermögen eines Dritten - Wegfall der …
- FG München, 23.07.2003 - 1 K 126/00
Fehlende Einnahmeerzielungsabsicht bei unbebautem Grundstück; Einkommensteuer …
- FG München, 26.10.2000 - 10 V 1717/00
Grundstücksaufwendungen als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften …
- FG Saarland, 26.04.2001 - 2 K 327/97
Werbungskostenabzug trotz vorübergehender Unterbrechung der beruflichen …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 1 K 1067/94
Einkommensteuer; kein Abzug von Vorkosten ohne nachhaltige Verfolgung der …
- FG München, 25.03.1997 - 11 K 3095/95
Möglichkeit der Berücksichtigung von Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung …
- FG Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 6 K 87/95
Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von …
- FG Baden-Württemberg, 08.12.1988 - VIII K 345/85