Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.11.2012

Rechtsprechung
   BGH, 11.02.2013 - IX ZB 101/12   

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https://dejure.org/2013,2382
BGH, 11.02.2013 - IX ZB 101/12 (https://dejure.org/2013,2382)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2013 - IX ZB 101/12 (https://dejure.org/2013,2382)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12 (https://dejure.org/2013,2382)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 321a Abs 2 S 1 ZPO, § 321a Abs 2 S 3 ZPO
    Beginn der zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Notfrist zur Einlegung einer Gehörsrüge; Möglichkeit der Kenntnisnahme von etwaigen Gehörsverletzungen in einem Senatsbeschluss bereits ab dessen Bekanntgabe

  • rewis.io

    Beginn der zweiwöchigen Frist zur Einlegung der Gehörsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 321a Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Notfrist zur Einlegung einer Gehörsrüge; Möglichkeit der Kenntnisnahme von etwaigen Gehörsverletzungen in einem Senatsbeschluss bereits ab dessen Bekanntgabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.2012 - VIII ZB 49/12

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.02.2013 - IX ZB 101/12
    Die von dem Kläger geltend gemachte Untätigkeitsbeschwerde, die nach früherer Rechtslage vereinzelt befürwortet wurde (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 29. Aufl., § 567 Rn. 21 mwN), ist jedenfalls seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 nicht mehr statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12, Rn. 3 (nv)).
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 171/03

    Beginn der Frist für die Anbringung einer Gehörsrüge

    Auszug aus BGH, 11.02.2013 - IX ZB 101/12
    Entgegen der Auffassung des Klägers bestand die Möglichkeit, etwaige Gehörsverletzungen im angeführten Senatsbeschluss zur Kenntnis zu nehmen, bereits ab dessen Bekanntgabe und nicht erst ab dem Zeitpunkt des Studiums der Akten (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, FamRZ 2006, 1029).
  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    Denn sie hatte mit der Zustellung des Senatsbeschlusses vom 12. September 2023 am 25. September 2023 begonnen, weil ab diesem Zeitpunkt die Gelegenheit bestand, etwaige Gehörsverletzungen aufgrund des angegriffenen Senatsbeschlusses zur Kenntnis zu nehmen, der Kläger sich das Wissen seines Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss und mit der Begründung der Gehörsrüge nicht dargelegt wird, dass die Kenntnis von den angeblichen Gehörsverletzungen erst später erlangt worden wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. September 2012 - III ZR 284/11, juris Rn. 2, vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12, juris Rn. 1, vom 16. November 2016 - VII ZR 277/14, juris Rn. 2 ff. und vom 13. August 2018 - VI ZR 499/16, juris Rn. 3).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZR 277/14

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Beginn der Frist für die Einlegung der

    Bei schriftlichen Entscheidungen fällt der Zeitpunkt der Kenntniserlangung regelmäßig mit der Zustellung der Entscheidung zusammen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2006 - IX ZR 171/03, FamRZ 2006, 1029, juris Rn. 2; vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12 Rn. 1).
  • BGH, 07.09.2015 - IX ZA 13/15

    Statthaftigkeit einer Gehörsrüge

    Zu diesem Zeitpunkt hatte er somit die Gelegenheit, Kenntnis von der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs durch den Senat zu erlangen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12, nV).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2014 - 11 W 47/13

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die gegenteilige Auffassung, die - ohne nähere Begründung - in den Entscheidungen des BPatG, Beschl. v. 14.03.2012 - 26 W (pat) 56 bis 58/11, dort jeweils Rdn. 6 (juris), vertreten wird, gibt dem Senat keine Veranlassung zu einer abweichenden rechtlichen Beurteilung, zumal der Bundesgerichtshof bei der Verwerfung oder Zurückweisung von Anhörungsrügen regelmäßig einen Kostenausspruch trifft (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 11.02.2013 - IX ZB 101/12, juris = BeckRS 2013, 03416; Beschl. v. 27.02.2013 - XII ZR 39/10, juris = BeckRS 2013, 05743; Beschl. v. 15.08.2013 - I ZR 91/12, juris = BeckRS 2013, 15061).
  • BGH, 02.08.2013 - IX ZA 17/13

    Prozesskostenhilfe für Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheit

    Dies gilt insbesondere auch für die Untätigkeitsbeschwerde, der jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl. I S. 2302) am 3. Dezember 2011 der Boden entzogen ist (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - VIII ZB 49/12, NJW 2013, 385, 386; vom 11. Februar 2013 - IX ZB 101/12, nv).
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   BGH, 05.11.2012 - IX ZB 101/12   

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https://dejure.org/2012,36260
BGH, 05.11.2012 - IX ZB 101/12 (https://dejure.org/2012,36260)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2012 - IX ZB 101/12 (https://dejure.org/2012,36260)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2012 - IX ZB 101/12 (https://dejure.org/2012,36260)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 05.11.2012 - IX ZB 101/12
    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) ist - im Gegensatz zur Regelung bei der Revision (§ 544 ZPO) - nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113; BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
  • BGH, 10.01.2008 - IX ZB 109/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 05.11.2012 - IX ZB 101/12
    Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) ist - im Gegensatz zur Regelung bei der Revision (§ 544 ZPO) - nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113; BGH, Beschluss vom 16. November 2006 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
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