Rechtsprechung
BGH, 07.10.2010 - IX ZA 34/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Gegenvorstellung eines Schuldners gegen einen Beschluss
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung einer Gegenvorstellung eines Schuldners gegen einen Beschluss
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Gegenvorstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Rechtsprechung
BGH, 08.09.2010 - IX ZA 34/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Begründetheit eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts im Falle des Vorgehens gegen einen unanfechtbaren Beschluss
- ra.de
- rechtsportal.de
InsO § 4; InsO § 98; ZPO § 78b Abs. 1
Begründetheit eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts im Falle des Vorgehens gegen einen unanfechtbaren Beschluss - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensrecht - Ablehnung eines Notanwaltes wegen Aussichtslosigkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den …
Auszug aus BGH, 08.09.2010 - IX ZA 34/10
Da schon die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, ist auch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gemäß § 7 InsO nicht statthaft (vgl. u. a. BGHZ 158, 212, 214; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582, 1583 Rn. 5). - BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 08.09.2010 - IX ZA 34/10
Da schon die sofortige Beschwerde nicht statthaft ist, ist auch die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gemäß § 7 InsO nicht statthaft (vgl. u. a. BGHZ 158, 212, 214;… BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582, 1583 Rn. 5). - BGH, 18.05.2009 - IX ZA 17/09
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts zur Begründung einer Rechtsbeschwerde; …
Auszug aus BGH, 08.09.2010 - IX ZA 34/10
Das ist der Schuldnerin auch bereits im Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 (IX ZA 17/09, Rn. 3) mitgeteilt worden.