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   BGH, 21.07.2011 - IX ZB 128/10   

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https://dejure.org/2011,3203
BGH, 21.07.2011 - IX ZB 128/10 (https://dejure.org/2011,3203)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 (https://dejure.org/2011,3203)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10 (https://dejure.org/2011,3203)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 InsO, § 7 InsO, § 78 Abs 1 InsO, § 78 Abs 2 S 3 InsO
    Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der Gläubigerversammlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Beschlussaufhebungsverfahrens bei nichtigen Beschlüssen einer Gläubigerversammlung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung

  • zvi-online.de

    InsO §§ 6, 7, 78 Abs. 1, 2 Satz 3
    Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung

  • Betriebs-Berater

    Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der Gläubigerversammlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Beschlussaufhebungsverfahren für nichtige Beschlüsse der Gläubigerversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Beschlussaufhebungsverfahrens bei nichtigen Beschlüssen einer Gläubigerversammlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nichtige Beschlüsse der Gläubigerversammlung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Beschlussaufhebungsverfahren bei nichtigen Beschlüssen der Gläubigerversammlung

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1626
  • MDR 2011, 1141
  • NZI 2011, 713
  • WM 2011, 1609
  • BB 2011, 2050
  • AnwBl 2011, 244
  • NZG 2011, 1222
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.06.2020 - IX ZB 46/18

    Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung dem Gläubiger auch nach Erteilung

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553 Rn. 5, 7; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, NZI 2011, 713 Rn. 5).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 21/15

    Insolvenzverfahren: Voraussetzungen eines wirksamen Bestellungsbeschlusses der

    Zu einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Tagesordnung gehört eine wenigstens schlagwortartige Bezeichnung der Tagesordnungspunkte (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 104/07, ZIP 2008, 1030 Rn. 3; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, ZIP 2011, 1626 Rn. 7).

    Trifft die Gläubigerversammlung einen Beschluss über einen Gegenstand, der bei der öffentlichen Bekanntmachung nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt worden ist, ist dieser Beschluss der Gläubigerversammlung regelmäßig nichtig (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 aaO).

  • BGH, 16.07.2020 - IX ZB 14/19

    Ablehnung der Berichtigung oder Ergänzung der Insolvenztabelle durch den

    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 7 f; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, NZI 2011, 713 Rn. 5).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 83/15

    Wirksamer Beschluss der Gläubigerversammlung bzgl. der Bestellung eines

    Zu einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Tagesordnung gehört eine wenigstens schlagwortartige Bezeichnung der Tagesordnungspunkte (BGH, Beschluss vom 20. März 2008 - IX ZB 104/07, ZIP 2008, 1030 Rn. 3; vom 21. Juli 2011 - IX ZB 128/10, ZIP 2011, 1626 Rn. 7).

    Trifft die Gläubigerversammlung einen Beschluss über einen Gegenstand, der bei der öffentlichen Bekanntmachung nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt worden ist, ist dieser Beschluss der Gläubigerversammlung regelmäßig nichtig (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 aaO).

  • LG Konstanz, 01.07.2013 - 62 T 68/13

    Aufheben eines wirksamen Beschlusses der Gläubigerversammlung bei unangemessener

    Eine kurze schlagwortartige Wiedergabe des Inhalts der Gesetzesvorschriften genügt dieser Anforderung ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ; LG Saarbrücken, Beschluss vom 09.05.2007 -: 5 T 108/06 ).

    An der Statthaftigkeit der Erstbeschwerde würde es fehlen ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ).

    Eine analoge Anwendung des § 78 InsO auf nichtige Beschlüsse kommt nicht Betracht ( BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IX ZB 128/10 , ZInsO 2011, 1598 ).

  • LG Kleve, 05.04.2016 - 4 T 47/16

    Beschlussfähigkeit der Gläubigerversammlung mangels Teilnahme und Vertretung

    Nach § 6 InsO unterliegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur in den Fällen dem Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, in denen das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht (vgl. BGH, Beschluss vom 21.07.2011, AZ. IX ZB 128/10, Rdn. 12, zitiert nach Juris).
  • AG Düsseldorf, 29.03.2018 - 502 IN 216/15

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des in einer Gläubigerversammlung

    Der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit ist unzulässig, da ein Beschluss Aufhebungsverfahren auch im Falle nichtiger Beschlüsse nicht stattfindet (vergleiche BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011, IX ZB 128/10 = ZIinsO 2011, 1598 ff.; ZIP 2011, 1226 ff.).
  • OLG Celle, 19.10.2011 - 9 U 86/11

    Wirksamkeit der Gewährung von Unterhalt für die hinterbliebene Witwe des

    Ein Beschluss, den die Gläubigerversammlung seinem Inhalt nach mangels (enumerativ geregelter) Zuständigkeit nicht fassen darf, ist nichtig und deshalb unbeachtlich (vgl. nur BGH, Beschl. v. 21.7.2011 - IX ZB 128/10 , dort Rn. 12, zit. nach [...]).
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