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   BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11   

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https://dejure.org/2011,2127
BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11 (https://dejure.org/2011,2127)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - IX ZB 112/11 (https://dejure.org/2011,2127)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - IX ZB 112/11 (https://dejure.org/2011,2127)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 295 Abs 1 Nr 1 InsO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag eines Gläubigers; Vorliegen einer angemessenen Erwerbstätigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer angemessenen Bezahlung für eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne von § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO als kärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag eines Gläubigers; Vorliegen einer angemessenen Erwerbstätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag eines Gläubigers; Vorliegen einer angemessenen Erwerbstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 574 Abs. 2; InsO § 295 Abs. 1 Nr. 1, 3
    Erforderlichkeit einer angemessenen Bezahlung für eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne von § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO als kärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2012, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11
    Auch nach der von der Rechtsbeschwerde zitierten Senatsentscheidung bedarf es zunächst einmal eines schlüssigen Vortrags des antragstellenden Gläubigers, welcher einen Versagungstatbestand wahrscheinlich macht, bevor aufwendige gerichtliche Ermittlungen aufgenommen werden (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03, BGHZ 156, 139, 142).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 274/10

    Restschuldbefreiung: Versagung bei Verweigerung der Mitwirkung seitens des

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11
    Da das Insolvenzgericht zu Recht von einem von Beginn an unzulässigen Versagungsantrag der Gläubigerin ausgegangen ist, hatte seine Amtsermittlungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 InsO noch nicht begonnen und es war nicht gehalten, den Schuldner nach § 296 Abs. 2 Satz 2 InsO zur weiteren Mitwirkung und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu verpflichten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 274/10, WM 2011, 1280 Rn. 13).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZB 2/07

    Missbräuchliche Steuerklassenwahl i.R.d. Erwerbsobliegenheit eines verheirateten

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZB 112/11
    Die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob eine angemessene Erwerbstätigkeit im Sinne von § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO auch eine angemessene Bezahlung erfordere, wird einhellig bejaht und bedarf keiner höchstrichterlichen Klärung (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 2009 - IX ZB 2/07, NZI 2009, 326 Rn. 2; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 17; HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl., § 295 Rn. 5; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, Stand: Mai 2008, § 295 Rn. 6; FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 295 Rn. 15; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 11; Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 2. Aufl., § 295 Rn. 4; Römermann in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand: Januar 2011, § 295 Rn. 4).
  • BGH, 01.03.2018 - IX ZB 32/17

    Anforderungen an einen in Teilzeit beschäftigten Schuldner in dem Bemühen zur

    Eine angemessene Erwerbstätigkeit setzt nicht nur eine gebührende Arbeitsleistung, sondern auch eine angemessene Bezahlung voraus (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 112/11, NZI 2012, 87 Rn. 3).
  • BGH, 07.03.2024 - IX ZB 47/22
    Eine angemessene Erwerbstätigkeit setzt nicht nur eine gebührende Arbeitsleistung, sondern auch eine angemessene Bezahlung voraus (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 112/11, NZI 2012, 87 Rn. 3 mwN; vom 1. März 2018 - IX ZB 32/17, NZI 2018, 359 Rn. 9).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 270/11

    Restschuldbefreiungsverfahren: Gehörsverletzung nach Beschlussfassung im

    Weder hat er vorgetragen, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit nach dem üblichen Lohnniveau hätte abführen müssen, noch hat er glaubhaft gemacht, welche abhängige Tätigkeit dem Schuldner möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 aaO Rn. 7; siehe auch BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 112/11, NZI 2012, 87 Rn. 2).
  • AG Köln, 15.01.2015 - 74 IK 5/10

    Versagung der Restschuldbefreiung, Erwerbsobliegenheit, angemessene

    Da als weiterer Maßstab für die Angemessenheit der Erwerbstätigkeit und damit für das unter Umständen gegebene Erfordernis der Aufnahme einer besser bezahlten Beschäftigungsstelle die vom Schuldner nach Kräften zu bewirkende Gläubigerbefriedigung einzubeziehen ist, fordert eine adäquate Erwerbstätigkeit neben der Arbeitsleistung auch eine angemessene Bezahlung (BGH, Beschl. v. 05.03.2009, IX ZB 2/07, NZI 2009, 326; v. 01.12.2011, IX ZB 112/11, NZI 2012, 87; AG Dortmund, Beschl. v. 09.09.1999, 259 IK 33/99, NZI 1999, 420; FK-Ahrens, § 295, Rn. 24).
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