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   BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07   

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BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07 (https://dejure.org/2007,828)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - IX ZB 12/07 (https://dejure.org/2007,828)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07 (https://dejure.org/2007,828)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1380
  • ZIP 2008, 281
  • MDR 2008, 344
  • NZI 2007, 182
  • NZI 2008, 182
  • WM 2008, 227
  • Rpfleger 2008, 220
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 207/04

    Voraussetzungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen einer bestrittenen

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005 - IX ZB 207/04, WM 2006, 492, 493).

    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm auch nicht, rechtlich und tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633).

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
    Ebenso wie es nicht Sache des Insolvenzgerichts ist, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Dezember 2005, aaO), obliegt es ihm auch nicht, rechtlich und tatsächlich zweifelhaften Einwänden gegen eine titulierte Forderung nachzugehen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633).

    Der Insolvenzantrag eines Gläubigers muss auf die Teilnahme an einem solchen Verfahren gerichtet sein und die mindestens anteilige Befriedigung der eigenen Forderung zum Ziel haben (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006, aaO S. 1634).

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
    Das abstrakte Schuldversprechen und die diesbezügliche Unterwerfung der Schuldnerin unter die sofortige Zwangsvollstreckung teilen den Sicherungszweck der Grundschuld (vgl. BGHZ 168, 1, 7); das bedeutet umgekehrt, dass die Grundschuld auch die Zahlungsverpflichtung aus dem abstrakten Schuldanerkenntnis sichert.
  • BGH, 18.12.1986 - IX ZR 11/86

    Anforderungen an Inhalt der Anfechtungsklage zur Wahrung der Anfechtungsfrist;

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
    Die Schuldnerin hätte ihre Einwendungen gegen die titulierte Forderung oder gegen deren Vollstreckbarkeit in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren überprüfen lassen können (etwa §§ 767, 768, 732 ZPO; vgl. dazu bereits BGHZ 99, 274, 284).
  • AG Köln, 07.03.2007 - 71 IN 609/06
    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
    Das Insolvenzgericht kann diese Prüfung - von offensichtlichen Fällen abgesehen (vgl. AG Köln NZI 2007, 666) - nicht nachholen.
  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
    Damit ist sie zahlungsunfähig im Sinne von § 17 InsO (vgl. dazu BGHZ 163, 134, 139 f).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

    Dabei kann dahinstehen, ob der Gläubiger einer noch nicht fälligen Forderung - wie die Beklagte zu 1, welche die Teilschuldverschreibungen während der laufenden Sanierungsbemühungen nicht kündigen konnte und deswegen in dieser Zeit keinen fälligen Zahlungsanspruch gegen die Schuldnerin besaß - berechtigt ist, einen Insolvenzantrag zu stellen (die Frage bejahend Schmidt/Gundlach, InsO, 19. Aufl., § 14 Rn. 8; Gehrlein in Gehrlein/Born/Simon, GmbHG, 3. Aufl., Vor § 64 Rn. 51, 53; die Frage verneinend LG Braunschweig, NJW 1961, 2316; AG Göttingen, NZI 2001, 606; MünchKomm-InsO/Schmahl/Vuia, 3. Aufl., § 13 Rn. 35, § 14 Rn. 26; Uhlenbruck/Wegener, InsO, 15. Aufl., § 14 Rn. 80; Jaeger/Gerhardt, InsO, § 13 Rn. 6; Nerlich/Römermann/Mönning, InsO, 2017, § 14 Rn. 11; FK-InsO/Schmerbach, 9. Aufl., § 14 Rn. 118; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, NJW 2008, 1380 Rn. 12).
  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

    c) Obwohl das Gesetz diese Möglichkeit nicht ausdrücklich vorsieht, kann der Verwalter das belastete Grundstück - wie sich mittelbar aus § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO ergibt - auch freihändig veräußern (Jaeger/Henckel, InsO § 49 Rn. 33; MünchKomm-InsO/Ganter, 2. Aufl. § 49 Rn. 4; Uhlenbruck/Brinkmann, InsO 13. Aufl. § 49 Rn. 1c; HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl. § 165 Rn. 4; vgl auch BGH, Beschl. v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281, 282 Rn. 13).
  • BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf

    Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, genügt ihre Glaubhaftmachung nicht; sie muss dann für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (BGH, Beschluss vom 8. November 2007 - IX ZB 201/03, ZInsO 2007, 1275 Rn. 3 mwN; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 6; vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 5).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gilt dies auch in dem hier vorliegenden Fall einer Titulierung durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632 Rn. 11; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 9; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 177/09, WM 2010, 660 Rn. 6; für vollstreckbare öffentlich-rechtliche Forderungen BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - IX ZB 176/09, ZInsO 2010, 1091 Rn. 6 f).

    Kein rechtlich schützenswertes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat ausnahmsweise ein Gläubiger, dessen Forderung unzweifelhaft ausreichend dinglich gesichert ist (BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 12; vom 8. Juli 2010 - IX ZB 45/10, ZInsO 2010, 1662 Rn. 5; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 250/10, NZI 2011, 632 Rn. 6; vom 5. Mai 2011 - IX ZB 251/10, ZInsO 2011, 1216 Rn. 6).

