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   BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00   

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https://dejure.org/2002,6781
BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00 (https://dejure.org/2002,6781)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2002 - IX R 99/00 (https://dejure.org/2002,6781)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - IX R 99/00 (https://dejure.org/2002,6781)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Einkünfte - Vermietung - Werbungskosten - Abnutzung - Veräußerung der Mietsache - Gewinnerzielungsabsicht - Einkünfteerzielungsabsicht - Zeitmietvertrag

  • Judicialis

    FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1
    Einkünfteerzielungsabsicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.12.2001 - IX R 70/98

    Mietwohngrundstück; Überschuss-Erzielungsabsicht; auf Dauer angelegte Vermietung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
    Er kann das gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafür sprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Ob im Einzelfall Indizien gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und Beweiswürdigung, die dem FG obliegt (z.B. Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (Urteil in BFH/NV 2002, 635, m.w.N.).

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
    b) Dagegen kann sich ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht daraus ergeben, dass der Steuerpflichtige in der Zeit seiner nicht auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit kein positives Gesamtergebnis erreichen kann (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116 - betr. die Beteiligung an einem Bauherrenmodell mit Rückkaufsangebot oder Verkaufsgarantie).

    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).

  • BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97

    Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Oktober 2000 IX R 52/97, BFH/NV 2001, 587, m.w.N.).
  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
    c) Ob ein Gesamtüberschuss zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, unter II. 2.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
    a) Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften; die Einkünfteerzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH-Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
    Er verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein zur Veröffentlichung bestimmtes Urteil IX R 47/99 vom heutigen Tag (neutralisierter Abdruck liegt bei).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 44/10

    Zum Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage - Indizienbeweis

    Das FG erlangt beim Indizienbeweis erst durch die Gesamtwürdigung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563; Spindler, Steuerberater-Jahrbuch 2002/2003, 61, 63) mehrerer, für sich allein genommen nicht ausreichender Beweisanzeichen seine volle Überzeugung vom Nicht-Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen eines Merkmals des Besteuerungstatbestands (Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 96 FGO Rz 36).

    Der revisionsrechtlichen Kontrolle (§ 118 Abs. 2 FGO) hält eine darauf beruhende Entscheidung des FG stand, wenn dessen Schluss möglich bzw. vertretbar ist, das heißt das FG im Rahmen freier Beweiswürdigung zu einer verfahrensfehlerfreien Gesamtwürdigung gelangt, die weder Denkgesetze noch Erfahrungssätze verletzt und auch keinen Verstoß gegen das Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) oder sonstiges Verfassungsrecht enthält (Seer in Tipke/Kruse, a.a.O., § 118 FGO Rz 64, 87; BFH-Urteile vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152; in BFH/NV 2002, 1563, unter II.1.c).

  • FG Niedersachsen, 25.02.2020 - 9 K 112/18

    Möglichkeit der Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheides

    Er kann das gegen die Überschusserzielungsabsicht sprechende Beweisanzeichen erschüttern, indem er Umstände darlegt und nachweist, die dafürsprechen, dass er den Entschluss zur Veräußerung, Selbstnutzung oder unentgeltlichen Übertragung erst nachträglich gefasst hat; denn es ist unschädlich, wenn er sich die Veräußerung, Selbstnutzung oder unentgeltlichen Übertragung des erworbenen Grundstücks allgemein für den Fall vorbehält, dass die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH, Urteile vom 4. Dezember 2001 IX R 70/98, BFH/NV 2002, 635, m. w. N.; vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563).
  • BFH, 14.07.2004 - IX R 56/01

    VuV: Einkünfteerzielungsabsicht

    Die Gesamtwürdigung durch das FG hat schon dann revisionsrechtlich Bestand, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563; vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660 unter A. I. 3. a).
  • BFH, 15.09.2006 - VII S 16/05

    Unselbständiges Anschlussrechtsmittel

    Der Indizienbeweis ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren zulässig (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. März 1989 VII R 75/85, BFHE 156, 66, BStBl II 1989, 534; vom 28. Januar 1992 VIII R 7/88, BFHE 167, 273, BStBl II 1993, 84; vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563).

    Der BFH hat bei einer auf Indizien beruhenden Tatsachenfeststellung des FG --ggf. auf entsprechende Rüge der Verfahrensbeteiligten-- im Revisionsverfahren nur zu prüfen, ob das FG alle feststehenden Indizien in eine Gesamtwürdigung einbezogen hat (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), ob die Würdigung des FG sonst verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt (BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1563).

  • BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00

    Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung

    a) Insbesondere fehlen tatsächliche Feststellungen dazu, ob sich aus der zeitnahen Veräußerung der Wohnung (im Streitfall nach fünf Jahren und drei Monaten) ein Indiz für das Fehlen der Einkünfteerzielungsabsicht ergibt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 199, 417, BStBl II 2003, 580; vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.2007 - IX R 38/05

    Eigenheimzulage; Überlassung zu eigenen Wohnzwecken an Angehörige

    Diese im Bereich des Tatsächlichen liegende Schlussfolgerung bindet den BFH als Revisionsgericht schon dann, wenn sie --wie im Streitfall-- zwar nicht zwingend, aber möglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563).
  • FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05

    Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge

    Dies ist ein Indiz für die von Anfang an fehlende Absicht, das Hausgrundstück auf Dauer mit Einkunftserzielungsabsicht zu vermieten (BFH-Urteil vom 09.07.2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563, vgl. auch BFH-Urteile vom 09.02.1993 IX R 42/90, BStBl. II 1993, 658; vom 22.04.1997 IX R 17/96, BStBl. II 1997, 650).
  • BFH, 14.07.2003 - IX B 59/03

    NZB: Einkünfteerzielungsabsicht

    Diese als Vermutung bezeichnete Aussage steht jedoch nicht allein, sondern neben weiteren Umständen des Einzelfalls, die das FG im Rahmen seiner Gesamtwürdigung insgesamt lediglich als Beweisanzeichen gewürdigt hat; dies ist nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563, 1565, unter 2.).
  • FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§

    Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH vom 9. Juli 2002 IX R 33/01, BFH/NV 2002, 1565; vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, BFH/NV 2002, 1563).
  • FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10

    Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit -

    Ein gegen eine Einkunftserzielungsabsicht sprechendes Indiz liege nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 99/00, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1563) vor, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren seit der Anschaffung oder Herstellung wieder veräußere.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten

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