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   BGH, 13.01.2011 - IX ZA 49/10   

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https://dejure.org/2011,13871
BGH, 13.01.2011 - IX ZA 49/10 (https://dejure.org/2011,13871)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - IX ZA 49/10 (https://dejure.org/2011,13871)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - IX ZA 49/10 (https://dejure.org/2011,13871)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entstehung eines Vorenthaltungsschadens durch die anfechtungsrechtliche Rückgewähr abgeführter Arbeitnehmeranteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entstehung eines Vorenthaltungsschadens durch die anfechtungsrechtliche Rückgewähr abgeführter Arbeitnehmeranteile

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZA 49/10
    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil des Senats vom 2. Dezember 2010 (IX ZR 247/09, z. V. b. in BGHZ) entschieden, der Anspruch des Gläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes einer vollstreckbaren Forderung als solcher aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung verjähre nicht nach den Vorschriften, welche für die Verjährung des Leistungsanspruchs gelten.

    Die Berufung der Beklagten auf diese Reserveursache ist vielmehr im Ansatz erheblich (BGH, Urt. v. 2. Dezember 2010, aaO, m. w. N.).

  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZA 49/10
    Rechtsfehlerhaft ist das Berufungsurteil allerdings, soweit es die Zurechnung des Vorenthaltungsschadens zu Lasten der Beklagten unter Hinweis auf BGHSt 48, 307, 312 f damit begründet, die anfechtungsrechtliche Rückgewähr abgeführter Arbeitnehmeranteile habe den Schaden nicht auf rechtmäßige Weise entstehen lassen können, weil sie im Hinblick auf § 266a StGB ausgeschlossen sei.
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - IX ZA 49/10
    Auch diese sind rechtlich unzureichend, weil aus ihnen die bestrittene Kenntnis der Klägerin von der Zahlungsunfähigkeit der Konkursschuldnerin im Vorenthaltungszeitraum Juli und August 1995, auf die es nach § 30 Nr. 1 Fall 2 KO ankommt, nicht schlüssig hervorgeht (vgl. BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666 unter 3. a).
  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Denn bei dem "Schuldschein" handelt es sich nicht um ein konstitutives (abstraktes) Schuldanerkenntnis i.S. des § 781 BGB, das gegenüber dem zustande gekommenen Dienstvertrag einen eigenständigen Schuldgrund und auch einen anderen Streitgegenstand im prozessrechtlichen Sinne darstellen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 13.01.2011 - IX ZA 49/10, juris Rn. 3; LAG Düsseldorf, Urt. v. 25.07.2002 - 11 Sa 392/02, juris Rn. 62; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl. 2014, Einl. Rn. 75).
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