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   BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14   

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https://dejure.org/2014,34308
BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14 (https://dejure.org/2014,34308)
BFH, Entscheidung vom 10.09.2014 - IX S 10/14 (https://dejure.org/2014,34308)
BFH, Entscheidung vom 10. September 2014 - IX S 10/14 (https://dejure.org/2014,34308)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Bundesfinanzhof

    Anhörungsrüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 2 FGO, § 133a FGO, Art 103 Abs 1 GG
    Anhörungsrüge

  • IWW

    § 133a Abs. 4 Sätze 2 und 3 der Finanzgerichtsordnung, Art. ... 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), § 96 Abs. 2 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes

  • rewis.io

    Anhörungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge, da der Senat den Vortrag des Klägers zur Kenntnis genommen hat und sich mit seinem Vorbringen ausdrücklich auseinander gesetzt hat

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge, da der Senat den Vortrag des Klägers zur Kenntnis genommen hat und sich mit seinem Vorbringen ausdrücklich auseinander gesetzt hat

  • datenbank.nwb.de

    Kumulative Begründung eines Beschlusses; schlüssige Geltendmachung einer Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.06.2013 - IX S 14/12

    Anhörungsrüge: entscheidungserheblicher Gehörsverstoß erforderlich

    Auszug aus BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14
    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Juni 2013 IX S 14/12, BFH/NV 2013, 1596).
  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 2062/07

    Barschel-Buch darf vorerst nicht veröffentlicht werden

    Auszug aus BFH, 10.09.2014 - IX S 10/14
    Dabei ist das Gericht naturgemäß nicht verpflichtet, der Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2008  2 BvR 2062/07, Deutsches Verwaltungsblatt 2008, 1056).
  • BFH, 23.03.2016 - IX B 22/16

    Steuerbarkeit einer Prämie für "Whistleblowing" als sonstige Leistung

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 12.02.2019 - VIII B 89/18

    Sachaufklärungspflicht des FG bei ausländischen Beweismitteln

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das FG Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. den vom Kläger zitierten BFH-Beschluss vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2).

    Der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht jedoch nicht dazu, der geäußerten Rechtsansicht eines Beteiligten zu folgen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 47, Rz 2).

  • BFH, 07.12.2023 - IX B 12/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung, Zeitpunkt der

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, Rz 2 und vom 23.03.2016 - IX B 22/16, Rz 7).
  • BFH, 29.07.2020 - XI S 8/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 824; vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 30.06.2020 - XI S 11/20

    Umsatzbesteuerung von Glücksspielen; Anhörungsrüge

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2011, 824; vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47).
  • BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21

    Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, Rz 2; vom 28.08.2019 - IX S 18/19, BFH/NV 2020, 25, Rz 2).
  • BFH, 28.08.2019 - IX S 18/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10.09.2014 - IX S 10/14, juris).
  • BFH, 04.09.2017 - IX B 46/17

    Verfahrensfehler, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10. September 2014 IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23. März 2016 IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 27.10.2017 - IX S 21/17

    Anhörungsrüge; Fehlerhaftigkeit der tatsächlichen oder rechtlichen Würdigung;

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. September 2014 IX S 10/14, juris).
  • BFH, 08.04.2020 - IX B 88/19

    Darlegung einer Divergenz; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Art. 103 Abs. 1 GG und § 96 Abs. 2 FGO sind erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergibt, dass das Gericht das Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 10.09.2014 - IX S 10/14, BFH/NV 2015, 47, und vom 23.03.2016 - IX B 22/16, BFH/NV 2016, 1013).
  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • BFH, 20.07.2022 - IX B 9/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Greifbare Gesetzwidrigkeit; Verfahrensfehler

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 23/20

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz; Verfahrensmangel (Anspruch auf rechtliches

  • BFH, 04.11.2019 - IX B 64/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung; Gehörsverletzung

  • BFH, 17.08.2023 - V B 3/22

    Rückübertragung auf den Vollsenat nach Übertragung auf den Einzelrichter

  • BFH, 03.08.2020 - IX B 16/20

    Verfahrensmangel: Überraschungsentscheidung, Unterlassen einer einfachen

  • BFH, 23.10.2019 - IX B 42/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensfehler

  • BFH, 12.05.2021 - IX B 75/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 12.05.2021 IX B 72/20 -

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 25/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 20.08.2020 - IX S 3/20

    Anhörungsrüge: Keine Berücksichtigung von Einwendungen gegen die inhaltliche

  • BFH, 30.09.2020 - IX B 24/20

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 30.09.2020 IX B 23/20 -

  • BFH, 21.01.2020 - IX S 24/19

    Anhörungsrüge: Vorliegen einer Gehörsverletzung

  • BFH, 28.04.2020 - IX B 129/19

    Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • FG Münster, 03.12.2020 - 14 V 1655/20

    Zurückweisung der Anhörungsrüge; Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von

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