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   BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15   

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BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15 (https://dejure.org/2016,14248)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - IX ZA 32/15 (https://dejure.org/2016,14248)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15 (https://dejure.org/2016,14248)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 182 InsO, § 201 Abs 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Streitwert der Tabellenfeststellungsklage

  • IWW

    § 567 Abs. 1 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO, §§ 187 ff InsO, § 182 InsO, § 201 Abs. 2 InsO, § 302 Nr. 1 InsO, § 184 InsO, § 201 Abs. 2 Satz 2 InsO

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des Streitwerts der Tabellenfeststellungsklage aus der zu erwartenden Quote; Bewertung der Forderungen der auf Feststellung der Teilnahme am Insolvenzverfahren klagenden Insolvenzgläubiger

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Streitwert der Tabellenfeststellungsklage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des Streitwerts der Tabellenfeststellungsklage aus der zu erwartenden Quote; Bewertung der Forderungen der auf Feststellung der Teilnahme am Insolvenzverfahren klagenden Insolvenzgläubiger

  • rechtsportal.de

    Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des Streitwerts der Tabellenfeststellungsklage aus der zu erwartenden Quote; Bewertung der Forderungen der auf Feststellung der Teilnahme am Insolvenzverfahren klagenden Insolvenzgläubiger

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer - und der Zeitpunkt ihrer Bewertung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tabellenfeststellungsklage - und ihr Streitwert

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.02.1964 - Ib ZR 155/62

    Klage auf Feststellung einer Forderung im Konkursverfahren gegen den ihr

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    b) Mit der Aufnahme des Rechtsstreits allein gegen den Insolvenzverwalter und der Umstellung der Zahlungsklage auf eine Klage auf Feststellung, dass ihre von dem beklagten Insolvenzverwalter bestrittene Forderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zur Tabelle anerkannt werde (§ 264 Nr. 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 Rn. 22), will die Klägerin ihre Teilnahme an dem Verteilungsverfahren nach §§ 187 ff InsO zur Realisierung einer Quote durchsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1964 - Ib ZR 155/62, NJW 1964, 1229 f).

    Es soll im wohlverstandenen Interesse aller Insolvenzgläubiger eine Aufzehrung der Masse durch Prozesskosten verhindert und den Gläubigern bei geringer Insolvenzquote eine zuverlässige Beurteilung des Prozesskostenrisikos ermöglicht werden (BGH, Urteil vom 19. Februar 1964 - Ib ZR 155/62, NJW 1964, 1229 f; Beschluss vom 12. November 1992 - VII ZB 13/92, ZIP 1993, 50, 51).

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 87/13

    Vollständiger Lieferstopp für Ersatzteile verstößt gegen kartellrechtliches

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    Ein Urteilstenor kann unter Heranziehung der Entscheidungsgründe ausgelegt werden (BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 672 Rn. 37; vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, WRP 2016, 229 Rn. 34; vom 15. Dezember 2015 - X ZR 30/14, GRUR 2016, 257 Rn. 104).
  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    Ein Urteilstenor kann unter Heranziehung der Entscheidungsgründe ausgelegt werden (BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 672 Rn. 37; vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, WRP 2016, 229 Rn. 34; vom 15. Dezember 2015 - X ZR 30/14, GRUR 2016, 257 Rn. 104).
  • BGH, 12.11.1992 - VII ZB 13/92

    Streitwert der Konkursfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    Es soll im wohlverstandenen Interesse aller Insolvenzgläubiger eine Aufzehrung der Masse durch Prozesskosten verhindert und den Gläubigern bei geringer Insolvenzquote eine zuverlässige Beurteilung des Prozesskostenrisikos ermöglicht werden (BGH, Urteil vom 19. Februar 1964 - Ib ZR 155/62, NJW 1964, 1229 f; Beschluss vom 12. November 1992 - VII ZB 13/92, ZIP 1993, 50, 51).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    Ein Urteilstenor kann unter Heranziehung der Entscheidungsgründe ausgelegt werden (BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 672 Rn. 37; vom 6. Oktober 2015 - KZR 87/13, WRP 2016, 229 Rn. 34; vom 15. Dezember 2015 - X ZR 30/14, GRUR 2016, 257 Rn. 104).
  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    b) Mit der Aufnahme des Rechtsstreits allein gegen den Insolvenzverwalter und der Umstellung der Zahlungsklage auf eine Klage auf Feststellung, dass ihre von dem beklagten Insolvenzverwalter bestrittene Forderung im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners zur Tabelle anerkannt werde (§ 264 Nr. 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12, BGHZ 195, 233 Rn. 22), will die Klägerin ihre Teilnahme an dem Verteilungsverfahren nach §§ 187 ff InsO zur Realisierung einer Quote durchsetzen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1964 - Ib ZR 155/62, NJW 1964, 1229 f).
  • BGH, 25.02.2014 - II ZR 156/13

    Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    a) Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 9).
  • OLG Celle, 23.06.2005 - 4 U 83/05

    Festsetzung des Streitwerts für die Rechtsmittelinstanz entsprechend der zum

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZA 32/15
    Dies gilt selbst dann, wenn ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung geltend macht und er sie nach Insolvenzaufhebung und nach Restschuldbefreiung gemäß § 302 Nr. 1 InsO als ausgenommene Forderung gegen den Schuldner durchsetzen könnte (vgl. OLG Celle, ZIP 2005, 1571, 1572).
  • OLG München, 10.03.2021 - 10 U 176/20

