Rechtsprechung
BGH, 16.02.2012 - IX ZB 113/11 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BZRG § 51; InsO § 289 Abs. 2, § 290 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 59; ZPO § 114, § 116 Satz 1 Nr. 1, § 571 Abs. 2 Satz 1;
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 51 BZRG, § 289 Abs 2 InsO, § 290 Abs 1 Nr 1 InsO, § 59 StGB, § 283 StGB
Versagung der Restschuldbefreiung: Nach dem Eröffnungsantrag getilgte rechtskräftige Verurteilung mit Strafvorbehalt wegen einer Insolvenzstraftat als Versagungsgrund; Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung gegenüber einem Schuldner nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
- zvi-online.de
BZRG § 51; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 59; ZPO § 571 Abs. 2 Satz 1
Versagung der Restschuldbefreiung bei Tilgung der Verurteilung wegen Insolvenzstraftat nach Eröffnungsantrag - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer Insolvenzstraftat; kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Prozesskostenhilfe im Beschwerdeverfahren
- rewis.io
Versagung der Restschuldbefreiung: Nach dem Eröffnungsantrag getilgte rechtskräftige Verurteilung mit Strafvorbehalt wegen einer Insolvenzstraftat als Versagungsgrund; Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der Versagung der Restschuldbefreiung gegenüber einem Schuldner nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzungen zur Versagung der Restschuldbefreiung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Insolvenzstraftat und Restschuldbefreiung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versagung der Restschuldbefreiung und PKH für den Insolvenzverwalter
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Restschuldbefreiung wegen einer strafrechtlichen Verurteilung unter Vorbehalt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Versagung der Restschuldbefreiung aufgrund strafrechtlicher Verurteilung unter Vorbehalt
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 29.12.2010 - 1 IN 20/08
- LG Offenburg, 14.02.2011 - 4 T 33/11
- BGH, 16.02.2012 - IX ZB 113/11
Papierfundstellen
- NJW 2012, 1215
- MDR 2012, 675
- NZI 2012, 278
- WM 2012, 553
- Rpfleger 2012, 402
Wird zitiert von ... (9)
- BFH, 07.08.2018 - VII R 24/17
Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten
Für den Fall einer Insolvenzstraftat (§ 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO) hat der BGH diese Frage ausdrücklich bejaht und sich mit der abweichenden Ansicht im Schrifttum auseinandergesetzt (vgl. BGH-Beschluss vom 16. Februar 2012 IX ZB 113/11, NJW 2012, 1215; LG Offenburg, Beschluss vom 14. Februar 2011 4 T 33/11, ZInsO 2011, 542).Der Gesetzgeber kannte die Rechtsprechung des BGH, wonach geringfügige Pflichtverletzungen nicht zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen sollten (BGH-Beschluss in NJW 2012, 1215, Rz 13, m.w.N.).
Zwar hatte sich der BGH vor der Änderung des § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch das RestSchBefrVerfG für Einschränkungen bei Tilgungsreife der Eintragungen im Bundeszentralregister ausgesprochen (BGH-Beschluss in NJW 2012, 1215).
- BGH, 01.10.2020 - IX ZR 199/19
Teilnahme der Säumniszuschläge und Zinsforderungen als steuerliche …
Doch hat er im gleichen Gesetzgebungsverfahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgegriffen, wonach einem Schuldner in einschränkender Auslegung des nach dem Wortlaut zeitlich unbegrenzten § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO aF in Anlehnung an die Tilgungsvorschriften des Bundeszentralregistergesetzes (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG) Restschuldbefreiung nicht mehr versagt werden darf, wenn Tilgungsreife bereits im Zeitpunkt des Eröffnungsantrags eingetreten war (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - IX ZB 113/11, NJW 2012, 1215 Rn. 16, 18 f mwN).Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber eine entsprechende zeitliche Beschränkung des Nachforderungsrechts in § 302 Nr. 1 Fall 3 InsO nicht aufgenommen hat, sondern ausdrücklich ein unbegrenztes Nachforderungsrecht des Fiskus ermöglichen wollte, ergibt sich, dass diese speziellere Regelung der allgemeineren in § 51 Abs. 1 BZRG vorgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012, aaO Rn. 19;… BFHE 262, 208 Rn. 24; Lindwurm, AO-StB 2019, 2, 3).
- BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16
Antrag auf Eintragung eines Nießbrauchs an einem im Erbbaugrundbuch eingetragenen …
Danach gehen das jüngere dem älteren (…sog. lexposterior-Regel, BVerfG, 141, 1 Rn. 50 und BGH…, Urteil vom 17. Mai 2018 - III ZR 195/17, VersR 2018, 1385 Rn. 62) und das spezielle dem allgemeinen Gesetz vor (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - IX ZB 113/11, WM 2012, 553 Rn. 19).
- BGH, 11.04.2013 - IX ZB 94/12
Restschuldbefreiung: Versagung der Restschuldbefreiung nach dem Schlusstermin …
Deswegen kann nur durch ein rechtskräftiges Strafurteil nachgewiesen werden, dass der Schuldner eine Insolvenzstraftat begangen hat (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - IX ZB 113/11, NJW 2012, 1215 Rn. 11). - FG Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 K 3539/16
Feststellung bestrittener Insolvenzforderungen - rechtskräftige Verurteilung für …
Der Schuldner ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten worden ist, und zwar auch dann, wenn der Vorbehalt der Verurteilung zu einer Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit nicht zum Tragen kommt (vgl. BGH-Beschluss vom 16. Februar 2012 IX ZB 113/11, ZInsO 2012, 543, Tz 9 ff.).Im Übrigen steht der Strafbefehl nach § 410 Abs. 3 der Strafprozessordnung (StPO) einem Urteil gleich (BGH-Beschluss vom 16. Februar 2012 IX ZB 113/11, ZInsO 2012, 543, Tz 8).
Beim Erlass des Gesetzes am 15. Juli 2013 war dem Gesetzgeber der BGH-Beschluss vom 16. Februar 2012 IX ZB 113/11 (ZInsO 2012, 543) zur Bedeutung des Vorbehalts einer Verurteilung bereits bekannt und er hat gleichwohl bei einer Steuerstraftat in § 302 Nr. 1 InsO keine Bagatellgrenze normiert.
- OLG Naumburg, 30.01.2017 - 5 Wx 2/17
Handelsregistereintragung der GmbH: Amtsunfähigkeit und Amtslöschung des …
- LG Halle, 15.08.2012 - 3 T 17/12
Restschuldbefreiung: Versagung bei strafrechtlicher Verurteilung
Aus dem Beschluss des BGH vom 16.02.2012 (IX ZB 113/11) ergibt sich nichts anderes. - BGH, 16.02.2012 - IX ZB 233/10
Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung des Schuldners durch …
Durch Beschluss vom heutigen Tag, auf den insoweit Bezug genommen wird (BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - IX ZB 113/11, zVb), hat der Senat entschieden, dass dem Schuldner, der rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden ist, die Restschuldbefreiung nur dann gewährt werden darf, wenn die Löschungsvoraussetzungen für die Insolvenzstraftat, wegen der er verurteilt worden ist, zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags vorliegen. - BGH, 16.02.2012 - IX ZB 268/10
Voraussetzungen für eine Versagung der Restschuldbefreiung im Fall der …
Der Senat hat durch Beschluss vom heutigen Tag (IX ZB 113/11) entschieden, dass dem Schuldner, der rechtskräftig wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt worden ist, die Restschuldbefreiung nur dann gewährt werden darf, wenn die Löschungsvoraussetzungen für die Insolvenzstraftat, wegen der er verurteilt worden ist, zum Zeitpunkt der Stellung des Insolvenzantrags vorliegen.