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   BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98   

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BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98 (https://dejure.org/2000,1205)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2000 - IX ZB 114/98 (https://dejure.org/2000,1205)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - IX ZB 114/98 (https://dejure.org/2000,1205)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1499
  • ZIP 2000, 1116
  • MDR 2000, 974
  • NZI 2000, 420
  • NZI 2001, 27
  • NZI Beilage 2001, 27
  • WM 2000, 1262
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.01.1976 - IX ZR 28/73

    Verfahrensunterbrechung durch Verlust der Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Während der Unterbrechung darf das Gericht, wie sich aus § 249 Abs. 3 ZPO ergibt, keine Sachentscheidung treffen (BGHZ 66, 59, 61).
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Da der Beschwerdeführer zu 2 sich mit seinem Rechtsmittel nur dagegen wendet, daß ihm die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt worden sind, ist es ebenfalls unzulässig; denn eine Entscheidung des Oberlandesgerichts, mit der dieses die Kosten einem am Rechtsstreit selbst nicht beteiligten Dritten auferlegt, ist gemäß § 567 Abs. 3 ZPO nicht mit der Beschwerde anfechtbar (BGH, Urt. v. 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86, NJW 1988, 49, 51).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZA 4/98

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zu Gunsten des Sequesters im

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Hält man den Sequester für befugt, nach der gebotenen, wenn auch unter Berücksichtigung des regelmäßig bestehenden Zeitdrucks nicht bis in die letzten Einzelheiten gehenden Prüfung das zulässige Rechtsmittel einzulegen und den Prozeß bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung weiterzuführen, dann stellt sich die weitere Frage, ob er dies als eine Art Pfleger im Namen des Schuldners zu tun hat (vgl. HK-InsO/Kirchhof, 1999, § 22 Rdnr. 31 für den vorläufigen Insolvenzverwalter ohne allgemeines Verfügungsverbot; ferner BGH, Beschl. v. 9. Juli 1998 - IX ZA 4/98, ZIP 1998, 1645) oder ob ihm dafür eine eigene Prozeßführungsbefugnis, etwa nach dem Vorbild der §§ 744 Abs. 2, 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB zusteht (in diesem Sinne wohl die obengenannten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg und des Landgerichts Magdeburg; Stein/Jonas/Bork aaO; Kilger/K. Schmidt aaO; Kuhn/Uhlenbruck aaO; ferner Paulus ZZP 96, 356, 362 f, jedoch einschränkend im Sinne einer bloßen Befugnis zur Nebenintervention).
  • OLG Hamburg, 28.01.1987 - 11 U 14/87
    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Es spricht allerdings einiges dafür, den Sequester in Fällen, in denen die Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens nicht abgewartet werden kann, für befugt zu halten, die zur Sicherung der künftigen Masse erforderlichen prozessualen Maßnahmen ohne Mitwirkung des Schuldners und notfalls auch gegen dessen Willen zu treffen (vgl. OLG Hamburg ZIP 1987, 385, 386; LG Magdeburg ZIP 1997, 896; Smid, GesO 3. Aufl. § 2 Rdnr. 138 ff; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 106 Rdnr. 13 l; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 106 KO Anm. 4; Stein/Jonas/Bork, ZPO 21. Aufl. vor § 50 Rdnr. 26; Urban MDR 1982, 441, 445).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 220/96

    Abweisung der Klage während der Verfahrensunterbrechung durch Konkurseröffnung

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Die jedenfalls unter dieser Voraussetzung unzulässige Entscheidung über die sofortige Beschwerde hätte nicht nur von den beiden Prozeßparteien, also dem Kläger und dem Beklagten, sondern auch vom Gesamtvollstreckungsverwalter - auch ohne Aufnahme des Rechtsstreits - mit dem dafür gegebenen Rechtsmittel der weiteren sofortigen Beschwerde angegriffen werden können und wäre dann ersatzlos aufzuheben gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94, NJW 1995, 2563; v. 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, ZIP 1997, 473 f).
  • BGH, 18.05.1995 - IX ZR 189/94

