Rechtsprechung
   BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2564
BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04 (https://dejure.org/2006,2564)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2006 - IX ZA 26/04 (https://dejure.org/2006,2564)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - IX ZA 26/04 (https://dejure.org/2006,2564)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2564) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prozessführungsbefugnis im Prozesskostenhilfeverfahren bei Insolvenz; Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde, die sich gegen die Verwerfung einer Berufung als unzulässig wendet

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3150 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1208
  • NZI 2006, 543
  • NZI 2007, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
    Im Übrigen sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach § 574 Abs. 2 ZPO, die auch für eine Rechtsbeschwerde, die sich gegen die Verwerfung einer Berufung als unzulässig wendet, vorliegen müssen (BGHZ 155, 21, 22), nicht dargetan.
  • OLG Dresden, 24.10.1996 - 7 W 1003/96

    Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruches aus wucherischem Darlehen im Wege des

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
    Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nicht auf das hier vorliegende Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126; OLG Dresden ZIP 1997, 730; Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl. § 240 Rn. 6; Thomas/Putzo/Hüstege, ZPO 27. Aufl. § 249 Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. vor § 239 Rn. 8; MK-InsO/Schumacher, Vorb.
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64

    Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
    Die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Beklagten eingetretene Verfahrensunterbrechung nach § 240 ZPO bezieht sich nicht auf das hier vorliegende Prozesskostenhilfeverfahren (vgl. BGH, Beschl. v. 23. März 1966 - Ib ZR 103/64, NJW 1966, 1126; OLG Dresden ZIP 1997, 730; Musielak/Stadler, ZPO 4. Aufl. § 240 Rn. 6; Thomas/Putzo/Hüstege, ZPO 27. Aufl. § 249 Rn. 6; Zöller/Greger, ZPO 25. Aufl. vor § 239 Rn. 8; MK-InsO/Schumacher, Vorb.
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
    Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch den Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 6. Juli 2004 führte nicht zu einer Verfahrensunterbrechung gemäß § 240 ZPO (vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, ZIP 1999, 1314, 1315).
  • OLG Köln, 15.11.2002 - 2 U 79/02

    Unterbrechung des Insolvenzverfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe -

    Auszug aus BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04
    §§ 85-87 Rn. 46; Nerlich/Römermann/Wittkowski, InsO § 85 Rn. 4; a.A. OLG Köln NJW-RR 2003, 264, 265; HK-InsO/Eickmann, 4. Aufl. § 85 Rn. 3).
  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers wird das Verfahren der Prozesskostenhilfe nicht nach § 240 ZPO unterbrochen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04, NJW-RR 2006, 1208; Senatsbeschluss vom 17. Mai 2006 - VIII ZB 15/06, juris, jeweils m.w.N.; aA für den Steuerprozess BFHE 214, 293).
  • BGH, 16.05.2013 - IX ZR 332/12

    Insolvenzverfahren: Unterbrechung der Zivilgerichtsverfahren bei Übertragung der

    Bei dieser Sicherungsmaßnahme geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners nicht, wie es für § 240 Satz 2 ZPO vorausgesetzt wird, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über (BGH, Urteil vom 21. Juni 1999 - II ZR 70/98, NJW 1999, 2822; Beschluss vom 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04, NJW-RR 2006, 1208 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16

    Anhörungsrüge nur bei unanfechtbarer Endentscheidung!

    Da der Antragstellerin mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters zudem kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt im Sinne von § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO auferlegt worden ist, liegt auch kein der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gleichstehender Fall des § 240 Satz 2 ZPO vor (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZA 26/04, zitiert nach juris, Tz. 3; Urteil vom 21.06.1999 - II ZR 70/98, zitiert nach juris, Tz. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht