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   BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16   

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https://dejure.org/2016,23500
BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16 (https://dejure.org/2016,23500)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2016 - IX ZA 9/16 (https://dejure.org/2016,23500)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16 (https://dejure.org/2016,23500)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 7 Abs 6 SchVG, § 19 SchVG, § 793 BGB, §§ 793 ff BGB
    Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von Schuldverschreibungsgläubigern

  • IWW

    § 38 InsO, § ... 39 Abs. 2 InsO, § 114 ZPO, § 116 ZPO, §§ 793 ff BGB, § 19 Abs. 3 SchVG, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 2212 BGB, § 152 ZVG, § 1914 BGB, §§ 56, 80 InsO, § 55 BRAO, §§ 114, 115 ZPO, § 7 Abs. 2 Satz 1 SchVG, § 7 Abs. 2 Satz 2 SchVG, § 7 Abs. 4 SchVG, § 7 Abs. 6 SchVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter der Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen; Einwirkung der Gläubiger einer Anleihe zur Sanierung oder in der Insolvenz des Schuldners durch Mehrheitsentscheidung auf die ...

  • Betriebs-Berater

    SchVG - gemeinsamer Vertreter ist keine Partei kraft Amtes

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter von Schuldverschreibungsgläubigern

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Gemeinsamer Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter der Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen; Einwirkung der Gläubiger einer Anleihe zur Sanierung oder in der Insolvenz des Schuldners durch Mehrheitsentscheidung auf die ...

  • rechtsportal.de

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den gemeinsamen Vertreter der Gläubiger von inhaltsgleichen Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen; Einwirkung der Gläubiger einer Anleihe zur Sanierung oder in der Insolvenz des Schuldners durch Mehrheitsentscheidung auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Gemeinsamer Gläubigervertreter i. S. d. SchVG keine Partei kraft Amtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    SchVG - gemeinsamer Vertreter ist keine Partei kraft Amtes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fubus/Infinus: Vergütungsansprüche des gemeinsamen Vertreters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1684
  • ZIP 2016, 939
  • MDR 2016, 1107
  • MDR 2016, 1251
  • NZI 2016, 1014
  • WM 2016, 1589
  • BB 2016, 1922
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 22.07.2015 - 13 W 623/15

    Zur PKH für den Gemeinsamen Vertreter der Schuldverschreibungsgläubiger

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16
    Soweit das Oberlandesgericht Dresden (ZIP 2015, 1650) das ausdrückliche Auftreten als gemeinsamer Vertreter als das einer Partei kraft Amtes bezeichnet, handelt es sich um ein obiter dictum.

    Dass sich der Antragsteller in einem von ihm verfassten Aufsatz (Gloeckner/Bankel, ZIP 2015, 2393, 2397), auf die später aufgegebene Meinung des Oberlandesgerichts Dresden (ZIP 2015, 1650) bezieht und diese in einem Prozessrechtskommentar zitiert wird (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl., Vor § 50 Rn. 10), genügt nicht, um in der Behandlung des gemeinsamen Vertreters als Partei kraft Amtes eine umstrittene Rechtsfrage sehen zu können.

  • BGH, 29.06.2010 - VI ZA 3/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unvollständige Übermittlung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16
    Zwar gilt die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3), nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, NJW 2003, 1192; vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 12).
  • BGH, 19.12.2002 - III ZB 33/02

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16
    Zwar gilt die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3), nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, NJW 2003, 1192; vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 12).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15

    Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16
    Zwar gilt die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3), nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, NJW 2003, 1192; vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 12).
  • OLG Dresden, 22.04.2016 - 13 W 69/16

    Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse für PKH-Gewährung bei Vertretung

    Auszug aus BGH, 14.07.2016 - IX ZA 9/16
    Das Oberlandesgericht hat die sofortige Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen und die Rechtsbeschwerde zugelassen (veröffentlicht in ZInsO 2016, 1260).
  • BGH, 12.01.2017 - IX ZR 87/16

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Emittenten: Rechtsnatur des Anspruchs

    Ein solcher Erstattungsanspruch scheidet im Übrigen bereits deshalb aus, weil Kosten, die einem gemeinsamen Vertreter für Prozesse entstehen, die er zur Durchsetzung von Ansprüchen der von ihm vertretenen Gläubiger aus den Schuldverschreibungen führt, nicht zu den vom Schuldner nach § 7 Abs. 6 SchVG zu ersetzenden Aufwendungen gehören (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, WM 2016, 1589 Rn. 15).
  • BGH, 22.03.2018 - IX ZR 99/17

    Genussrechte als inhaltsgleiche Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen durch

    Kosten, die einem gemeinsamen Vertreter für Prozesse entstehen, welche die Gläubiger zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus den Schuldverschreibungen führen, gehören nicht zu den vom Schuldner zu tragenden Aufwendungen des gemeinsamen Vertreters (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016, IX ZA 9/16).

