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   BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06   

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https://dejure.org/2007,538
BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06 (https://dejure.org/2007,538)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2007 - IX ZB 120/06 (https://dejure.org/2007,538)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06 (https://dejure.org/2007,538)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung eines Zuschlags zur Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Fall der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes; Maßgebliche Schwelle für eine Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund einer Unternehmensfortführung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Verwaltervergütung bei Massemehrung aufgrund Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

  • zvi-online.de

    InsVV § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 3 Abs. 1 Buchst. b, d, §§ 10, 11
    Vergütungszuschlag für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter wegen Masseanreicherung aufgrund Betriebsfortführung

  • Judicialis

    InsVV § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. b; ; InsVV § 3 Abs. 1 Buchst. d; ; InsVV § 10; ; InsVV § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Fortführung des Betriebes; Zuschlag für die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Verwalters bei Unternehmensfortführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 826
  • MDR 2007, 857
  • NZBau 2007, 374 (Ls.)
  • NZI 2007, 343
  • NZI 2008, 14
  • WM 2007, 953
  • BB 2007, 960
  • Rpfleger 2007, 425
  • NZA-RR 2007, 372
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 04.11.2004 - IX ZB 52/04

    Vergütung des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters bei

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    b) Der Senat ist in einer früheren Entscheidung davon ausgegangen, für die Fortführung eines Betriebes mit 19 Arbeitnehmern über einen Zeitraum von acht Wochen, die zu keiner Masseanreicherung geführt hat, sei ein Zuschlag auf die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters von mindestens 15 v.H. zu gewähren (BGH, Beschl. v. 4. November 2004 - IX ZB 52/04, NZI 2005, 106, 107).

    Selbst wenn sich die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters insoweit nicht nennenswert unterscheiden, weil die Betriebsfortführung den vorläufigen Insolvenzverwalter ähnlich belastet wie den endgültigen Insolvenzverwalter (vgl. BGHZ 165, 266, 274; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, NZI 2004, 626, 627 f; v. 4. November 2004 aaO; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206), erreicht die Mehrvergütung, die sich für den weiteren Beteiligten zu 1 aus der erhöhten Berechnungsgrundlage ergibt, bei weitem nicht die Größenordnung der Mehrvergütung, die ihm zustände, hätte er keine Massemehrung erreicht.

  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 256/04

    Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen der Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    Selbst wenn sich die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters insoweit nicht nennenswert unterscheiden, weil die Betriebsfortführung den vorläufigen Insolvenzverwalter ähnlich belastet wie den endgültigen Insolvenzverwalter (vgl. BGHZ 165, 266, 274; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, NZI 2004, 626, 627 f; v. 4. November 2004 aaO; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206), erreicht die Mehrvergütung, die sich für den weiteren Beteiligten zu 1 aus der erhöhten Berechnungsgrundlage ergibt, bei weitem nicht die Größenordnung der Mehrvergütung, die ihm zustände, hätte er keine Massemehrung erreicht.
  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    Selbst wenn sich die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters insoweit nicht nennenswert unterscheiden, weil die Betriebsfortführung den vorläufigen Insolvenzverwalter ähnlich belastet wie den endgültigen Insolvenzverwalter (vgl. BGHZ 165, 266, 274; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, NZI 2004, 626, 627 f; v. 4. November 2004 aaO; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206), erreicht die Mehrvergütung, die sich für den weiteren Beteiligten zu 1 aus der erhöhten Berechnungsgrundlage ergibt, bei weitem nicht die Größenordnung der Mehrvergütung, die ihm zustände, hätte er keine Massemehrung erreicht.
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    Dies hat der Senat für Sozialplanverhandlungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgesprochen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    Dies hat der Senat für Sozialplanverhandlungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ausgesprochen (BGH, Beschl. v. 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, z.V.b.).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    Selbst wenn sich die Vergütungen des vorläufigen und des endgültigen Insolvenzverwalters insoweit nicht nennenswert unterscheiden, weil die Betriebsfortführung den vorläufigen Insolvenzverwalter ähnlich belastet wie den endgültigen Insolvenzverwalter (vgl. BGHZ 165, 266, 274; BGH, Beschl. v. 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, NZI 2004, 626, 627 f; v. 4. November 2004 aaO; v. 11. Mai 2006 - IX ZB 249/04, ZIP 2006, 1204, 1206), erreicht die Mehrvergütung, die sich für den weiteren Beteiligten zu 1 aus der erhöhten Berechnungsgrundlage ergibt, bei weitem nicht die Größenordnung der Mehrvergütung, die ihm zustände, hätte er keine Massemehrung erreicht.
  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    Zwar kann die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes einen Vergütungszuschlag rechtfertigen (vgl. BGHZ 146, 165, 178 f; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 673).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 22.02.2007 - IX ZB 120/06
    Zwar kann die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes einen Vergütungszuschlag rechtfertigen (vgl. BGHZ 146, 165, 178 f; BGH, Beschl. v. 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672, 673).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Nur wenn die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück bleibt, der dem (vorläufigen) Sachwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde, ist ihm ein diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826 Rn. 5; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 6; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10; st. Rspr.).
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 39/05

    Zur Anfechtbarkeit eines Schenkungsvertrags über ein Grundstück bei Insolvenz

    Bleibt die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück, der dem Verwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde, so ist ihm ein diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren (vgl. im Einzelnen BGH, Beschl. v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826 f).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    Nur wenn die Erhöhung der Vergütung durch Massemehrung aufgrund Fortführung des Unternehmens hinter dem Betrag zurück bleibt, der dem (vorläufigen) Sachwalter bei unveränderter Masse als Zuschlag gebühren würde, ist ihm ein diese Differenz in etwa ausgleichender Zuschlag zu gewähren (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826 Rn. 5; vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 5; vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 6; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 143/08, ZIP 2011, 1373 Rn. 10; st. Rspr.).
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