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   BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93   

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https://dejure.org/1995,2775
BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93 (https://dejure.org/1995,2775)
BFH, Entscheidung vom 27.06.1995 - IX R 90/93 (https://dejure.org/1995,2775)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 1995 - IX R 90/93 (https://dejure.org/1995,2775)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für ein Zweifamilienhaus nach dem Einkommensteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93
    Eine an nahe Angehörige vermietete Wohnung ist nicht zur dauernden Nutzung i. S. des § 21 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 EStG vermietet, wenn das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist (Senatsurteil vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75).

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen sind der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Senatsurteile in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).

  • BFH, 25.05.1993 - IX R 17/90

    Keine Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen, wenn die

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93
    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen sind der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (Senatsurteile in BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 25. Mai 1993 IX R 17/90, BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834).

    Da das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung so zu ermitteln, als ob die Klägerin die Einliegerwohnung selbst genutzt hätte (Senatsurteile in BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834, und vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474, je m. w. N.).

  • BFH, 09.11.1993 - IX R 74/90

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93
    Da das Mietverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung so zu ermitteln, als ob die Klägerin die Einliegerwohnung selbst genutzt hätte (Senatsurteile in BFHE 171, 452, BStBl II 1993, 834, und vom 9. November 1993 IX R 74/90, BFH/NV 1994, 474, je m. w. N.).
  • BFH, 31.03.1992 - IX R 299/87

    Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen

    Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 90/93
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 31. März 1992 IX R 299/87 (BFH/NV 1992, 656) darauf hingewiesen, daß es zwischen fremden Vertragsparteien erfahrungsgemäß nicht üblich ist, eine möblierte Wohnung aufgrund eines Mietvertrags zu überlassen, der eine leere Wohnung betrifft, und daß die Vertragsparteien in einem solchen Fall mindestens vertraglich klarzustellen pflegen, ob die Möblierung unentgeltlich oder gegen ein zusätzliches Entgelt überlassen wird.
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 14/17

    Ortsübliche Marktmiete bei der Überlassung möblierter Wohnungen

    Da die Überlassung von möblierten oder --wie im Streitfall-- teilmöblierten Wohnungen regelmäßig mit einem gesteigerten Nutzungswert verbunden ist, der sich häufig auch in einer höheren ortsüblichen Miete niederschlägt, ist für die Überlassung solcher Wohnungen grundsätzlich ein Möblierungszuschlag anzusetzen, der am Markt zu realisieren ist (insoweit gleicher Ansicht FG Baden-Württemberg, Urteil vom 7. September 2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156 --rechtskräftig-- für Einbauküche, Einbauschränke und Badezimmermöbel; Niedersächsisches FG vom 7. Dezember 2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628 --rechtskräftig--; FG München, Urteil vom 25. Mai 2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058, die Revision wurde nachgehend durch BFH-Urteil vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279 als unbegründet zurückgewiesen; Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 206; Schmidt/Kulosa, EStG, 36. Aufl., § 21 Rz 159; vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Wird die zweite Wohnung in einem Zweifamilienhaus an Angehörige vermietet, ist § 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG nur dann anzuwenden, wenn das Mietverhältnis der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann; andernfalls ist für beide Wohnungen bis einschließlich 1986 nach § 21a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG der pauschalierte Nutzungswert und ab 1987 gemäß § 52 Abs. 21 Satz 1 EStG kein Nutzungswert mehr anzusetzen (vgl. Senatsurteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359, BStBl II 1992, 75; vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99; vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl. II 1997, 196).

    Ein Beweisanzeichen für eine solche Voraus- oder Rückzahlung kann sich insbesondere daraus ergeben, daß der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. Senatsurteile in BFHE 180, 265, 266 f., BStBl II 1997, 52; in BFH/NV 1996, 29, 30).

