Rechtsprechung
BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 InsO, § 26 InsO, § 34 Abs 1 InsO
Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der nachträglichen Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgten Befriedigung der Forderung des einen Insolvenzantrag stellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse
- rewis.io
Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der nachträglichen Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren
- ra.de
- rewis.io
Abweisung der Insolvenzverfahrenseröffnung mangels Masse: Berücksichtigung der nachträglichen Befriedigung der Forderung des antragstellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 26 Abs. 1; InsO § 34 Abs. 1
Berücksichtigung der nach Erlass des Ablehnungsbeschlusses erfolgten Befriedigung der Forderung des einen Insolvenzantrag stellenden Gläubigers im Beschwerdeverfahren gegen die Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verspätete Forderungsbefriedigung in Beschwerde unbeachtlich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abweisung der Isolvenzeröffnung mangels Masse trotz Gläubigerbefriedigung
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 01.04.2010 - 40 IN 117/09
- AG Konstanz, 27.04.2010 - 40 IN 117/09
- LG Konstanz, 12.05.2010 - 62 T 47/10
- BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 90
- MDR 2011, 262
- NZI 2011, 106
- WM 2011, 135
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
Zulässigkeit des Insolvenzantrags eines vollständig dinglich gesicherten …
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642; v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9;… v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht. - BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Auf die weiter für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob in Analogie zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können (…BGH, Urt. v. 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130, 1131; v. 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 27), kommt es nicht an. - BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99
Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Auf die weiter für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob in Analogie zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch im Rechtsbeschwerdeverfahren gilt, dass in bestimmtem Umfang auch Tatsachen, die sich erst während der Revisionsinstanz ereignen, in die Urteilsfindung einfließen können (BGH, Urt. v. 21. November 2001 - XII ZR 162/99, NJW 2002, 1130, 1131;… v. 14. Oktober 2009 - XII ZR 146/08, NJW 2009, 3783 Rn. 27), kommt es nicht an.
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 15/06
Gewährung rechtlichen Gehörs im Insolvenzverfahren; Aussetzung eines …
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642;… v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9;… v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht. - BGH, 17.09.2009 - IX ZB 26/08
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung des Gläubigers im …
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642;… v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9; v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht. - BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05
Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Die von der Rechtsbeschwerde für rechtsgrundsätzlich gehaltene Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenem Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZB 245/05, WM 2006, 1632, 1633; v. 27. Juli 2006 - IX ZB 15/06, NZI 2006, 642;… v. 29. November 2007 - IX ZB 12/07, ZInsO 2008, 103 Rn. 9;… v. 17. September 2009 - IX ZB 26/08, ZInsO 2009, 2072 Rn. 5), stellt sich nicht. - BGH, 24.09.2009 - IX ZB 285/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Entscheidung des Gerichts vor …
Auszug aus BGH, 02.12.2010 - IX ZB 121/10
Nach der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 24. September 2009 - IX ZB 285/08, Rn. 2) reicht es aus, wenn dem Beschwerdeführer eine Frist von zwei Wochen zur Begründung seines Rechtsmittels zur Verfügung steht.
- BGH, 23.06.2016 - IX ZB 18/15
Insolvenzeröffnungsverfahren: Nachweis der Forderung als Eröffnungsgrund bei auf …
Die Frage, ob Einwendungen des Schuldners gegen den vollstreckbaren Titel ausnahmsweise doch vom Insolvenzgericht geprüft werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2 mwN), stellt sich nicht. - BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16
Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung: …
Diese Entscheidung kann nicht durch den nachträglichen Ausgleich der Forderung des Antragstellers zu Fall gebracht werden (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, ZInsO 2011, 92 Rn. 3). - BGH, 15.09.2016 - IX ZB 32/16
Insolvenzeröffnungsantrag des Gläubigers: Rechtsschutzinteresse des in einem …
(3) Die Frage, ob Einwendungen gegen den vollstreckbaren Titel, der Grundlage des Insolvenzantrags des Gläubigers ist, ausnahmsweise nicht im dafür vorgesehenen Verfahren verfolgt werden müssen, wenn die Tatsachen, die dem Titel entgegenstehen, unstreitig oder offensichtlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 2;… vom 23. Juni 2016, aaO Rn. 14), stellt sich nicht. - BGH, 09.02.2012 - IX ZB 248/11
Insolvenzeröffnungsverfahren: Beschwerde des Schuldners gegen die auf Grund …
Sind die Eröffnungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung gegeben, kann diese nicht durch den nachträglichen Ausgleich der Forderung des Gläubigers zu Fall gebracht werden (BGH, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - IX ZB 121/10, WM 2011, 135 Rn. 3).