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   BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10   

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https://dejure.org/2012,39703
BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10 (https://dejure.org/2012,39703)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2012 - IX ZB 130/10 (https://dejure.org/2012,39703)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10 (https://dejure.org/2012,39703)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 2 S 1 Nr 1 InsO, § 63 Abs 1 S 2 InsO, § 63 Abs 1 S 3 InsO, § 65 InsO, § 1 Abs 2 Nr 1 InsVV
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstands bei der Berechnungsgrundlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung eines nicht verwerteten Gegenstands mit Absonderungsrecht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Einbeziehung von mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • zvi-online.de

    InsO §§ 21, 63, 65; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1, §§ 10, 11 Abs. 1
    Zur Einbeziehung von mit Absonderungsrechten belasteten Gegenständen in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Einbeziehung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstands bei der Berechnungsgrundlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung eines nicht verwerteten Gegenstands mit Absonderungsrecht in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnungsgrundlage der Insolvenzverwalter-Vergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wert eines mit Absonderungsrechten belasteten Gegenstands ist bei Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 195, 336
  • NJW 2013, 536
  • ZIP 2013, 30
  • MDR 2013, 177
  • NZI 2013, 183
  • WM 2013, 85
  • Rpfleger 2013, 163
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Ist danach ein Gegenstand zu berücksichtigen, der wertausschöpfend belastet ist, schlage sich dies nicht bei der Berechnungsgrundlage nieder, sondern führe zu einem Zuschlag zur Regelvergütung (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321).

    Entsprechendes galt vorher nach der Rechtsprechung des Senats für die Gewährung eines Zuschlags (vgl. Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO).

    In § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV, der nach § 10 InsVV entsprechend anzuwenden ist, ist jedoch geregelt, dass - wie nach bisherigem Recht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 20) - der Überschuss stets zur Berechnungsgrundlage zählt.

    cc) Bei der Bewertung des Vermögens ist der im § 63 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO angeordneten Strukturgleichheit der Vergütung von vorläufigem und endgültigem Verwalter Rechnung zu tragen, die insbesondere auch in dem angeordneten Regelbruchteil von 25 v.H. seine Ausprägung findet (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 18 ff).

    Danach war grundsätzlich das Überschussprinzip maßgeblich, das in die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung übernommen wurde (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO Rn. 19 ff).

    Dem wird mit § 10 InsVV durch die Verweisung auf das Überschussprinzip des § 1 Abs. 2 InsVV auch bei dem vorläufigen Verwalter vorgebeugt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006, aaO Rn. 20).

  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 88/09

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Maßgebend ist auch hier, dass in die Berechnungsgrundlage nach § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO Eingang finden kann und muss, was Gegenstand der Masse wird oder werden kann und zur Begleichung der Masseverbindlichkeiten zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, zVb in BGHZ).

    h) Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tage (IX ZB 88/09, zVb in BGHZ) entschieden, dass auch § 1 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 Satz 2 Buchst. b InsVV für die Berechnungsgrundlage bei der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Verwalters Anwendung finden.

  • BGH, 14.12.2000 - IX ZB 105/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Grundgedanke dieser Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 178 f; vom 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759) war die Annahme, der vorläufige Verwalter habe im Normalfall nur einen Teil der Arbeitslast zu tragen, die dem später bestellten endgültigen Verwalter obliegt.
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Grundgedanke dieser Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2000 - IX ZB 105/00, BGHZ 146, 165, 178 f; vom 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759) war die Annahme, der vorläufige Verwalter habe im Normalfall nur einen Teil der Arbeitslast zu tragen, die dem später bestellten endgültigen Verwalter obliegt.
  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 230/03

    Vergütung des Treuhänders im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ermittlung des Wertes

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Gegenstände oder Forderungen, die zur Berechnungsgrundlage zählen, sind deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der vorläufige Verwalter nicht mit ihnen befasst hat (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325; vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 5; vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Gegenstände oder Forderungen, die zur Berechnungsgrundlage zählen, sind deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der vorläufige Verwalter nicht mit ihnen befasst hat (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325; vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 5; vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12).
  • BGH, 16.09.2010 - IX ZB 68/09

    Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Der Senat hat deshalb § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV auch für § 11 Abs. 1 InsVV nF bereits für anwendbar erklärt (BGH, Beschluss vom 16. September 2010 - IX ZB 68/09, nv).
  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 145/10

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung bei Verfahrensaufhebung nach Bestätigung

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Gegenstände oder Forderungen, die zur Berechnungsgrundlage zählen, sind deshalb nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch dann zu berücksichtigen, wenn sich der vorläufige Verwalter nicht mit ihnen befasst hat (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2005 - IX ZB 230/03, ZIP 2005, 1324, 1325; vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, ZIP 2007, 1330 Rn. 5; vom 17. März 2011 - IX ZB 145/10, ZInsO 2011, 839 Rn. 12).
  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 112/09

