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   BGH, 23.09.2010 - IX ZA 21/10   

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https://dejure.org/2010,2103
BGH, 23.09.2010 - IX ZA 21/10 (https://dejure.org/2010,2103)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2010 - IX ZA 21/10 (https://dejure.org/2010,2103)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2010 - IX ZA 21/10 (https://dejure.org/2010,2103)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 ZPO, § 4 InsO, § 59 Abs 2 InsO
    Entlassung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Umfang der Befugnis zur Rechtsmitteleinlegung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einlegung eines Rechtsmittels im eigenen Namen durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter sowohl gegen seine Entlassung als auch für die Masse

  • zvi-online.de

    InsO § 59 Abs. 2; ZPO § 114
    Beschwerde des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen seine Entlassung nur im eigenen Namen

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmittel des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen seine Entlassung

  • rewis.io

    Entlassung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Umfang der Befugnis zur Rechtsmitteleinlegung

  • ra.de
  • rewis.io

    Entlassung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Umfang der Befugnis zur Rechtsmitteleinlegung

  • streifler.de

    Persönliches Beschwerderecht eines zweiten vorläufigen Insolvenzverwalters gegen seine Entlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; InsO § 59 Abs. 2
    Einlegung eines Rechtsmittels im eigenen Namen durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter sowohl gegen seine Entlassung als auch für die Masse

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zum Rechtsmittel des Insolvenzverwalters gegen Entlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 10
  • ZIP 2010, 2118
  • MDR 2010, 1422
  • WM 2010, 2089
  • BB 2010, 2642
  • AnwBl 2011, 58
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09

    Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen herabsetzender Äußerungen über den

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZA 21/10
    Dieser setzt entweder eine persönliche Pflichtverletzung des Verwalters voraus, die es als sachlich nicht mehr vertretbar erscheinen lässt, ihn im Amt zu belassen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 2009 - IX ZB 35/09, WM 2009, 1662, 1663 Rn. 9 m.w.N.), oder die Feststellung eines sonstigen wichtigen Grundes, etwa der Unfähigkeit zur Amtsausübung (vgl. z.B. MünchKomm/InsO/Graeber, 2. Aufl. § 59 Rn. 16 ff).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 54/04

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZA 21/10
    Auch in diesem Fall ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung die sofortige Beschwerde nach § 6 InsO eröffnet gewesen wäre (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZA 21/10
    Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Insolvenzrechtsbeschwerde nach § 7 InsO ist, dass für den Rechtsbeschwerdeführer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet war (BGHZ 144, 78, 82; 158, 212, 214).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZA 21/10
    Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Insolvenzrechtsbeschwerde nach § 7 InsO ist, dass für den Rechtsbeschwerdeführer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eröffnet war (BGHZ 144, 78, 82; 158, 212, 214).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZB 237/06

    Zeitlicher Umfang der Bestellung eines Treuhänders im vereinfachten

    Auszug aus BGH, 23.09.2010 - IX ZA 21/10
    Da nicht zwei vorläufige Insolvenzverwalter nebeneinander mit denselben Aufgaben bestellt sein können, ist jedenfalls in der Aufhebung der Entlassung des ersten vorläufigen Verwalters zugleich die Aufhebung der Bestellung und damit die Entlassung des zweiten vorläufigen Verwalters zu sehen (vgl. BGH, Beschl. v. 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 5).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZB 27/14

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Überleitung in Regelinsolvenzverfahren;

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Bestellung des vormaligen Verwalters fortbesteht (BGH, Beschluss vom 15. November 2007 - IX ZB 8/07, nv Rn. 2; vom 15. November 2007 - IX ZB 237/06, WM 2008, 35 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZA 21/10, WM 2010, 2089 Rn. 2).

    In der Aufhebung der Entlassungsentscheidung auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten wäre zugleich die Aufhebung der Bestellung und damit die Entlassung des weiteren Beteiligten zu sehen gewesen (BGH, Beschluss vom 23. September 2010 - IX ZA 21/10, WM 2010, 2089 Rn. 2).

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