    Selbst wenn auch Prozesskosten zu den zu ersetzenden Aufwendungen des gemeinsamen Vertreters gehören sollten, erstreckt sich diese Verpflichtung jedenfalls nicht auf die Kosten solcher Prozesse, welche die Gläubiger zur Durchsetzung ihrer Forderungen und Ansprüche aus den Schuldverschreibungen führen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 15).

    Es handelt sich weder um eine gesetzliche noch eine organschaftliche, sondern um eine rechtsgeschäftliche Vertretung (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 12).

  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    Dies folgt, wie die Nichtzulassungsbeschwerde zutreffend geltend macht, bereits daraus, dass der vorbezeichnete Grundsatz eine Einschränkung erfährt, wenn schon im Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren Kosten entstehen, die den gleichberechtigten Zugang der mittellosen Prozesspartei zu einem wirkungsvollen Rechtsschutz behindern würden und auf deren Erstattung die Partei daher angewiesen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, WM 2016, 1589 Rn. 6; vom 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, NJW 2003, 1192 unter III [jeweils zu einer zugelassenen Rechtsbeschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren]; vgl. auch BVerfG, NJW 2018, 449 Rn. 34).
  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 8/18

    Beide Beklagten werden vom selben Prozessbevollmächtigten in einem Rechtsstreit,

    Die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3), gilt nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, NJW 2003, 1192; Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 12; Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 6).

    a) Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhinge (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 16; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, MDR 2019, 55 Rn. 5; ferner für den Fall einer zugelassenen Revision BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130 Rn. 1; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZA 19/14, NJW 2015, 1020 Rn. 4 mwN).

  • OLG Dresden, 16.02.2023 - 12 W 13/23

    Anwaltsgebühren für die Vertretung von Gläubigern im gerichtlichen Verfahren nach

    Ihm obliegt nicht die Verwaltung einer Vermögensmasse, sondern allein das Auftreten für die Gesamtheit der Schuldverschreibungsgläubiger nach außen, um die Geltendmachung von deren Rechten zu vereinfachen (BGH, Urteil vom 22.03.2018 - IX ZR 99/17, Rn. 22; BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZA 9/16, Rn. 12; OLG Dresden, Beschluss vom 22.04.2016 - 13 W 69/16, juris Rn. 7, 9).

    Aufgabe des gemeinsamen Vertreters ist es, die Interessen der von ihm vertretenen Gläubiger zu wahren (BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZA 9/16, Rn. 14).

    Der Bundesgerichtshof hat diese Frage (in der Allgemeinheit) offen gelassen, jedoch klargestellt, dass sich eine solche Verpflichtung jedenfalls nicht auf die Kosten solcher Prozesse erstreckt, welche die Gläubiger zur Durchsetzung ihrer Ansprüche aus den Schuldverschreibungen führen (BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZA 9/16, Rn. 15).

  • OLG Dresden, 12.04.2017 - 13 U 917/16

    Rechtsstellung von Genussrechtsgläubigern in der Insolvenz der Gesellschaft;

    Dem gemeinsamen Vertreter kommt zunächst die Stellung eines rechtsgeschäftlichen Vertreters zu (BGH, Beschluss vom 14.07.2016 - IX ZA 9/16, Rn. 12).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 AZR 546/15

    Eigenverwaltender Schuldner - Prozesskostenhilfe

    Abzugrenzen ist die Partei kraft Amtes vom Vertreter eines anderen, dessen Aufgabe ausschließlich in der Wahrung der Interessen einer bestimmten oder doch bedingt bestimmten Person oder Personenmehrheit besteht (BGH 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16 - Rn. 11 mwN) .
  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 10/18

    Beide Beklagten werden vom selben Prozessbevollmächtigten in einem Rechtsstreit,

    Die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3), gilt nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, NJW 2003, 1192; Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 12; Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 6).

