Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2007

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   BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04   

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https://dejure.org/2006,1864
BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04 (https://dejure.org/2006,1864)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2006 - IX ZB 1/04 (https://dejure.org/2006,1864)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - IX ZB 1/04 (https://dejure.org/2006,1864)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters; "Insolvenzgläubiger" i.S.d. § 64 Abs. 3 S. 1 Insolvenzordnung (InsO); Formelle und inhaltliche Anforderungen an den ...

  • zvi-online.de

    InsO § 64 Abs. 3
    Beschwerdebefugnis des anmeldenden Gläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung des Anmelders gegen Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 64 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 64 Abs. 3
    Beschwerdebefugnis eines Gläubigers gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sofortige Beschwerde bei Forderungsanmeldung zur Tabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 647
  • MDR 2007, 742
  • NZI 2007, 241
  • WM 2007, 551
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
    Die Schwierigkeit und die Bedeutung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist vielmehr aus sich heraus zu bewerten (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 519).
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 78/04

    Beschwerdebefugnis der Insolvenzgläubiger gegen die Vergütung des Treuhänders

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
    Trotz vorhandener Beschwer kann ausnahmsweise das Rechtsschutzinteresse für ein Beschwerdeverfahren fehlen, wenn bereits im Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde mit Sicherheit feststeht, dass der beschwerdeführende Gläubiger keine auch nur teilweise Befriedigung seiner Forderung erwarten kann (BGH, Beschl. v. 2. Februar 2006 - IX ZB 78/04, WM 2006, 1498 f).
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
    Nach der früheren Rechtsprechung des Senats wären mit Aus- oder Absonderungsrechten belastete Gegenstände nur dann in die Berechnungsgrundlage einzubeziehen gewesen, wenn sich der Verwalter nennenswert mit ihnen befasst hätte; wäre die Befassung nennenswert, aber nicht erheblich gewesen, wäre ein Abschlag im Sinne von § 3 Abs. 2 InsVV geboten gewesen (BGHZ 146, 165, 176 f).
  • BGH, 14.10.2004 - IX ZB 114/04

    Einberufung einer Gläubigerversammlung durch Insolvenzgläubiger

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
    Wie der Senat schon zum Recht, die Einberufung einer Gläubigerversammlung zu beantragen (§ 75 Abs. 1 Nr. 3 InsO), entschieden hat, ist das Insolvenzgericht nicht dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen (Beschl. v. 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, WM 2004, 2446, 2447).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 165, 266; BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, WM 2006, 1687, z.V. in BGHZ bestimmt) werden Gegenstände mit Aus- und Absonderungsrechten bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nur berücksichtigt, wenn dieser sich in erheblichem Umfang damit befasst hat.
  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
    Der Senat hält es für sachgerecht, die Sache zur Entscheidung über den zu vervollständigenden Antrag des Beteiligten zu 2 an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (vgl. BGHZ 160, 176, 185 f), das auch den weiteren Einwänden des Beteiligten zu 1 hinsichtlich der Berechnungsgrundlage und den tatsächlichen Voraussetzungen sowie der Höhe der beantragten Zuschläge nachzugehen haben wird.
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 07.12.2006 - IX ZB 1/04
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BGHZ 165, 266; BGH, Beschl. v. 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, WM 2006, 1687, z.V. in BGHZ bestimmt) werden Gegenstände mit Aus- und Absonderungsrechten bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nur berücksichtigt, wenn dieser sich in erheblichem Umfang damit befasst hat.
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 28/14

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Nach erfolgloser sofortiger Beschwerde des (weiteren) Beteiligten zu 3 hob der Bundesgerichtshof auf dessen Rechtsbeschwerde die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Insolvenzgericht zurück (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 1/04, NZI 2007, 241).

    Nach der Zurückverweisung der Sache durch den Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 1/04, NZI 2007, 241), der auch die mangelhaften Angaben des Beteiligten zu 2 zu den geltend gemachten Zuschlägen beanstandet hatte, ergänzte dieser im Jahr 2007 seinen Vergütungsantrag.

  • BGH, 11.11.2021 - IX ZB 19/20

    Fälligkeit des Anspruchs des Insolvenzverwalters nach Erledigung der zu

    Insolvenzgläubiger im Sinne des § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO (und im Rahmen anderer insolvenzverfahrensrechtlicher Vorschriften, welche einem Insolvenzgläubiger ein Beschwerderecht geben) ist jeder Gläubiger, der seine Forderung im eröffneten Insolvenzverfahren zur Tabelle angemeldet hat (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 1/04, ZIP 2007, 647 Rn. 7; Jaeger/Gerhardt, InsO § 6 Rn. 29; Gerhardt, in Festschrift für Uhlenbruck, S. 75 ff, 85; MünchKomm-InsO/Ganter/Bruns, 4. Aufl., § 6 Rn. 26; Uhlenbruck/Mock, InsO, 15. Aufl., § 64 Rn. 24).

