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   BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13   

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https://dejure.org/2013,22233
BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13 (https://dejure.org/2013,22233)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2013 - IX ZA 17/13 (https://dejure.org/2013,22233)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2013 - IX ZA 17/13 (https://dejure.org/2013,22233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 S. 1
    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13
    Ein außerordentliches 1 Rechtsmittel ist nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133).
  • BGH, 20.11.2012 - VIII ZB 49/12

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13
    Dies gilt insbesondere auch für die Untätigkeitsbeschwerde, der jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 der Boden entzogen ist (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12, NJW 2013, 385, 386; vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12, nv).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13
    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) ist - im Gegensatz zur Regelung der Revision (§ 544 ZPO) - nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
  • BGH, 11.02.2013 - IX ZB 101/12

    Beginn der zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13
    Dies gilt insbesondere auch für die Untätigkeitsbeschwerde, der jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 der Boden entzogen ist (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12, NJW 2013, 385, 386; vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12, nv).
  • BGH, 12.03.2020 - IX ZB 68/18

    Sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung seines

    Allerdings handelte es sich bei der sofortigen Beschwerde des Beteiligten nicht, wie das Beschwerdegericht angenommen hat, um eine Untätigkeitsbeschwerde, die jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 nicht statthaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2013 - IX ZA 17/13, juris Rn. 3 mwN; vom 30. April 2014 - XII ZB 136/14, FamRZ 2014, 1285 Rn. 2).
  • BGH, 10.01.2018 - IX ZA 32/17

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Rechtsschutz bei überlangen

    Einer solchen Untätigkeitsbeschwerde ist jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2001 der Boden entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2013 - IX ZA 17/13, nv Rn. 3 mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.11.2013 - L 8 SO 440/13
    Jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) ist derartigen Rechtsmitteln der Boden entzogen (vgl. beispielsweise BGH, Beschluss vom 2. August 2013 - IX ZA 17/13 -, Juris).
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