    Insolvenzverwaltervergütung: Rechtmäßigkeit des Abzugs der Vergütung für den

    Auszug aus BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10
    Sie genügt aber noch dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG (BGH, Beschluss vom 29. September 2011 - IX ZB 112/09, ZIP 2011, 2117 Rn. 6; Bork/Muthorst, ZIP 2010, 1627, 1630 f; zweifelnd allerdings MünchKomm-InsO/Nowak, 2. Aufl., § 65 Rn. 2).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Insgesamt erscheint es danach angemessen, die Vergütung des vorläufigen Sachwalters anteilig mit 25 v.H. der Vergütung des Insolvenzverwalters nach § 2 Abs. 1 InsVV zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2003 - IX ZB 453/02, ZIP 2003, 1759; vom 13. Juli 2006 - IX ZB 104/05, BGHZ 168, 321 Rn. 18; vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 39 f).
  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 245/11

    Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen die Staatskasse bei

    Deshalb kann grundsätzlich, auch für die Vergütung des vorläufigen Verwalters, in die Berechnungsgrundlage nur Eingang finden, was Gegenstand der Masse wird oder werden kann und zur Begleichung der Vergütung des (vorläufigen) Verwalters zur Verfügung steht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, ZIP 2013, 30 Rn. 30, zVb in BGHZ).

    Im Hinblick auf mögliche Zuschlagstatbestände nach § 3 Abs. 1 InsVV, aber auch das vom Verordnungsgeber gewünschte, freilich mit § 63 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO nicht vereinbare Vergütungssystem nach § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, aaO Rn. 25 ff; vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, ZIP 2012, 2515 Rn. 21 ff, zVb in BGHZ), konnte es jedoch in der Vergangenheit ohne weiteres und kann es weiterhin dazu kommen, dass die Summe der festgesetzten Vergütungen die vorhandene Masse (erheblich) übersteigt.

  • LG Münster, 03.02.2014 - 5 T 318/13

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters durch

    Nach der neuesten Rechtsprechung des BGH ist der Wert eines Grundstücks nicht zu berücksichtigen, wenn es wertausschöpfend mit Rechten belastet ist, die zur abgesonderten Befriedigung berechtigten, und zwar unabhängig davon, ob der vorläufige Insolvenzverwalter sich mit dem Grundstück befasst hat oder nicht (vgl. BGH Beschluss vom 15.11.2012, Az. IX ZB 130/10, NJW 2013, Seite 536 und BGH Beschluss vom 14.02.2013, Az. IX ZB 260/11, ZInsO 2013, Seite 630).

    Wie bereits ausgeführt wurde, ist bei wertausschöpfender Belastung mit Rechten, die zur abgesonderten Befriedigung berechtigten, der Wert der Gegenstände in der Berechnungsgrundlage des vorläufigen Verwalters nicht zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluss vom 15.11.2012, Az. IX ZB 130/10, NJW 2013, Seite 536).

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist die Höhe der Berechnungsgrundlage im Rahmen der Bemessung der Zuschläge angemessen zu berücksichtigen, was dazu führt, dass bei besonders hoher Bemessungsgrundlage die prozentualen Zuschläge durchaus niedriger anzusetzen sind, bei besonders niedriger Bemessungsgrundlage aber auch höher, um am Ende zu einer angemessenen Vergütung zu kommen (vgl. BGH Beschluss vom 15.11.2012, Az. IX ZB 130/10, Rn. 46, NJW 2013, Seite 536).

    Schließlich ist zu beachten, dass die Berechnungsgrundlage im vorliegenden Fall recht hoch ist, so dass der Zuschlag nicht zu hoch angesetzt werden sollte (vgl. BGH Beschluss vom 15.11.2012, Az. IX ZB 130/10, Rn. 46, NJW 2013, Seite 536).

    Schließlich ist zu prüfen, ob die Tätigkeiten, die der Beteiligte zu 2) im Hinblick auf die Betriebsimmobilie entfaltet hat, im Rahmen eines Zuschlages gem. §§ 10, 3 Abs. 1 a) InsVV berücksichtigt werden können, wenn sie aufgrund der wertausschöpfenden Belastung schon nicht in die Berechnungsgrundlage fällt (vgl. obige Ausführungen unter II.1.a) und BGH Beschluss vom 15.11.2012, Az. IX ZB 130/10, NJW 2013, Seite 536).

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 46/14

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Anwendbarkeit der Neuregelungen

    Zu berücksichtigen war der Wert dieser Gegenstände allerdings nur insoweit, als aus ihnen der späteren Masse ein Überschuss zustand (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, ZIP 2013, 468 Rn. 10 ff; vom 14. Februar 2013 - IX ZB 260/11, ZInsO 2013, 630 Rn. 6).

    Bei Vorliegen relevanter neuer und inhaltlich abweichender objektiver Erkenntnisquellen zum Inhalt des alten Rechts, insbesondere dem Inhalt der Verweisung des § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO auf § 63 Abs. 1 InsO aF, dessen Inhalt, das sich hieraus ergebende und entsprechend für die Vergütung des vorläufigen Verwalters geltende Überschussprinzip sowie die Sinnhaftigkeit des Regelbruchteils von 25 v.H. (vgl. für Gegenstände, an denen Absonderungsrechte bestehen, im Einzelnen BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336), müsste diese Rechtsprechung allerdings einer Überprüfung unterzogen werden.