    Weder das Insolvenzgericht noch das Beschwerdegericht sind dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen; dies ist vielmehr Aufgabe des Insolvenzverwalters und der übrigen Gläubiger (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, ZIP 2004, 2339, 2340; vom 7. Dezember 2006, aaO).

    Nur wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass dem (vermeintlichen) Gläubiger die zunächst angemeldete Forderung nicht zusteht, entfällt dessen Beschwerdeberechtigung (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006, aaO).

  • BGH, 20.03.2014 - IX ZR 25/12

    Vergütungsentnahme des Insolvenzverwalters vor Aufhebung des

    Mit Beschluss vom 7. Dezember 2006 (IX ZB 1/04, ZInsO 2007, 259) hob der Bundesgerichtshof den Vergütungsfestsetzungsbeschluss auf die Rechtsbeschwerde eines Gläubigers auf.

    Zutreffend ist das Berufungsgericht allerdings von der Verpflichtung des Beklagten ausgegangen, die am 5. Januar 2001 entnommene Vergütung an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen, nachdem der Bundesgerichtshof den Festsetzungsbeschluss des Insolvenzgerichts vom 27. Dezember 2000 und den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des Beschwerdegerichts vom 26. November 2003 mit Beschluss vom 7. Dezember 2006 (IX ZB 1/04, ZInsO 2007, 259) aufgehoben hat.

  • BGH, 12.03.2015 - IX ZB 85/13

    Restschuldbefreiungsverfahren: Antragsberechtigung für Versagungsanträge

    Diese Aufgabe obliegt vielmehr dem Insolvenzverwalter und den übrigen Gläubigern (§§ 176, 178 f InsO) und dem für die Feststellung der Forderung zuständigen Prozessgericht (§ 180 InsO; BGH, Beschluss 14. Oktober 2004 - IX ZB 114/04, WM 2004, 2446, 2447; vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 1/04, NZI 2007, 241 Rn. 7).
  • LG Cottbus, 02.09.2009 - 7 T 422/05

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vergütungsanspruch des vorläufigen

    Die Berechtigung eines Insolvenzgläubigers zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters ist bereits dann gegeben, wenn eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet worden ist (vgl. BGH NZI 2007, 241 ff.).

    Das Insolvenzgericht ist nicht dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen (vgl. BGH ZIP 2004, 2339 ff. und NZI 2007, 241 ff.).

    Nur wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass dem (vermeintlichen) Gläubiger die zunächst angemeldete Forderung nicht zusteht, entfällt dessen Beschwerdeberechtigung (vgl. BGH NZI 2007, 241 ff.).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 1/17

    Übertragung der einem Insolvenzverwalter obliegenden Aufgabe auf einen

    Macht der Insolvenzverwalter einen Zuschlag wegen eines erhöhten Aufwands geltend, muss er die erforderlich gewordene Tätigkeit konkret und substantiiert darlegen (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2005 - IX ZB 285/03, ZInsO 2005, 806; vom 7. Dezember 2006 - IX ZB 1/04, WM 2007, 551 Rn. 11; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 123/09, ZInsO 2010, 1504 Rn. 2, 4).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Letzteres hat der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung (vgl. BGH NZI 2007, 241 [BGH 07.12.2006 - IX ZB 1/04] (242)) noch einmal dadurch unterstrichen, indem dieser ausgeführt hat, dass der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung schriftlich zu beantragen hat.

    Für den vorläufigen Insolvenzverwalter gilt dies gem. § 10 InsVV entsprechend (vgl. BGH NZI 2007, 241 [BGH 07.12.2006 - IX ZB 1/04] (242)), d.h. soweit dies mit den Aufgaben und Tätigkeiten des erst vorläufigen Verwalters vereinbar ist (vgl. BGH NZI 2003, 547 (548) [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] [BGH 24.06.2003 - IX ZB 453/02] ; ferner KG NZI 2001, 307 [KG Berlin 03.04.2001 - 7 W 8034/00] ).

  • LG Cottbus, 02.09.2009 - T 422/05
    Die Berechtigung eines Insolvenzgläubigers zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters ist bereits dann gegeben, wenn eine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet worden ist (vgl. BGH NZI 2007, 241 ff.).

    Das Insolvenzgericht ist nicht dazu berufen, die Insolvenzgläubigereigenschaft festzustellen (vgl. BGH ZIP 2004, 2339 ff. und NZI 2007, 241 ff.).

    Nur wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass dem (vermeintlichen) Gläubiger die zunächst angemeldete Forderung nicht zusteht, entfällt dessen Beschwerdeberechtigung (vgl. BGH NZI 2007, 241 ff.).