    Vereinbarungen des Konkursverwalters mit dem zur Rückgewähr Verpflichteten

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Die Bestellung eines Sequesters nach § 106 KO, § 2 Abs. 3 GesO dient der Sicherung des Zwecks des Insolvenzverfahrens, der in der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger besteht; die Aufgaben und Befugnisse des Sequesters beschränken sich nach dem Recht der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung auf Maßnahmen der Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 86, 190, 195 f; 118, 374, 378; 130, 38, 41).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Die Bestellung eines Sequesters nach § 106 KO, § 2 Abs. 3 GesO dient der Sicherung des Zwecks des Insolvenzverfahrens, der in der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger besteht; die Aufgaben und Befugnisse des Sequesters beschränken sich nach dem Recht der Konkursordnung und der Gesamtvollstreckungsordnung auf Maßnahmen der Sicherung und Erhaltung der Masse (BGHZ 86, 190, 195 f; 118, 374, 378; 130, 38, 41).
  • BGH, 19.12.1966 - VIII ZR 110/64

    Freigabe durch den Konkursverwalter

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Welche Auswirkung die Freigabe eines streitbefangenen Gegenstands auf einen während des Konkurses anhängigen Rechtsstreit hat, ist zwar umstritten (vgl. dazu BGHZ 36, 258, 261 ff; 46, 249, 251 ff; Jaeger/Henckel, KO 9. Aufl. § 6 Rdnr. 116 ff).
  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    In einem solchen Fall sind die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der den nutzlosen Verfahrensaufwand veranlaßt hat (BGHZ 121, 397, 400).
  • BGH, 21.06.1995 - VIII ZR 224/94

    Rechtsfolgen der Unterbrechung des Rechtsstreits wegen Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98
    Die jedenfalls unter dieser Voraussetzung unzulässige Entscheidung über die sofortige Beschwerde hätte nicht nur von den beiden Prozeßparteien, also dem Kläger und dem Beklagten, sondern auch vom Gesamtvollstreckungsverwalter - auch ohne Aufnahme des Rechtsstreits - mit dem dafür gegebenen Rechtsmittel der weiteren sofortigen Beschwerde angegriffen werden können und wäre dann ersatzlos aufzuheben gewesen (vgl. BGH, Urt. v. 21. Juni 1995 - VIII ZR 224/94, NJW 1995, 2563; v. 16. Januar 1997 - IX ZR 220/96, ZIP 1997, 473 f).
  • BGH, 13.07.1987 - II ZB 48/87

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch einstweilige Anordnungen des

  • BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61

    Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits

  • BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81

    Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten

  • LG Magdeburg, 04.03.1997 - 2 S 698/96
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Ein solcher Fall könne gegeben sein, wenn es darum gehe, ein gegen den Schuldner ergangenes Leistungsurteil nicht vor der Verfahrenseröffnung rechtskräftig werden zu lassen, da die Rechtskraft dem späteren Insolvenzverwalter die Möglichkeit nehme, den ausgeurteilten Anspruch des Gläubigers von der Masse fernzuhalten (BGH, Beschl. v. 18.5.2000 - IX ZB 114/98, ZIP 2000, 116).
  • OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02

    Zur Prozessführungsbefugnis eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Prozessführungsbefugt ist der vorläufige Insolvenzverwalter allenfalls insoweit, als es im Einzelfall um eine unaufschiebbare Notmaßnahme zur Sicherung der Masse geht (Smid, InsO, § 24 Rn. 6; ebenso bzgl. des Sequesters im Anwendungsbereich der Konkursordnung: BGH NJW-RR 2000, 1499 f.; OLG Hamburg ZIP 1987, 385 f.).
  • BPatG, 28.11.2007 - 26 W (pat) 55/04
    Herr Z... hat offensichtlich die ihm mitgeteilte Rechtslage bewusst verkannt bzw. ignoriert, was seine Kostentragungspflicht als vollmachtloser Vertreter rechtfertigt (Thomas-Putzo, ZPO, 27. Aufl., S. 8912 u. 11; BGH NJW-RR 2000, 1499).
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