Rechtsprechung
   BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7351
BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08 (https://dejure.org/2009,7351)
BGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - IX ZB 124/08 (https://dejure.org/2009,7351)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - IX ZB 124/08 (https://dejure.org/2009,7351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils; Einlegung eines Rechtsmittels sogar noch nach Ablauf der absoluten Rechtsmitteleinlegungsfrist von einem Jahr ab der Veröffentlichung des Urteils

  • unalex.eu

    Art. 34 Nr. 2 Brüssel I-VO
    Anerkennungshindernis Verletzung des rechtlichen Gehörs - Keine Einlegung von möglichem Rechtsbehelf in Ursprungsstaat - Versäumung eines möglichen Rechtsbehelfs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils; Einlegung eines Rechtsmittels sogar noch nach Ablauf der absoluten Rechtsmitteleinlegungsfrist von einem Jahr ab der Veröffentlichung des Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidung; Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckbarkeit eines EU-ausländischen Versäumnisurteils (IBR 2010, 1069)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 571
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2005 - IX ZB 360/02

    Vollstreckung einer ausländischen Säumnisentscheidung

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Aus diesem Grunde hat der Europäische Gerichtshof (EuGHE 1996 I 4960, 4967) - und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151; v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, NJW 2006, 701, 702; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05, ZIP 2007, 396, 397 Rn. 13 ff) - früher ausgesprochen, eine nur unter den dargelegten Voraussetzungen erfolgversprechende Berufung gestatte keine gleichwertige Verteidigung, eine ursprüngliche Gehörsverletzung werde dadurch also nicht geheilt.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 150/05

    Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Aus diesem Grunde hat der Europäische Gerichtshof (EuGHE 1996 I 4960, 4967) - und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151; v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, NJW 2006, 701, 702; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05, ZIP 2007, 396, 397 Rn. 13 ff) - früher ausgesprochen, eine nur unter den dargelegten Voraussetzungen erfolgversprechende Berufung gestatte keine gleichwertige Verteidigung, eine ursprüngliche Gehörsverletzung werde dadurch also nicht geheilt.
  • EuGH, 14.12.2006 - C-283/05

    ASML - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung von

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Damit hat der EuGH zugleich eine frühere Entscheidung der Ersten Kammer (NJW 2007, 825, 827 Rn. 49), die möglicherweise noch anders verstanden werden konnte, korrigiert.
  • BGH, 18.09.2001 - IX ZB 104/00

    Anerkennung eines ausländischen Urteils bei Ladung auf einen so nicht

    Auszug aus BGH, 17.12.2009 - IX ZB 124/08
    Aus diesem Grunde hat der Europäische Gerichtshof (EuGHE 1996 I 4960, 4967) - und ihm folgend der Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 104/00, NJW-RR 2002, 1151; v. 6. Oktober 2005 - IX ZB 360/02, NJW 2006, 701, 702; v. 21. Dezember 2006 - IX ZB 150/05, ZIP 2007, 396, 397 Rn. 13 ff) - früher ausgesprochen, eine nur unter den dargelegten Voraussetzungen erfolgversprechende Berufung gestatte keine gleichwertige Verteidigung, eine ursprüngliche Gehörsverletzung werde dadurch also nicht geheilt.
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 193/07

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarerklärung bzw.

    Zu dieser Vorschrift, bei der es sich um die Nachfolgeregelung zu Art. 27 Nr. 2 EuGVÜ handelt, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Anerkennung einer in Abwesenheit ergangenen Entscheidung nicht nach Art. 34 Nr. 2 EuGVVO versagt werden darf, wenn der Beklagte gegen die in Abwesenheit ergangene Entscheidung einen Rechtsbehelf einlegen konnte, mit dem er geltend machen konnte, dass ihm das verfahrenseinleitende Schriftstück oder das gleichwertige Schriftstück nicht so rechtzeitig und in einer Weise zugestellt worden sei, dass er sich habe verteidigen können (BGH, Beschl. v. 12. Dezember 2009 - IX ZB 124/08 Rn. 5).
  • BGH, 03.08.2011 - XII ZB 187/10

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Vollstreckbarkeit bei

    Selbst wenn der Beklagte erst im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach Art. 42 Abs. 2 EuGVVO vom Inhalt der Entscheidung Kenntnis erlangt, ist er verpflichtet, die ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung im Ausgangsstaat einzulegen (vgl. BGH Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 - IX ZB 124/08 - NJW-RR 2010, 571 und vom 21. Januar 2010 - IX ZB 193/07 - NJW-RR 2010, 1001).
  • OLG Hamm, 13.06.2017 - 25 W 88/15

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls

    Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch noch während des Vollstreckbarkeitsverfahrens, wenn wie hier eine Entscheidung erst in diesem Stadium zugestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009, IX ZB 124/08, NJW-RR 2010, 571; Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 193/07, NJW-RR 2010, 1001), und schließt auch Anträge auf Wiedereinsetzung, z.B. gemäß Art. 19 EuZustellungsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-70/15, Lebek ./. Domino, EuZW 2016, 618) ein.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2010 - 14 W 1442/10

    Anerkennungsfähigkeit einer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch den

    80 Wenn somit der Beschwerdeführer im Ursprungsmitgliedsstaat einen derartigen Rechtsbehelf gegen die WAFO eingelegt hat, kann er sich nicht mehr mit Erfolg auf Art. 34 Nr. 2 EuGVVO berufen (EuGH, Urt. v. 28.4.2009 - Rs C-420/07, Apostolides/Eheleute Orams, Rn. 79 nach juris; so jetzt auch BGH, Beschlüsse vom 17.12.2009 - IX ZB 124/08, NJW-RR 2010, 571, Rn. 5 nach juris, und vom 21.1.2010 - IX ZB 193/07, WM 2010, 865, Rn. 13 ff. nach juris; anders noch BGH, Beschl. v. 21.12.2006 - IX ZB 150/05, NJW-RR 2007, 1573, Rn. 7 ff. nach juris).
  • OLG Hamm, 29.01.2019 - 25 W 225/15
    Diese Verpflichtung besteht grundsätzlich auch noch während des Vollstreckbarkeitsverfahrens, wenn wie hier eine Entscheidung erst in diesem Stadium zugestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17.12.2009, IX ZB 124/08, juris; Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 193/07, juris), und schließt auch Anträge auf Wiedereinsetzung, z.B. gemäß Art. 19 EuZustellungsVO (vgl. EuGH, Urteil vom 07.07.2016, C-70/15, Lebek ./. Domino, juris) ein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht