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   BGH, 09.06.2011 - IX ZA 21/11   

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https://dejure.org/2011,10707
BGH, 09.06.2011 - IX ZA 21/11 (https://dejure.org/2011,10707)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - IX ZA 21/11 (https://dejure.org/2011,10707)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - IX ZA 21/11 (https://dejure.org/2011,10707)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Restschuldbefreiung wird aufgrund verfahrenswidriger Verfügungen des Insolvenzschuldners über zur Insolvenzmasse gehörende Vermögenswerte versagt; Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund verfahrenswidriger Verfügungen des Insolvenzschuldners über zur Insolvenzmasse ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 290 Abs. 2; InsO § 97 Abs. 3 S. 1
    Restschuldbefreiung wird aufgrund verfahrenswidriger Verfügungen des Insolvenzschuldners über zur Insolvenzmasse gehörende Vermögenswerte versagt; Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund verfahrenswidriger Verfügungen des Insolvenzschuldners über zur Insolvenzmasse ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Versagung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 218/04

    Begriff der groben Fahrlässigkeit des Insolvenzschuldners

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZA 21/11
    Bei der Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) hat das Beschwerdegericht die vom Senat hierzu entwickelten Maßstäbe zugrunde gelegt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Februar 2006 - IX ZB 218/04, WM 2006, 1438 Rn. 10).
  • BGH, 08.01.2009 - IX ZB 80/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Gründe für die Versagung der

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZA 21/11
    Die objektiven Voraussetzungen des geltend gemachten Versagungsgrundes sind unstreitig, so dass insoweit eine Glaubhaftmachung entbehrlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 4; v. 5. Februar 2009 - IX ZB 185/08, ZVI 2009, 308 Rn. 7).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZB 185/08

    Notwendigkeit der Glaubhaftmachung des Versagungsgrundes für die

    Auszug aus BGH, 09.06.2011 - IX ZA 21/11
    Die objektiven Voraussetzungen des geltend gemachten Versagungsgrundes sind unstreitig, so dass insoweit eine Glaubhaftmachung entbehrlich war (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2009 - IX ZB 80/08, ZInsO 2009, 298 Rn. 4; v. 5. Februar 2009 - IX ZB 185/08, ZVI 2009, 308 Rn. 7).
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