Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.03.2017

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   BGH, 22.03.2017 - IX ZA 5/17   

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https://dejure.org/2017,13414
BGH, 22.03.2017 - IX ZA 5/17 (https://dejure.org/2017,13414)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2017 - IX ZA 5/17 (https://dejure.org/2017,13414)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2017 - IX ZA 5/17 (https://dejure.org/2017,13414)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    §§ 42, 49 ZPO, § 42 Abs. 1 Fall 2, Abs. 2, § 49 ZPO, § 127 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle; Geltendmachung von Mängeln der zugestellten Ausfertigung des Senatsbeschlusses

  • rewis.io

    Zustellung einer ausgefertigte Abschrift

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnungsgesuch gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle; Geltendmachung von Mängeln der zugestellten Ausfertigung des Senatsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 ; ZPO § 49
    Ablehnungsgesuch gegen die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle; Geltendmachung von Mängeln der zugestellten Ausfertigung des Senatsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Zustellung einer ausgefertigte Abschrift

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94

    Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - IX ZA 5/17
    Die Urschrift des Beschlusses ist von den Richtern, die ihn erlassen haben, unterschrieben worden; in der Ausfertigung sind deren Namen in Maschinenschrift ohne Klammern angegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 1994 - IV ZR 8/94, VersR 1994, 1495).
  • BGH, 28.02.1985 - III ZB 11/84

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - IX ZA 5/17
    Die Urkundsbeamtin war auch nicht gehalten, ein Ausfertigungsdatum anzubringen (BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 132/09

    Voraussetzung des Berufungsfristbeginns

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - IX ZA 5/17
    Der Klägerin ist, wie sich aus dem Farbstempelabdruck "Ausgefertigt" ergibt, keine (beglaubigte) Abschrift, sondern eine Ausfertigung zugestellt worden, also eine in gesetzlich bestimmter Form gefertigte Abschrift, die dem Zweck dient, die bei den Akten verbleibende Urschrift nach außen zu vertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 132/09, BGHZ 186, 22 Rn. 7).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 73/17

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs; Ablehnungsgesuch

    Die Urkundsbeamtin war auch nicht gehalten, ein Ausfertigungsdatum anzubringen (BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503; Beschluss vom 22. März 2017 - IX ZA 5/17, Rn. 2).
  • BGH, 21.06.2018 - I ZB 82/17

    Anhörungsrüge gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs; Ablehnungsgesuch

    Die Urkundsbeamtin war auch nicht gehalten, ein Ausfertigungsdatum anzubringen (BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503; Beschluss vom 22. März 2017 - IX ZA 5/17, Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2017 - IX ZA 5/17   

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https://dejure.org/2017,7091
BGH, 07.03.2017 - IX ZA 5/17 (https://dejure.org/2017,7091)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2017 - IX ZA 5/17 (https://dejure.org/2017,7091)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2017 - IX ZA 5/17 (https://dejure.org/2017,7091)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - IX ZA 5/17
    Der Weg der außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - IX ZA 5/17
    Der Weg der außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 07.03.2017 - IX ZA 5/17
    Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde findet - anders als bei der Revision - auch keine Nichtzulassungsbeschwerde statt (BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
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