    a) Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhinge (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 16; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, MDR 2019, 55 Rn. 5; ferner für den Fall einer zugelassenen Revision BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130 Rn. 1; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZA 19/14, NJW 2015, 1020 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 21.01.2021 - IX ZR 77/20

    Revision gegen die Ablehnung der Rechtsanwaltsvergütung durch den Gläubiger nach

    Die Rechtsverhältnisse zwischen den Gläubigern und dem Schuldner sind bezüglich der Schuldverschreibungen individuell (vgl. BT-Drucks. 16/12814, S. 20 zu § 7 Abs. 2 Satz 4 SchVG-E; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, WM 2016, 1589 Rn. 9).
  • BGH, 15.07.2019 - II ZA 14/19
    Die Regel, dass für ein Prozesskostenhilfeverfahren grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen ist (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - VI ZA 3/09, NJW 2010, 3101 Rn. 3), gilt nicht für eine zugelassene Rechtsbeschwerde in Prozesskostenhilfeverfahren, weil hier eine Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2002 - III ZB 33/02, NJW 2003, 1192; Beschluss vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, NJW 2016, 1520 Rn. 12; Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 6).

    a) Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhinge (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 16; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, MDR 2019, 55 Rn. 5; ferner für den Fall einer zugelassenen Revision BGH, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130 Rn. 1; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZA 19/14, NJW 2015, 1020 Rn. 4 mwN).

  • BGH, 03.04.2019 - II ZA 10/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 13/18

    Beide Beklagten werden vom selben Prozessbevollmächtigten in einem Rechtsstreit,

  • BGH, 03.06.2019 - II ZA 9/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren i.R.e.

  • BGH, 15.07.2019 - II ZA 17/19

    Rechtsbeschwerde in einem Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines

  • BGH, 03.07.2019 - II ZA 12/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 24.06.2019 - II ZA 10/19

    Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

  • BGH, 03.06.2019 - II ZA 22/19

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 02.04.2019 - II ZA 7/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 03.07.2019 - II ZA 5/19

    Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 11/18

    Beide Beklagten werden vom selben Prozessbevollmächtigten in einem Rechtsstreit,

  • BGH, 24.06.2019 - II ZA 11/19

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe für Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 9/18

    Beide Beklagten werden vom selben Prozessbevollmächtigten in einem Rechtsstreit,

  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 12/18

    Beide Beklagten werden vom selben Prozessbevollmächtigten in einem Rechtsstreit,

  • BGH, 15.07.2019 - II ZA 24/19

    Rechtmäßige Beschränkung der Prozesskostenhilfe auf die Mehrvertretungsgebühr

  • BGH, 03.04.2019 - II ZA 3/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren hinsichtlich

  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 14/18

    Beide Beklagten werden vom selben Prozessbevollmächtigten in einem Rechtsstreit,

  • BGH, 15.07.2019 - II ZA 15/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 15.07.2019 - II ZA 19/19

    Prozesskostenhilfe für Beschwerdeverfahren; Schadensersatz aufgrund einer

  • BGH, 24.06.2019 - II ZA 8/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren i.R.e.

  • BGH, 24.06.2019 - II ZA 31/19

    Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

  • BGH, 24.06.2019 - II ZA 23/19

    Versagung der Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender

  • BGH, 03.04.2019 - II ZA 2/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 03.04.2019 - II ZA 4/19

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 02.04.2019 - II ZA 5/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 02.04.2019 - II ZA 6/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 15.07.2019 - II ZA 21/19

    Beschränkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein

  • BGH, 15.07.2019 - II ZA 26/19

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren; Schadensersatz

  • BGH, 03.04.2019 - II ZA 2/19

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 03.04.2019 - II ZA 3/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 02.04.2019 - II ZA 4/18

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 02.04.2019 - II ZA 1/19

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Rechtsbeschwerdeverfahren;

  • BGH, 21.01.2021 - IX ZR 89/20

    Revision gegen die Ablehnung der Rechtsanwaltsvergütung durch den Gläubiger nach

  • AG Düsseldorf, 20.03.2020 - 502 IN 155/19

    Zum Stimmrecht des gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger in der Insolvenz

  • OLG München, 26.07.2019 - 15 W 646/19

    Keine Prozesskostenhilfe im Prozesskostenhilfeverfahren

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