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   BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07   

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BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07 (https://dejure.org/2009,2038)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2009 - IX R 9/07 (https://dejure.org/2009,2038)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - IX R 9/07 (https://dejure.org/2009,2038)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    BGB § 362; EStG § 11 Abs. 2; FGO § 118 Abs. 2; FördG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 5; MaBV § 7 Abs. 1

  • openjur.de

    Keine Sonderabschreibung nach FördG bei fehlendem Vollzug des Anschaffungsgeschäfts

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    BGB § 362; EStG § 11 Abs. 2; FGO § 118 Abs. 2; FördG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 5; MaBV § 7 Abs. 1

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Versagung der Sonderabschreibung für Käufer eines zu sanierenden Gebäudes mangels freier Verfügbarkeit des Kaufpreises durch Verkäufer

  • Betriebs-Berater

    Keine Sonderabschreibung nach FördG bei fehlendem Vollzug des Anschaffungsgeschäfts

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; FördG § 1 Abs. 1 S. 1; ; FördG § 3 Nr. 1; ; FördG § 4 Abs. 1 S. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis eines Vollzugs des Anschaffungsgeschäfts für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Keine Sonderabschreibung nach FördG bei fehlendem Vollzug des Anschaffungsgeschäfts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonderabschreibung bei fehlendem Vollzug d. Anschaffungsgeschäfts?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Sonderabschreibung nach FördG auf Anzahlung mangels vollzogener Anschaffung bei nur treuhänderischer Entrichtung des Kaufpreises unter verschiedenen Auflagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Sonderabschreibung nach FördG bei nicht vollzogenem Anschaffungsgeschäft

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfordernis eines Vollzugs des Anschaffungsgeschäfts für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen für Anzahlungen auf Anschaffungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vollzug des Anschaffungsgeschäfts für FördG -Sonderabschreibung zwingend

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz (FördG) nur bei vollzogenem Anschaffungsgeschäft

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Sonderabschreibungen nach dem FördG: Anzahlungen auf Anschaffungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FöGbG § 4 Abs 1 S 5, FöGbG § 4 Abs 2
    Anschaffungskosten; Anzahlung; Rückabwicklung; Sonderabschreibungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 224, 248
  • BB 2009, 523
  • DB 2009, 597
  • BStBl II 2009, 471
  • BStBl II 2010, 471
  • BauR 2009, 866
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    § 4 FördG ist kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich u.a. voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft (oder hergestellt) wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758, unter II.1.b; vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, m.w.N.).

    Des Weiteren muss der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung einsetzen (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478, unter 1.b, und in BFH/NV 2004, 1408, unter II.2.b, m.w.N.).

  • BFH, 28.06.2002 - IX R 51/01

    Abzug vergeblicher Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    § 4 FördG ist kein selbständiger Begünstigungstatbestand; er regelt lediglich die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen, setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG und damit zugleich u.a. voraus, dass das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft (oder hergestellt) wird (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758, unter II.1.b; vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, m.w.N.).

    Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind Vorleistungen bis zur Höhe des geschuldeten Kaufpreises auf ein noch zu vollziehendes Anschaffungsgeschäft (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2004 IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49, und in BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758, m.w.N.); insofern hat die Sonderabschreibung auf Anzahlungen nur vorläufigen Charakter.

  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    Denn die geschuldete Leistung wäre im vorliegenden Fall einer vereinbarungsgemäßen Banküberweisung erst mit der Gutschrift des überwiesenen Betrages auf dem Gläubiger-Konto erfolgt; der zur Erfüllung erforderliche Leistungserfolg tritt nämlich erst dann ein, wenn die Verkäufer den Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhalten haben (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1998 VIII ZR 157/97, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 210, und vom 27. Juni 2008 V ZR 83/07, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2008, 1911, Wertpapier-Mitteilungen 2008, 1703).
  • BFH, 24.08.2004 - IX R 28/02

    Zahlungszeitpunkt bei Überweisung

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind Vorleistungen bis zur Höhe des geschuldeten Kaufpreises auf ein noch zu vollziehendes Anschaffungsgeschäft (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2004 IX R 28/02, BFH/NV 2005, 49, und in BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758, m.w.N.); insofern hat die Sonderabschreibung auf Anzahlungen nur vorläufigen Charakter.
  • FG Köln, 30.11.2006 - 1 K 6927/02

    Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    Nach erfolglosem Einspruch wies das Finanzgericht (FG) die Klage als unbegründet ab (Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 598).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 157/97

    Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    Denn die geschuldete Leistung wäre im vorliegenden Fall einer vereinbarungsgemäßen Banküberweisung erst mit der Gutschrift des überwiesenen Betrages auf dem Gläubiger-Konto erfolgt; der zur Erfüllung erforderliche Leistungserfolg tritt nämlich erst dann ein, wenn die Verkäufer den Geldbetrag endgültig zur freien Verfügung erhalten haben (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 28. Oktober 1998 VIII ZR 157/97, Neue Juristische Wochenschrift 1999, 210, und vom 27. Juni 2008 V ZR 83/07, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2008, 1911, Wertpapier-Mitteilungen 2008, 1703).
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 35/97

    Sonderabschreibungen nach Eigennutzung

    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    Des Weiteren muss der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums zur Einkünfteerzielung einsetzen (BFH-Urteil vom 14. September 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478, unter 1.b, und in BFH/NV 2004, 1408, unter II.2.b, m.w.N.).
  • Drs-Bund, 11.03.1991 - BT-Drs 12/219
    Auszug aus BFH, 20.01.2009 - IX R 9/07
    Die Sonderabschreibungen können bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 4 Abs. 1 Satz 5 FördG; vgl. BTDrucks 12/219, S. 40).
  • FG München, 31.07.2013 - 13 K 101/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags, rückwirkendes Ereignis, Übergang des

    22 Die bereits auf die Anzahlung gewährte Sonderabschreibung (§ 4 Abs. 1 Satz 5 FöGbG) war nicht deshalb rückgängig zu machen, weil Sonderabschreibungen auf Anzahlungen materiell-rechtlich vorläufigen Charakter haben und rückwirkend entfallen, wenn der Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang nicht abgeschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 20.01.2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248, BStBl II 2009, 471; vom 25.06.2009 IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801).

    Auch soweit in der Entscheidung des BFH vom 20. Januar 2009 (IX R 9/07, BFHE 224, 248, BStBl II 2009, 471) der Vollzug des Anschaffungsgeschäfts verneint wurde, weil die Veräußerer den auf ihr Konto überwiesenen Geldbetrag wegen dessen treuhänderischer Bindung zu keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung erhalten hatten, wird nach den Ausführungen in den Entscheidungsgründen erkennbar nicht auf den Übergang des zivilrechtlichen Eigentums abgestellt.

  • BFH, 15.12.2009 - IX R 9/08

    Sonderabschreibungen einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft im

    § 4 FördG ist kein selbständiger Begünstigungstatbestand, vielmehr muss die Personengesellschaft die Tatbestände der §§ 1 bis 3 FördG erfüllen und das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft haben (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248).
  • BFH, 11.08.2010 - IX R 5/10

    Begünstigung von Anzahlungen auf Anschaffungskosten nach dem FördG (juris: FöGbG)

    Soll es Investoren dadurch ermöglicht werden, Sonderabschreibungen schon vor Abschluss der Investitionen in Anspruch zu nehmen (BTDrucks 12/219, S. 40), so ist für die Begünstigung allein der Vollzug des Anschaffungsgeschäfts maßgebend (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248, BStBl II 2009, 471; vom 25. Juni 2009 IX R 13/07, BFH/NV 2009, 1801, und vom 28. Juni 2002 IX R 51/01, BFHE 199, 388, BStBl II 2002, 758).
  • BFH, 25.06.2009 - IX R 13/07

    Materiell vorläufiger Charakter von Abschreibungen auf Anzahlungen und

    Für die Begünstigung maßgebend ist allein der Vollzug des Anschaffungsgeschäfts (vgl. zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248).
  • BFH, 06.05.2014 - IX R 34/13

    Sonderabschreibung - Rückabwicklung des Vertrags - rückwirkendes Ereignis

    Die Anschaffung musste vor dem 31. Dezember 1998 vollzogen sein (Senatsurteil vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BFHE 224, 248, BStBl II 2009, 471).
  • FG München, 21.04.2011 - 13 V 102/11

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags als rückwirkendes Ereignis - Voraussetzungen

    Denn Sonderabschreibungen für Anzahlungen (§ 4 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 5 FördG i.V.m. § 7a Abs. 2 EStG) haben materiell-rechtlich vorläufigen Charakter (BFH-Urteile vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BStBl II 2009, 471; in BFH/NV 2009, 1801).

    Die Auffassung des ASt, dass sich aus dem BFH-Urteil in BStBl II 2009, 471 entnehmen lässt, dass bereits mit dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Anschaffungsvorgang im Streitfall vollendet ist und deshalb der Rücktritt vom Kaufvertrag kein rückwirkendes Ereignis hinsichtlich der Behandlung in Anspruch genommener Sonderabschreibungen mehr ist, ist unzutreffend.

  • FG München, 10.02.2010 - 13 V 3809/09

    Zufluss von Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus der

    Denn Sonderabschreibungen für Anzahlungen (§ 4 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 5 FördG i.V.m. § 7a Abs. 2 EStG) haben materiell-rechtlich vorläufigen Charakter (BFH-Urteile vom 20. Januar 2009 IX R 9/07, BStBl II 2009, 471; in BFH/NV 2009, 1801).
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