Rechtsprechung
BGH, 17.11.2016 - IX ZA 23/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 1 S 4 ZPO, § 121 Abs 1 ZPO
Prozesskostenhilfe: Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten für das Rechtsbeschwerdeverfahren - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Antrag des Schuldners auf Beiordnung des in zweiter Instanz für diesen aufgetretenen Rechtsanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren
- rewis.io
Prozesskostenhilfe: Beiordnung des zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten für das Rechtsbeschwerdeverfahren
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- BRAK-Mitteilungen
Keine Beiordnung eines zweiten Anwalts für Rechtsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1 S. 4; ZPO § 121 Abs. 1
Antrag des Schuldners auf Beiordnung des in zweiter Instanz für diesen aufgetretenen Rechtsanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Rechtsanwalt des Schuldners - und seine Beiordnung im Rechtsbeschwerdeverfahren
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 630
- MDR 2017, 57
- FamRZ 2017, 310
- WM 2017, 1030
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04
Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen …
Auszug aus BGH, 17.11.2016 - IX ZA 23/16
Insbesondere reicht es nicht aus, wenn der zweitinstanzliche Rechtsanwalt den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Rechtsbeschwerde begründet hat (BGH, Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633, 1634 unter III.).