  • BayObLG, 24.10.2019 - 1 VA 92/19

    Akteneinsicht des Treugeber-Kommanditisten im laufenden Insolvenzverfahren

    aa) Der Senat muss nicht darüber entscheiden, ob im eröffneten Verfahren jeder Insolvenzgläubiger (§§ 38, 39 InsO) kraft seiner materiellrechtlich qualifizierten Stellung und den daraus folgenden Teilnahmerechten im Verfahren (z. B. BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006, IX ZB 1/04, WM 2007, 551 juris Rn. 7; Ahrens in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Insolvenzrecht, 3. Aufl. 2017, § 38 InsO Rn. 2 ff., 7 ff.) die Rolle einer "Partei", also eines Verfahrensbeteiligten, einnimmt (so Pape in Uhlenbruck, InsO, 15. Aufl. 2019, § 4 Rn. 25, 29; Becker in Nerlich/Römermann, InsO, 39. EL Stand: Juli 2019, § 4 Rn. 24; Stephan in K. Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 4 Rn. 31; Baumert in Braun, InsO, 7. Aufl. 2017, § 4 Rn. 41; Andres in Andres/Leithaus, InsO, 4. Aufl. 2018, § 4 Rn. 11; Swierczok/Kontny, NZI 2016, 566/569; unklar insoweit: BGH, Beschluss vom 5. April 2006, 1V AR [VZ] 1/06, juris Rn. 16) oder (nur bzw. jedenfalls) diejenigen Gläubiger, die ihre Forderung gemäß §§ 174 ff. InsO zur Insolvenztabelle angemeldet und dadurch auf die gerichtliche Aufforderung zur Forderungsanmeldung (§ 28 Abs. 1 InsO) mit einer Verfahrenshandlung reagiert haben (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. Juni 2005, 20 VA 2/04, ZVI 2006, 30 [juris Rn. 6 a. E.]; OLG Celle, Beschluss vom 19. Januar 2004, 2 W 118/03, juris Rn. 6; Beschluss vom 5. Januar 2004, 2 W 113/03, juris Rn. 5; Ganter/Bruns in Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 4 Rn. 61; Ehricke/Behme in Münchener Kommentar zur InsO, § 38 Rn. 11; Madaus in BeckOK InsO, 15. Ed. Stand: 25. Juli 2019, § 4 Rn. 11.3; Schmerbach in Frankfurter Kommentar, InsO, 9. Aufl. 2018, § 4 Rn. 70; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht, 8. Aufl. 2015, Rn. 168; Zimmer in Bork/Hölzle, Handbuch Insolvenzrecht, 2. Aufl. 2019, Kap. 6 [Die Beteiligten: Gericht, Verwalter, Schuldner, Gläubiger] Rn. 492; Kortleben, VIA 2017, 76/77 [Anm. zu OLG Köln, Beschluss vom 29. Mai 2017, 7 VA 11/17]; Frege/Nicht, ZInsO 2012, 2217/2222 [unter II. 3.]; Kind, NZI 2006, 433 [unter II.]), sofern deren Forderung unbestritten geblieben ist oder die in § 189 InsO genannten Voraussetzungen für die Berücksichtigung bestrittener Forderungen gegeben sind (so LG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 2003, 11 T 42/03, NZI 2003, 327/328; LG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Februar 2007, 25 T 85/07, ZIP 2007, 1388 [juris Rn. 11]; AG München, Beschluss vom 23. Oktober 2017, 1542 IN 960/13, juris m. Anm. Holzer in EWiR 2018, 87; Ganter/Lohmann in Münchener Kommentar zur InsO, § 4 Rn. 61; Stephan in K. Schmidt, InsO, § 4 Rn. 31; Andres in Andres/Leithaus, InsO, § 4 Rn. 11; Rein, NJW-Spezial 2011, 661; Swierczok/Kontny, NZI 2016, 566/569).
  • OLG Hamm, 19.01.2012 - 24 U 32/11

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Rückzahlung der Vergütung nach Aufhebung des

    Der Beschluss bezüglich der Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde durch Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 07.12.2006 (IX ZB 1/04) aufgehoben.
  • LG Essen, 21.06.2011 - 7 T 716/10

    Sofortige Beschwerde gegen Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

  • LG Frankenthal, 07.03.2012 - 1 T 201/11

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde wegen Unzulässigkeit

  • LG Bochum, 18.02.2011 - 4 O 421/10

    Rückabwicklung nach Aufhebung des die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • LG Dresden, 22.06.2022 - 5 T 722/21

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2007 - IX ZB 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,27284
BGH, 08.02.2007 - IX ZB 1/04 (https://dejure.org/2007,27284)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2007 - IX ZB 1/04 (https://dejure.org/2007,27284)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - IX ZB 1/04 (https://dejure.org/2007,27284)
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