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   BGH, 04.02.2010 - IX ZB 129/08   

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https://dejure.org/2010,1367
BGH, 04.02.2010 - IX ZB 129/08 (https://dejure.org/2010,1367)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - IX ZB 129/08 (https://dejure.org/2010,1367)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - IX ZB 129/08 (https://dejure.org/2010,1367)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 2 InsVV, § 10 InsVV
    Vorläufiger Insolvenzverwalter: Höhe der Mindestvergütung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Höhe der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgrund der Anzahl der Gläubiger mit offenen Forderungen gegen den Schuldner; Notwendigkeit einer konkreten Befassung mit den Forderungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • zvi-online.de

    InsVV §§ 10, 2 Abs. 2
    Zur Berechnung der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach der Gläubigeranzahl

  • rewis.io

    Vorläufiger Insolvenzverwalter: Höhe der Mindestvergütung

  • ra.de
  • rewis.io

    Vorläufiger Insolvenzverwalter: Höhe der Mindestvergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Höhe der Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgrund der Anzahl der Gläubiger mit offenen Forderungen gegen den Schuldner; Notwendigkeit einer konkreten Befassung mit den Forderungen durch den vorläufigen Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 486
  • MDR 2010, 717
  • NZI 2010, 14
  • NZI 2010, 256
  • WM 2010, 565
  • Rpfleger 2010, 388
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - IX ZB 129/08
    Der Senat hat entschieden, dass sich diese Neuregelung im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage des § 65 i.V.m. § 63 InsO hält und nicht verfassungswidrig ist (Beschl. v. 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - IX ZB 129/08
    Maßgeblich ist deshalb nach der Rechtsprechung des Senats die Anzahl der im Eröffnungsverfahren beteiligten Gläubiger (BGHZ 168, 321, 338 Rn. 41).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 4/21

    Vergütung des Insolvenzverwalters in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer

    Schließlich liegen Forderungsanmeldungen (§ 174 InsO) im Eröffnungsverfahren noch nicht vor und ist die Zahl der anmeldenden Gläubiger im Insolvenzverfahren bei Beantragung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters regelmäßig nicht bekannt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 41; vom 4. Februar 2010 - IX ZB 129/08, ZIP 2010, 486 Rn. 6; vgl. Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 2 InsVV Rn. 26; Vill, ZInsO 2020, 974, 981 f; Mock, ZInsO 2019, 643).

    Demgemäß hat der Senat für masselose Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen entschieden, dass sich die Mindestvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters nach der Zahl der im Eröffnungsverfahren beteiligten Gläubiger richte (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO; vom 4. Februar 2010, aaO Rn. 7).

    Dabei hat der Senat auch insoweit darauf abgestellt, dass die Bestimmung darauf abziele, im Durchschnitt der massearmen Verfahren eine leistungsgerechte Vergütung zu erreichen, so dass die tatsächliche Belastung des Verwalters im Interesse einer praktikablen Handhabung der Vergütungsfestsetzung nicht ermittelt zu werden braucht (BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010, aaO Rn. 8).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 27/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Ermittlung der Mindestvergütung bei Anmeldung

    Er hat durch die Verwendung eines pauschalierenden Maßstabs im Interesse der Praktikabilität in Kauf genommen, dass die Mindestvergütung nicht in jedem Fall genau mit der Belastung des Verwalters korreliert (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - IX ZB 129/08, ZIP 2010, 486 Rn. 8).

    c) Die Rechtsbeschwerde befürwortet unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 4. Februar 2010 (IX ZB 129/08, aaO) eine mehr wertende Betrachtung.

  • LG Dessau-Roßlau, 12.02.2014 - 1 T 16/14

    Vergütungsfestsetzung für vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung der

    Dieser aus dem Normwortlaut, aus teleologischen Erwägungen und aus der Verordnungshistorie folgenden Bewertung steht es nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BGH im Eröffnungsverfahren - bei der Bestimmung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters - die Anzahl der Gläubiger maßgebend ist, denen nach den Unterlagen des Schuldners offene Forderungen gegen den Schuldner zustehen (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, IX ZB 104/05, NJW 2006, 2992 und vom 4. Februar 2010, IX ZB 129/08, WM 2010, 565).(Rn.11).

    Wie auch in der Rechtsprechung des BGH vertreten (vgl. Beschluss vom 04.02.2010 - IX ZB 129/08 - ; Beschluss vom 19.05.2011 - IX ZB 27/10 -, jeweils zitiert nach juris), hat der Verordnungsgeber durch die Verwendung dieses formal-pauschalierenden Maßstabs im Interesse der Praktikabilität in Kauf genommen, dass die Mindestvergütung nicht in jedem Fall genau mit der individuellen Belastung des Verwalters in dem konkreten Verfahren korreliert.

    Soweit sich in der vergütungsrechtlichen Literatur die oben zitierte Gegenauffassung teilweise (sh. Graf-Schlicker/Kalkmann, 3. Aufl., § 2 InsVV, Rdn. 13, Fn. 4; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rdn. 423, Fn. 104) auf Beschlüsse des BGH vom 13.07.2006 - IX ZB 104/05 - und 04.02.2010 - IX ZB 129/08 - zu stützen können glaubt, kann das nicht nachvollzogen werden.

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