Rechtsprechung
BGH, 22.03.2007 - IX ZB 10/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Unterscheidung zwischen einem Widerspruch und dem Antrag gemäß § 251 Insolvensordnung (InsO) im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Grundsetzliche Rechtsfrage bei in § 251 InsO verankertem Minderheitenschutz; Schlechterstellung durch einen ...
- Judicialis
InsO § 4; ; InsO § ... 227 Abs. 1; ; InsO § 247 Abs. 1; ; InsO § 250 Nr. 2; ; InsO § 251; ; InsO § 251 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 251 Abs. 1 Nr. 2; ; InsO § 251 Abs. 2; ; ZPO § 294; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 251 Abs. 1 Nr. 1
Anforderungen an die Form eines Widerspruchs gegen den Insolvenzplan - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 25.08.2005 - 107 IN 5647/04
- LG Berlin, 06.01.2006 - 86 T 446/05
- BGH, 22.03.2007 - IX ZB 10/06
Papierfundstellen
- NZI 2007, 522
- NZI 2008, 31
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.07.2005 - IX ZB 266/04
Bildung von Gruppen von Gläubigern in der Insolvenz; Fortführung des …
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 10/06
Dementsprechend hat der Senat in einem ähnlich gelagerten Fall die formelle Beschwer des Rechtsmittelführers, die vorausgesetzt hätte, dass er dem Plan vor seiner Bestätigung widersprochen hat, nicht für erforderlich gehalten (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 2005 - IX ZB 266/04, ZIP 2005, 1648, 1649). - BGH, 29.09.2005 - IX ZB 430/02
Anforderungen an die Begründung einer kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 10/06
Bei der kraft Gesetzes statthaften Rechtsbeschwerde prüft der Bundesgerichtshof nach § 574 Abs. 2 ZPO ebenso wie bei der Nichtzulassungsbeschwerde nur die Zulassungsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60). - BGH, 19.02.2003 - IV ZR 321/02
Anforderungen an die Substantiierung von Angriffen gegen ein …
Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZB 10/06
Aus der von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19. Februar 2003 - IV ZR 321/02, NJW 2003, 1400 f) ergibt sich nichts anderes.
- LG Berlin, 07.02.2008 - 86 T 919/07
Klage gegen einen durch den Insolvenzverwalter erstellten Insolvenzplan aufgrund …
Die Glaubhaftmachung erfordert die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Schlechterstellung im konkreten Fall (BGH MDR 2007, 1040 [BGH 29.03.2007 - IX ZB 204/05] ; ders. ZInsO 2007, 442 ).Unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes und der deutlichen Formulierung des Gesetzestextes ist der Antrag bei fehlender Glaubhaftmachung zurückzuweisen (BGH MDR 2007, 1040 [BGH 29.03.2007 - IX ZB 204/05] ; ders. ZInsO 2007, 442 ).
Es kann dahinstehen, ob ein förmlicher Widerspruch der Beteiligten zu 1 gem. § 251 Abs. 1 Nr. 1 InsO erforderlich war (vgl. dazu BGH ZInsO 2007, 442 ), denn jedenfalls hat die Beteiligte zu 1 dem Insolvenzplan mit dem dem Terminsprotokoll - Prüfungstermin - vom 5. November 2007 anliegenden Schriftsatz vom 2. November 2007 form- und fristgerecht i.S. des § 251 Abs. 1 Nr. 1 InsO widersprochen.
Diese Schlechterstellung ist nur dann vorstellbar, wenn eine Restschuldbefreiung die Forderung der Beteiligten zu 1 gem. § 302 Nr. 1 InsO nicht ergriffe (vgl. dazu auch BGH ZinsO 2007, 442).
- BGH, 19.05.2009 - IX ZB 236/07
Verpflichtung des einen Insolvenzplan vorlegenden Schuldners bzw. …
Nach Absatz 2 dieser Vorschrift ist im Rahmen der Glaubhaftmachung eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, unstatthaft (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 10/06, ZInsO 2007, 442, 443 Rn. 14). - BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/09
Umgehung der Obliegenheit der Glaubhaftmachung einer Schlechterstellung durch …
Der Gläubiger muss also Tatsachen vortragen und glaubhaft machen, aus denen sich die überwiegende Wahrscheinlichkeit (§ 4 InsO, § 294 ZPO) einer Schlechterstellung durch den Insolvenzplan ergibt (BGH, Beschl. v. 22. März 2007 - IX ZB 10/06, ZInsO 2007, 442, 443 Rn. 9, 14). - BGH, 10.01.2008 - IX ZB 97/07
Zulässigkeit der Bildung von Gruppen unter Gläubigern gleicher Rechtsstellung
Bei der kraft Gesetz statthaften Rechtsbeschwerde prüft das Rechtsbeschwerdegericht nur diejenigen Zulässigkeitsgründe, welche die Rechtsmittelbegründung nach § 575 Abs. 3 Nr. 2 ZPO schlüssig und substantiiert dargelegt hat (BGH, Beschl. v. 29. September 2005 - IX ZB 430/02, WM 2006, 59, 60; v. 22. März 2007 - IX ZB 10/06, NZI 2007, 522). - LG Bielefeld, 15.06.2015 - 23 T 914/14
Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans
Dies ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausreichend, weshalb es einer Beweiserhebung über den aktuellen Verkehrswert der Immobilie nicht bedarf (vgl. BGH, ZInsO 2007, 442).