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   BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11   

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https://dejure.org/2012,32696
BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11 (https://dejure.org/2012,32696)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2012 - IX ZB 138/11 (https://dejure.org/2012,32696)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - IX ZB 138/11 (https://dejure.org/2012,32696)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei der Restschuldbefreiung eines Schuldners; Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei fehlender Bemühung des Schuldners im Hinblick auf der Suche nach einer seiner Qualifikation und den Verhältnissen des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei der Restschuldbefreiung eines Schuldners; Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei fehlender Bemühung des Schuldners im Hinblick auf der Suche nach einer seiner Qualifikation und den Verhältnissen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung und Erwerbsobliegenheit des selbständigen Schuldners

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.04.2010 - IX ZB 267/08

    Restschuldbefreiungsverfahren: Rechtsbeschwerde zur Klärung des Umfangs und der

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11
    Dem Schuldner, der sich trotz mangelnden Erfolgs seiner selbständigen Tätigkeit nicht bemüht hat, eine nach seiner Qualifikation und den Verhältnissen des Arbeitsmarktes mögliche Beschäftigung zu erlangen, kann wegen Verletzung der Erwerbsobliegenheit keine Restschuldbefreiung gewährt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - IX ZB 267/08, NZI 2010, 693 Rn. 2).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kommt der Frage, welche näheren Anforderungen an die Bemühungen um eine abhängige Beschäftigung bei einem selbständig tätigen Schuldner zu stellen sind, keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010, aaO; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1338 Rn. 17 f).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11
    Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, NZI 2012, 718 Rn. 16).

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kommt der Frage, welche näheren Anforderungen an die Bemühungen um eine abhängige Beschäftigung bei einem selbständig tätigen Schuldner zu stellen sind, keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2010, aaO; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1338 Rn. 17 f).

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11
    Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, NZI 2012, 718 Rn. 16).
  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06

    Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11
    Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, NZI 2012, 718 Rn. 16).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur

    Auszug aus BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11
    Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, NZI 2012, 718 Rn. 16).
  • AG Starnberg, 21.11.2018 - 2 F 366/16

    Unterhaltsverfahren: Einkommensermittlung bei Gesellschaftergeschäftsführer

    Soweit die Antragstellerin insoweit auf die Entscheidungen des OLG Saarbrücken Urteil vom 28.04.2010, Az.: 9 WF 41/10 sowie des BGH vom 11.10.2012, Az.: IX ZB 138/11, verweist, betreffen diese nicht vergleichbare Sachverhalte.
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