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   BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16   

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https://dejure.org/2016,55648
BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16 (https://dejure.org/2016,55648)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2016 - IX R 9/16 (https://dejure.org/2016,55648)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - IX R 9/16 (https://dejure.org/2016,55648)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben - Entbehrlichkeit eines Feststellungsverfahrens

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10d, AO § 179 Abs 1, AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 182 Abs 1, EStG VZ 2006
    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben - Entbehrlichkeit eines Feststellungsverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben - Entbehrlichkeit eines Feststellungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10d EStG 2002, § 179 Abs 1 AO, § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a AO, § 182 Abs 1 AO, EStG VZ 2006
    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben - Entbehrlichkeit eines Feststellungsverfahrens

  • IWW

    § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung, § ... 10d des Einkommensteuergesetzes, § 45 Abs. 1 Satz 1 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 10d EStG, § 179 Abs. 1, § 182 Abs. 1 AO, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Berücksichtigung eines beim Erblasser entstandenen und nicht ausgenutzten Verlustes beim Erben

  • rewis.io

    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben - Entbehrlichkeit eines Feststellungsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Berücksichtigung eines beim Erblasser entstandenen und nicht ausgenutzten Verlustes beim Erben

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Berücksichtigung eines beim Erblasser entstandenen und nicht ausgenutzten Verlustes beim Erben

  • datenbank.nwb.de

    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur Auslegung des Kriteriums der wirtschaftlichen Belastung des Erben - Entbehrlichkeit eines Feststellungsverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlustabzugs nach § 10d EStG - und seine Vererblichkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlustabzug für die Erbengemeinschaft - ohne gesondertes Feststellungsverfahren

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d
    Verlust, Erbe, Wirtschaftliche Belastung, Verlustvortrag, Erblasser

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 05.05.1999 - XI R 1/97

    Verlustabzug beim Erben

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    b) Nach dieser bisherigen Rechtsprechung des BFH konnte der Erbe vom Erblasser nicht verbrauchte Verluste somit gemäß § 10d EStG geltend machen, weil er als dessen Gesamtrechtsnachfolger auch steuerlich gleichsam die Person des Erblassers fortsetzte (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1962 VI 49/61 S, BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; vom 17. Mai 1972 I R 126/70, BFHE 105, 483, BStBl II 1972, 621; vom 5. Mai 1999 XI R 1/97, BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653).

    Voraussetzung für den Verlustabzug war jedoch, dass der oder die Erben den Verlust auch tatsächlich getragen haben (BFH-Urteile in BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, und vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris; BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris; vom 22. Mai 2013 IX B 185/12, BFH/NV 2013, 1233).

    Haftet der Erbe zwar kraft Gesetzes für Verbindlichkeiten, die mit den Verlusten des Erblassers in Zusammenhang stehen, ist aber auszuschließen, dass er sie tatsächlich begleichen muss, so ist er durch die Verluste wirtschaftlich nicht belastet (BFH-Urteil in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653; ebenso BFH-Urteil vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris).

    Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer; Erbe und Erblasser sind verschiedene Rechtssubjekte, die jeder für sich zur Einkommensteuer veranlagt werden (so bereits BFH-Urteil in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653).

    cc) Anders als der Kläger meint, folgt eine wirtschaftliche Belastung nicht aus dem Umstand, dass dem Erben aufgrund eines Verlusts des Erblassers lediglich ein geringeres Vermögen zufällt (so bereits ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653; BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1233).

  • BFH, 22.06.1962 - VI 49/61 S

    Absetzbarkeit eines in der Person des Erblassers entstandenen Verlustes durch den

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    b) Nach dieser bisherigen Rechtsprechung des BFH konnte der Erbe vom Erblasser nicht verbrauchte Verluste somit gemäß § 10d EStG geltend machen, weil er als dessen Gesamtrechtsnachfolger auch steuerlich gleichsam die Person des Erblassers fortsetzte (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1962 VI 49/61 S, BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; vom 17. Mai 1972 I R 126/70, BFHE 105, 483, BStBl II 1972, 621; vom 5. Mai 1999 XI R 1/97, BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653).

    Es kam nicht darauf an, ob der Erbe den Betrieb des Erblassers, in dem der Verlust entstanden war, fortführte (BFH-Urteil in BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386).

    Voraussetzung für den Verlustabzug war jedoch, dass der oder die Erben den Verlust auch tatsächlich getragen haben (BFH-Urteile in BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, und vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris; BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris; vom 22. Mai 2013 IX B 185/12, BFH/NV 2013, 1233).

