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   BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11   

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https://dejure.org/2012,8146
BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11 (https://dejure.org/2012,8146)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2012 - IX ZA 33/11 (https://dejure.org/2012,8146)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2012 - IX ZA 33/11 (https://dejure.org/2012,8146)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 204 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Verjährungshemmung: Selbstständige Beurteilung nachgeschobener Mehrforderungen bei einer "verdeckten Teilklage" gegen einen Rechtsanwalt wegen eines Regressanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährung des Anspruchs nur im beantragten Umfang bei einer "verdeckten Teilklage"; Selbstständige Beurteilung der Verjährung des i.R.e. Klageerweiterung nachgeschobenen Anspruchsteils

  • rewis.io

    Verjährungshemmung: Selbstständige Beurteilung nachgeschobener Mehrforderungen bei einer "verdeckten Teilklage" gegen einen Rechtsanwalt wegen eines Regressanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung des Anspruchs nur im beantragten Umfang bei einer "verdeckten Teilklage"; Selbstständige Beurteilung der Verjährung des i.R.e. Klageerweiterung nachgeschobenen Anspruchsteils

  • rechtsportal.de

    Verjährung des Anspruchs nur im beantragten Umfang bei einer "verdeckten Teilklage"; Selbstständige Beurteilung der Verjährung des i.R.e. Klageerweiterung nachgeschobenen Anspruchsteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11
    Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Umfang einer Hemmung der Verjährung im Falle einer Klageerhebung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01, BGHZ 151, 1, 2 ff; vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521 Rn. 15 ff; vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07, NJW 2009, 1950 Rn. 12 ff jeweils mwN) im Rahmen einer einzelfallbezogenen Würdigung des Prozessstoffes annehmen können, dass die Verjährung der mit der Klageerweiterung verfolgten Anspruchsteile selbständig zu beurteilen ist.

    Bei einer "verdeckten Teilklage", bei der weder für den Beklagten noch für das Gericht erkennbar ist, dass die bezifferte Forderung nicht dem Gesamtschaden entspricht, wird die Verjährung des Anspruchs nur im beantragten Umfang gehemmt; der Kläger darf zwar nachträglich Mehrforderungen geltend machen, jedoch ist die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig zu beurteilen (Zugehör/Chab aaO, Rn. 1523; so auch bereits Zugehör in Zugehör/G.Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1514 jeweils unter Bezugnahme auf die vom Berufungsgericht herangezogene Entscheidung BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01, BGHZ 151, 1, 3; ferner Zugehör/Vill aaO, Rn. 687).

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11
    So ist allgemein anerkannt, dass sich der Umfang der Verjährungshemmung nach dem Streitgegenstand der Regressklage richtet, der durch den Klageantrag und den zur Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 183/98, WM 2000, 1348, 1349 f; Chab in Zugehör/G.Fischer/Vill/D.Fischer/Rinkler/Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 1521; Fahrendorf in Fahrendorf/Mennemeyer/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 8. Aufl., Rn. 1353, 1356).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 33/06

    Verjährung des Restanspruchs bei Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11
    Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Umfang einer Hemmung der Verjährung im Falle einer Klageerhebung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01, BGHZ 151, 1, 2 ff; vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521 Rn. 15 ff; vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07, NJW 2009, 1950 Rn. 12 ff jeweils mwN) im Rahmen einer einzelfallbezogenen Würdigung des Prozessstoffes annehmen können, dass die Verjährung der mit der Klageerweiterung verfolgten Anspruchsteile selbständig zu beurteilen ist.
  • BGH, 11.03.2009 - IV ZR 224/07

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung aus einer

    Auszug aus BGH, 08.03.2012 - IX ZA 33/11
    Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Umfang einer Hemmung der Verjährung im Falle einer Klageerhebung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 2002 - III ZR 135/01, BGHZ 151, 1, 2 ff; vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06, NJW-RR 2008, 521 Rn. 15 ff; vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07, NJW 2009, 1950 Rn. 12 ff jeweils mwN) im Rahmen einer einzelfallbezogenen Würdigung des Prozessstoffes annehmen können, dass die Verjährung der mit der Klageerweiterung verfolgten Anspruchsteile selbständig zu beurteilen ist.
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Maßgebend ist damit der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand, der bestimmt wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2010 - VI ZR 346/08, aaO; vom 8. März 2012 - IX ZA 33/11, juris Rn. 2; jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Ein Kläger, der - mit Absicht oder unbewusst - nur einen Teilbetrag eingeklagt hat, kann nachträglich Mehrforderungen geltend machen, auch wenn er sie sich nicht vorbehalten hat; er muss es jedoch hinnehmen, dass die Verjährung des nachgeschobenen Anspruchsteils selbständig beurteilt wird (BGH, Urteil vom 11. März 2009 - IV ZR 224/07 - NJW 2009, 1950, juris Rn. 12; BGH, Urteil vom 9. Januar 2008 - XII ZR 33/06 - NJW-RR 2008, 521, juris Rn. 15 Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 30. März 2011 - 3 U 161/10 - juris Rn. 22, und nachfolgend BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZA 33/11 - juris Rn. 2).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - L 5 KR 161/18

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an

    Die nachträgliche Geltendmachung von Mehrforderungen sei zwar dem Grunde nach möglich, die Verjährung dieser Anspruchsteile jedoch selbständig zu beurteilen (Hinweis auf BGH vom 08.03.2012 - IX ZA 33/11).
  • LAG Nürnberg, 26.08.2014 - 7 Sa 571/13

    Equal pay - Verjährung - Streitgegenstand

    Der Umfang der Verjährungshemmung richtet sich nach dem Streitgegenstand der Klage, der durch den Klageantrag und den zur Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (vgl. Bundesgerichtshof - Beschluss vom 08.03.2012 - IX ZA 33/11; juris).
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