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Ein solches Verständnis entspricht dem der Vergütungsverordnung zugrunde liegenden, aus § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO abzuleitenden und in § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV zum Ausdruck kommenden Überschussprinzip, wonach die Vergütung des Verwalters nur aus demjenigen Vermögen zu berechnen ist, das auch zur Begleichung der Vergütung zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 26).
  • BGH, 19.12.2013 - IX ZB 9/12

    Insolvenzverwaltervergütung: Erhöhung wegen Massezuflüssen zwischen dem

    Insoweit wird in § 1 Abs. 1 Satz 1 InsVV ein offenkundiges Redaktionsversehen des Gesetzgebers dahin klargestellt, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet wird, auf welche sich die Schlussrechnung bezieht (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322 Rn. 26; vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 20).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter;

    (1) Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs war dies bei der inhaltsgleichen Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV aF insoweit nicht der Fall, als auch Gegenstände, an denen nach Verfahrenseröffnung Aussonderungsrechte bestehen, der Berechnungsgrundlage hinzuzurechnen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, BGHZ 195, 322), und insoweit, als Gegenstände, die mit einem Absonderungsrecht belastet sind, mit ihrem vollen und nicht nur mit dem freien Wert zu berücksichtigen waren (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 286/11, WM 2013, 472 Rn. 10).

    Das aus § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO und § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV abzuleitende Überschussprinzip gelte aber nicht nur für die Vergütung des Insolvenzverwalters, sondern gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 10 InsVV auch für diejenige des vorläufigen Verwalters; in die Berechnungsgrundlage seiner Vergütung könne deshalb nur einfließen, was Gegenstand der Insolvenzmasse werde oder werden könne und zur Begleichung der Masseverbindlichkeiten zur Verfügung stehe (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, aaO Rn. 25 f, 30; vgl. auch Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZB 46/14, ZIP 2016, 1601 Rn. 11).

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Konnte diese Verwertung aber nicht erfolgen, weil der Verwalter zuvor entlassen wurde, ist, wenn anderenfalls eine Verwertung vorgenommen worden wäre, eine entsprechende fiktive Berechnung vorzunehmen (vgl. für den vorläufigen Verwalter BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 24).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 2/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im

    Der Senat hat bereits entschieden, dass § 63 Abs. 1 InsO hinsichtlich der Berechnungsgrundlage dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt (BGH, Beschluss vom 29. September 2011, aaO Rn. 6; vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 18).
  • BGH, 14.02.2013 - IX ZB 260/11

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung von

    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Regelung in § 11 Abs. 1 Satz 4 InsVV über die Einbeziehung von Gegenständen mit Aus- oder Absonderungsrechten in die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters teilweise nicht durch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage gedeckt und insoweit nichtig (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 88/09, WM 2013, 77 Rn. 21; vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, WM 2013, 85 Rn. 25).

    Zu berücksichtigen sind diese Gegenstände allerdings nur insoweit, als aus ihnen der späteren Masse ein Überschuss zusteht (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3, § 10 InsVV; BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, aaO Rn. 25 ff).

    b) Hat das Beschwerdegericht die Berechnungsgrundlage nach den vorstehenden Grundsätzen neu ermittelt, wird es zu prüfen haben, ob dem vorläufigen Insolvenzverwalter für die Bearbeitung der (späteren) Aus- und Absonderungsrechte zusätzlich ein Zuschlag nach §§ 10, 3 Abs. 1 Buchst. a InsVV zu gewähren ist, sofern der Mehraufwand durch die Erhöhung der Berechnungsgrundlage nicht angemessen abgegolten sein sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, aaO Rn. 46).

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 286/11

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Einbeziehung von wertausschöpfend

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

  • LG Aurich, 29.10.2013 - 4 O 206/10

    Beschwerde der Insolvenzgläubiger gegen Insolvenzverwaltervergütung: Verwirkung;

  • LG Münster, 18.02.2013 - 5 T 490/12

    Vorläufiges Insolvenzverfahren, Zuschlag, Betriebsfortführung,

  • KG, 25.06.2013 - 1 W 97/12

    Wertfestsetzung: Berechnung des Wertes der Insolvenzmasse

  • AG Göttingen, 12.12.2017 - 74 IN 141/17

    Einbeziehung der freien Spitze eines belasteten Grundstücks in die

  • LG Münster, 12.01.2017 - 102 O 17/16

    Inanspruchnahme des ehemaligen vorläufigen Insolvenzverwalters des Schuldners auf

  • LG Wuppertal, 25.03.2014 - 16 T 53/14

    Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • AG Wuppertal, 13.11.2013 - 145 IN 1080/11

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nach dem Wert der

  • LG Dessau-Roßlau, 29.01.2015 - 8 T 94/14

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Berechnungsgrundlage für die Vergütung des

  • AG Dortmund, 02.08.2017 - 252 IN 29/16

    Zuschlag zur Regelvergütung der Tätigkeit eines Sachwalters

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