Rechtsprechung
BGH, 15.03.2012 - IX ZA 107/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 129 Abs 2 InsO, § 130 InsO, § 131 InsO
Insolvenzanfechtung: Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnungsbauförderung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anfechtbarkeit der Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauförderung wegen Insolvenzantrags des Begünstigten als Deckungshandlung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Insolvenzanfechtung der Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauförderung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen für Wohnungsbauförderung keine anfechtbare Deckungshandlung
- rewis.io
Insolvenzanfechtung: Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnungsbauförderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 129 Abs. 2; InsO § 130; InsO § 131
Anfechtbarkeit der Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauförderung wegen Insolvenzantrags des Begünstigten als Deckungshandlung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauförderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Aufwendungshilfen zur Wohnbauförderung und der Insolvenzantrag
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Anfechtbarkeit der Nichtauszahlung von Aufwendungshilfen zur Wohnbauförderung nach Insolvenzantrag
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZIP 2012, 833
- MDR 2012, 736
- NZI 2012, 415
- WM 2012, 716
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.02.2011 - IX ZR 213/09
Insolvenzanfechtung: Gezielte Auffüllung des Kassenbestandes zur Ermöglichung der …
Auszug aus BGH, 15.03.2012 - IX ZA 107/11
Nötig ist das Bewusstsein, dass die Untätigkeit Rechtsfolgen auslöst (BGH, Urteil vom 3. Februar 2011 - IX ZR 213/09, WM 2011, 501 Rn. 8 f mwN). - BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11
Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft; …
Auszug aus BGH, 15.03.2012 - IX ZA 107/11
Erbringt der Schuldner eine Zahlung auf eine vermeintliche Forderung, ist der Empfänger ebenfalls als Insolvenzgläubiger zu betrachten (BGH, Urteil vom 19. Januar 2012 - IX ZR 2/11, ZIP 2012, 280, zVb in BGHZ, Rn. 11 f mwN).
- OLG Celle, 30.08.2012 - 13 U 17/12
Insolvenzanfechtung; Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes
Denn Schuldnerin der Forderungen aus den Bewilligungsbescheiden zunächst der W. B. und später der I. war im maßgeblichen Zeitraum die I. gegenüber der Insolvenzschuldnerin als Gläubigerin der bewilligten Aufwendungszuschüsse (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2012 - IX ZA 107/11, juris Rn. 11).