    Berechnung des fiktiven Haushaltführungsschadens

    Zwar sind Mängel in der Urteilsformel in der Regel unschädlich, wenn der Sinn dennoch klar ist (Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 313 ZPO, Rn. 8 mit Verweis auf BGHZ 182, 307 Tz 22; BGH ZMR 2015, 901 Tz 44; MDR 2015, 294; NJW 94, 1415; sa vor § 322 Rn 31), wobei der Tenor anhand der Entscheidungsgründe ausgelegt werden kann (Feskorn in: Zöller, a.a.O., § 313 ZPO, Rn. 8 mit Verweis auf BGHZ 208, 182 = ZIP 2016, 362; BGH ZInsO 2016, 1776; NJW-RR 2017, 763).
  • OLG Hamm, 24.02.2021 - 31 U 140/19
    Auch die ergänzend heranzuziehenden Ausführungen in den Entscheidungsgründen über dem Kläger "dem Grunde nach" zustehende Ansprüche auf Erstattung von Überziehungszinsen (I.2 der Gründe), von zu Unrecht belasteten Bankgebühren (I.4 der Gründe) und dem Kläger zustehende Habenzinsen stellen bei der gebotenen Auslegung (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 -IX ZA 32/15 -, Rn. 3) der vom Landgericht bezweckten Regelung lediglich Festlegungen der Kriterien für die Neuberechnung und nicht etwa ein unzulässiges Teil- Grundurteil (§ 304 ZPO) dar.
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 27/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 4).

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, aaO Rn. 5; vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 29/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 4).

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, aaO Rn. 5; vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 490/15

    Auslegung des Tenors eines Berufungsurteils: Abweisung der Klage "insgesamt" bei

    a) Für das Verständnis des Urteilstenors sind neben dessen Wortlaut ergänzend der Inhalt der Entscheidungsgründe, die Klageanträge und der Klägervortrag maßgeblich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 3 und vom 20. Oktober 2016 - V ZR 60/16, juris Rn. 8).

    Deswegen reicht es aus, wenn sich die Beschränkung eines Ausspruchs im Urteilstenor auf einzelne der Parteien aus den Entscheidungsgründen sowie den im Berufungsverfahren gestellten Anträgen ergibt (BGH, Urteil vom 27. November 2014 - I ZR 124/11, GRUR 2015, 672 Rn. 37 und Beschluss vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 28/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 4).

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, aaO Rn. 5; vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • OLG Köln, 30.10.2019 - 11 U 115/18

    Deutsches Derby 2016

    Für das Verständnis des Urteilstenors sind dabei neben dessen Wortlaut ergänzend der Inhalt der Entscheidungsgründe, die Klageanträge und der Klägervortrag maßgeblich (BGH, Beschluss v. 17.01.2017 - XI ZR 490/15, Rn. 2, juris; Beschluss v. 12.05.2016 - IX ZA 32/15, ZinsO 2016, 1776 Rn. 3; Beschluss v. 20.10.2016 - V ZR 60/16, juris Rn. 8).
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 30/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 4).

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, aaO Rn. 5; vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • BGH, 21.03.2019 - IX ZR 26/18

    Bemessung des Streitwerts bei Schadensersatzforderungen gegen einen

    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZA 32/15, ZInsO 2016, 1776 Rn. 4).

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014, aaO Rn. 5; vom 12. Mai 2016, aaO Rn. 3).

  • OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 1002/16
    Die Festsetzung des Gebührenstreitwerts orientiert sich gem. § 182 InsO an der zu erwartenden Quote von bis zu 25 % auf die von den Klägern angemeldeten und mit den Hilfsanträgen verfolgten Forderungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12.05.2016, IX ZA 32/15, zit. nach juris Rn. 5, und vom 28.05.2015, III ZR 260/14, NZI 2015, 757).
  • OLG Köln, 16.09.2022 - 19 Sch 12/22
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   BGH, 21.01.2016 - IX ZA 32/15   

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BGH, 21.01.2016 - IX ZA 32/15 (https://dejure.org/2016,1448)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2016 - IX ZA 32/15 (https://dejure.org/2016,1448)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - IX ZA 32/15 (https://dejure.org/2016,1448)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 114 Abs. 1 ZPO, § 26 Nr. 8 EGZPO, § 182 InsO, § 180 InsO, § 38 InsO

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 ; EGZPO § 26 Nr. 8 ; InsO § 182
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstandes aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren für die Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feststellung zur Insolvenztabelle - und der Streitwert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.2014 - II ZR 156/13

    Klage auf Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle: Unzulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZA 32/15
    Diese Regelung gilt sowohl für den Gebühren- als auch für den Zuständigkeits- und Rechtsmittelstreitwert, mithin auch für die Ermittlung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 4).

    Es obliegt grundsätzlich dem Beschwerdeführer, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - II ZR 156/13, NZI 2014, 357 Rn. 7).

  • BGH, 29.05.2008 - IX ZR 45/07

    Zahlungsansprüche auf erstesAnfordern aus einem Übernahmevertrag in der Insolvenz

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZA 32/15
    Hierbei wären die Kosten dieses Rechtsstreits, die Masseverbindlichkeiten darstellen (BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - IX ZR 45/07, NZI 2008, 565 Rn. 29; Uhlenbruck/Sinz, aaO, § 55 Rn. 17), noch nicht berücksichtigt.
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