  • FG Düsseldorf, 03.11.2016 - 11 K 3115/14

    Anteilige Kürzung der Werbungskosten aufgrund einer verbilligten Vermietung an

    In der mietrechtlichen Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wird ein Möblierungszuschlag auf die (Kalt-) Miete als üblich angesehen (BFH Urteil vom 27.6.1995 IX R 90/93, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 29; Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil vom 7.9.2002 11 K 126/98, EFG 2003, 156; Finanzgericht Niedersachsen Urteil vom 17.12.2010 3 K 251/08, EFG 2011, 628; Finanzgericht München Urteil vom 25.5.2011 1 K 4079/09, EFG 2012, 1058; Börstinghaus in Schmidt-Futterer Mietrecht 9. Auflage 2007 § 558a BGB Rn. 64; Trossen EFG 2011, 628).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    In einem solchen Fall ist nach Auffassung des BFH zumindest vertraglich klarzustellen, ob die Möblierung unentgeltlich oder gegen ein zusätzliches Entgelt überlassen wird (vgl. dazu BFH-Urteile vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656 und vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29).
  • FG Hessen, 23.07.1996 - 5 K 2387/93

    Steuerliche Berücksichtigung negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;

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  • FG Köln, 17.05.2001 - 15 K 4884/93

    Grundstücksübertragung gegen Vereinbarung einer dauernden Last bei gleichzeitiger

    Wird die zweite Wohnung in einem Zweifamilienhaus vermietet, ist § 21 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG aber nur dann anzuwenden, wenn das Mietverhältnis auch der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann; andernfalls ist für beide Wohnungen bis einschließlich 1986 nach § 21 a Abs. 1 Satz 1 und 2 EStG der pauschalierte Nutzungswert und ab 1987 gemäß § 52 Abs. 21 Satz 1 EStG kein Nutzungswert mehr anzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359 , BStBl II 1992, 75 ; vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99; vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29; vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377 , BStBl II 1997, 196 ).
  • FG Niedersachsen, 17.06.1999 - XIV 162/97

    Fremdvergleich und Gestaltungsmissbrauch bei Arbeitsverträgen und Mietverträgen

    Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29 zutreffend ausgeführt hat, ist es zwischen fremden Vertragsparteien erfahrungsgemäß nicht üblich, eine möblierte Wohnung auf Grund eines Mietvertrages zu überlassen, der eine leere Wohnung betrifft, und dass die Vertragsparteien in einem solchen Fall mindestens vertraglich klarzustellen pflegen, ob die Möblierung unentgeltlich oder gegen ein zusätzliches Entgelt überlassen wird.
  • BFH, 07.09.1995 - III S 1/95

    Beiordnung eines Notanwalts zur Einlegung einer finanzgerichtlichen

    In diesem Zusammenhang sei das FG (auch) von dem Urteil des BFH vom 13. Januar 1987 IX R 90/93 (BFH/NV 1987, 445) abgewichen.
  • FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15

    Einkommenssteuer

    Die ortsübliche Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung sowie gegebenenfalls der marktübliche Gebrauchswert der überlassenen Möblierung sind vom FG als Tatsacheninstanz festzustellen (BFH-Urteile vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29; vom 6. Februar 2018 IX R 14/17, BFHE 261, 20, BStBl II 2018, 522).
  • FG Köln, 13.11.2001 - 15 K 674/98

    Klarheit der Mietvertragspflichten als Voraussetzung der Anerkennung

    Fehlt eine solche klarstellende Vereinbarung, kann dieser Umstand auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen entgegenstehen (BFH-Urteile vom 27. Juni 1995 IX R 90/93, BFH/NV 1996, 29 und vom 31. März 1992 IX R 299/87, BFH/NV 1992, 656).
  • FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 2 K 388/94

    Wohnungsmietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Unentgeltliche

  • FG München, 13.03.1996 - 9 K 1568/92

    Steuerlich wirksame Vermietung eines Hauses an den Sohn; Gestaltung und

  • FG München, 04.12.1996 - 1 K 3385/93

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen;

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