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   BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03   

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https://dejure.org/2005,7373
BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03 (https://dejure.org/2005,7373)
BGH, Entscheidung vom 07.04.2005 - IX ZB 129/03 (https://dejure.org/2005,7373)
BGH, Entscheidung vom 07. April 2005 - IX ZB 129/03 (https://dejure.org/2005,7373)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Zulassung der Beschwerde im Insolvenzverfahren; Rechtsmittel gegen die unterbliebene Aufforderung des Insolvenzgerichtes fehlende Unterlagen oder Erklärungen bezüglich eines Insolvenzantrages nachzureichen; ...

  • Judicialis

    InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § ... 7; ; InsO § 34 Abs. 1; ; InsO § 38; ; InsO § 41; ; InsO § 114 Abs. 1; ; InsO § 287 Abs. 2; ; InsO § 287 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 287 Abs. 2 Satz 2; ; InsO § 305; ; InsO § 305 Abs. 1; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 3; ; InsO § 305 Abs. 1 Nr. 4; ; InsO § 305 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 305 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 574 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 577 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 17

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 305 Abs. 3 S. 1
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines Insolvenzantrages mangels Mitwirkung des Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 250/15

    Insolvenzanfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung: Kaufpreiszahlung des

    Begründet in diesem Sinne ist ein Anspruch, wenn das Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (BGH, Urteil vom 6. November 1978 - VIII ZR 179/77, BGHZ 72, 263, 265 f; Beschluss vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538).

    Ein etwaiger Erstattungsanspruch der W.             GmbH wäre bereits vor Antragstellung aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung entstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005, aaO).

  • BGH, 05.04.2016 - VI ZR 283/15

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung:

    Begründet in diesem Sinne ist ein Anspruch, wenn das Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Verfahrenseröffnung ergibt (BGH, Beschlüsse vom 7. April 2005 - IX ZB 129/03, ZinsO 2005, 537, 538 mwN und vom 22. September 2011 - IX ZB 121/11, NZI 2011, 953 Rn. 3; MünchKomm-InsO/Stephan, 3. Aufl., § 301 Rn. 7).
  • BFH, 15.12.2016 - V R 26/16

    Berichtigung im Insolvenzfall

    Denn auch danach ist für das Vorliegen einer Insolvenzforderung entscheidend, ob "der anspruchsbegründende Tatbestand bereits vor Verfahrenseröffnung abgeschlossen" ist, d.h. ob das diesen Tatbestand begründende "Schuldverhältnis vor Verfahrenseröffnung bestand" (BGH-Beschlüsse vom 7. April 2005 IX ZB 195/03, Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2005, 484, Rz 10, und vom 7. April 2005 IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, Rz 10; vgl. auch vom 22. September 2011 IX ZB 121/11, Neue Zeitschrift für das Recht der Insolvenz und Sanierung; das gesamte Verfahren der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenz 2011, 953, und vom 13. Oktober 2011 IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184, Rz 7).
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