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 30/15

    Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG - Alte Rechtslage - Zur

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    Voraussetzung für den Verlustabzug war jedoch, dass der oder die Erben den Verlust auch tatsächlich getragen haben (BFH-Urteile in BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, und vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris; BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris; vom 22. Mai 2013 IX B 185/12, BFH/NV 2013, 1233).

    Haftet der Erbe zwar kraft Gesetzes für Verbindlichkeiten, die mit den Verlusten des Erblassers in Zusammenhang stehen, ist aber auszuschließen, dass er sie tatsächlich begleichen muss, so ist er durch die Verluste wirtschaftlich nicht belastet (BFH-Urteil in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653; ebenso BFH-Urteil vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris).

    Ob die Verluste des Erblassers die Leistungsfähigkeit des Erben beeinträchtigen, richtet sich nach den Verhältnissen bei dem Erben nach Eintritt des Erbfalls (BFH-Urteil vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris).

  • BFH, 22.05.2013 - IX B 185/12

    Gesamtrechtsnachfolge; Verlustabzug des Erben nur bei wirtschaftlicher Belastung

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    Voraussetzung für den Verlustabzug war jedoch, dass der oder die Erben den Verlust auch tatsächlich getragen haben (BFH-Urteile in BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, und vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris; BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris; vom 22. Mai 2013 IX B 185/12, BFH/NV 2013, 1233).

    cc) Anders als der Kläger meint, folgt eine wirtschaftliche Belastung nicht aus dem Umstand, dass dem Erben aufgrund eines Verlusts des Erblassers lediglich ein geringeres Vermögen zufällt (so bereits ausdrücklich BFH-Urteil in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653; BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 1233).

  • FG Köln, 27.01.2016 - 4 K 253/11

    Geltendmachung eines beim verstorbenen Vater entstandenen und nicht ausgenutzten

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27. Januar 2016 4 K 253/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 719 veröffentlichten Urteil ab.

  • BFH, 14.05.2009 - IX B 216/08

    Keine Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen zum Übergang des Verlustabzugs nach

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    Voraussetzung für den Verlustabzug war jedoch, dass der oder die Erben den Verlust auch tatsächlich getragen haben (BFH-Urteile in BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; in BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653, und vom 14. Juni 2016 IX R 30/15, juris; BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2009 IX B 216/08, juris; vom 22. Mai 2013 IX B 185/12, BFH/NV 2013, 1233).
  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    a) Der Große Senat des BFH hat entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann, jedoch die bisherige gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes in allen Erbfällen anzuwenden ist, die --wie im Streitfall-- bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.IV. und V.).
  • BFH, 27.03.2013 - I R 14/12

    Stillhalteprämie und Zinsen als Veräußerungskosten - Einkunftserzielungsabsicht

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    Demgemäß ist eine Einkünftefeststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO nur für den Steuerpflichtigen durchzuführen, der bezogen auf den jeweiligen Feststellungszeitraum zusammen mit anderen Personen an den (einheitlich und gesondert festzustellenden) Einkünften beteiligt ist, d.h. zusammen mit diesen die in Frage stehenden Einkünfte gemeinschaftlich erzielt (BFH-Urteil vom 27. März 2013 I R 14/12, BFH/NV 2013, 1768, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2000 - I R 76/99

    Verlustabzug beim Erben auf dem Prüfstand

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    Eine wirtschaftliche Belastung fehlte jedenfalls, wenn der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten gar nicht oder nur beschränkt haftete (BFH-Beschluss vom 29. März 2000 I R 76/99, BFHE 191, 353, BStBl II 2000, 622, unter II.).
  • BFH, 17.05.1972 - I R 126/70

    Vererblichkeit des Rechts zur Geltendmachung eines Verlustausgleichs

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 9/16
    b) Nach dieser bisherigen Rechtsprechung des BFH konnte der Erbe vom Erblasser nicht verbrauchte Verluste somit gemäß § 10d EStG geltend machen, weil er als dessen Gesamtrechtsnachfolger auch steuerlich gleichsam die Person des Erblassers fortsetzte (z.B. BFH-Urteile vom 22. Juni 1962 VI 49/61 S, BFHE 75, 328, BStBl III 1962, 386; vom 17. Mai 1972 I R 126/70, BFHE 105, 483, BStBl II 1972, 621; vom 5. Mai 1999 XI R 1/97, BFHE 189, 57, BStBl II 1999, 653).
  • BFH, 11.04.2005 - GrS 2/02

    Gesonderte und einheitliche Feststellung bei Beteiligung an einer sog.

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