  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 3/08

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Schuldners gegen die Festsetzung des

    c) Das ist entgegen der Meinung der Rechtsbeschwerde auch dann nicht anders zu beurteilen, wenn der Gläubiger durch das Recht, dessentwegen er die Zwangsversteigerung betreibt, voll gesichert und damit im Ergebnis von dem Insolvenzverfahren nicht betroffen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 29. November 2007, IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281).
  • LG Köln, 16.05.2017 - 11 S 333/16

    Schadensersatzanspruch aus einem Verkehrsunfall wegen Spurwechsels

    Ausreichend, aber auch zwingend erforderlich, ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGH, NJW 2008, 2845; BGH, NJW 2008, 1380).
  • BGH, 10.12.2020 - IX ZB 24/20

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähig eines Schuldners;

    Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227).

    Im Beschluss vom 29. November 2007 (IX ZB 12/07, WM 2008, 227; ebenso zuletzt BGH, Beschluss vom 23. Juni 2016 - IX ZB 18/15, WM 2016, 1461 Rn. 17 mwN) hat der Senat einen Insolvenzantrag in einem Fall für unzulässig gehalten, in welchem die Forderung des antragstellenden Gläubigers durch ein Grundpfandrecht vollständig abgesichert war.

    Nur wegen einer Forderung, die auch ohne die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit Sicherheit vollständig befriedigt werden könne, dürfe das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden (BGH, Beschluss vom 29. November 2007, aaO Rn. 11 f).

  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 12/20

    Glaubhaftmachung der Forderung durch den antragstellenden Gläubiger i.R.e.

    aa) Für die Frage, ob eine Glaubhaftmachung der Forderung ausreicht oder der Gläubiger den Bestand seiner Forderung zur Überzeugung des Gerichts beweisen muss, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Gläubiger eine einzige oder mehrere Forderungen gegen den Schuldner geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281 Rn. 6 ff).

    Ob die Forderung berechtigt ist und ob eine Verjährungseinrede zu Recht erhoben wird, hat in der Regel - wenn die Einwendung oder die Einrede nicht ersichtlich unbegründet ist und deswegen ausnahmsweise außer Acht gelassen werden kann - nicht das Insolvenzgericht zu entscheiden, sondern das Prozessgericht (BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - IX ZB 141/06, ZIP 2007, 1226 Rn. 11; vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281 Rn. 9).

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16

    Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem

    Das hat sie nicht getan (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227 Rn. 9).
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 177/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Vollstreckbare Urkunde als Grundlage des

    Ist die Forderung des die Eröffnung des Insolvenzverfahrens betreibenden Gläubigers tituliert, muss der Schuldner Einwendungen gegen die Vollstreckbarkeit in dem dafür vorgesehenen Verfahren verfolgen (BGH, Beschl. v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, WM 2008, 227, 228 Rn. 9).
  • BGH, 11.10.2012 - IX ZB 230/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Anforderungen an den Versagungsantrag des

    Nur dann, wenn der Ausfall nicht glaubhaft gemacht wird, fehlt dem Antrag das Rechtsschutzinteresse (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZIP 2008, 281 Rn. 12; HK-InsO/Lohmann, aaO).
  • BGH, 28.10.2009 - IX ZA 38/09

    Bestellung eines Prozesspflegers für die Durchführung einer

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10

    Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der

  • BGH, 06.05.2010 - IX ZB 176/09

    Insolvenzrecht: Steuerforderungen aus einem vollziehbaren Steuerbescheid als

  • BGH, 26.06.2008 - IX ZB 238/07

    Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei dinglicher Absicherung der Forderung

  • BFH, 16.09.2010 - VII B 281/09

    Insolvenzantrag bei werthaltigen Rückgewähransprüchen unzulässig - Verlust des

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2019 - 12 U 56/18

    Verteilung des Erlöses aus einer Zwangsversteigerung

  • BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung des Gläubigers im

  • BGH, 08.07.2010 - IX ZB 45/10

    Insolvenzverfahrensrecht: Rechtsschutzbedürfnis für einen Gläubigerantrag bei

  • LG Köln, 21.04.2020 - 13 T 129/19
  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk

  • AG Köln, 02.05.2017 - 72 IN 344/16

    Zulässigkeit, Eröffnungsantrag, Glaubhaftmachung von Steuerforderungen,

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZB 250/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Gläubigerantrag bei

  • BGH, 05.05.2011 - IX ZB 251/10

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für Insolvenzantrag eines

  • BGH, 17.04.2008 - IX ZB 176/07

    Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten

  • LG München I, 24.07.2023 - 14 T 7837/23

    Vollstreckbare Urkunden, Sofortige Beschwerde, Vorläufiger Insolvenzverwalter,

  • BGH, 19.02.2009 - IX ZB 226/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend den Nachweis der

  • BGH, 07.02.2008 - IX ZB 126/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Rechtmäßigkeit der Eröffnung

  • AG Göttingen, 11.12.2008 - 71 IN 85/08

    Insolvenzverfahren: Eröffnung bei erst in zwei Jahren zu erwartender

  • AG Köln, 06.05.2015 - 72 IN 514/13

    Zahlungsunfähigkeit bei einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers

  • LG Hannover, 17.12.2009 - 6 T 88/09

    Beschwerde gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Berücksichtigung von

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