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   BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03   

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https://dejure.org/2006,6722
BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03 (https://dejure.org/2006,6722)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2006 - IX ZB 14/03 (https://dejure.org/2006,6722)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - IX ZB 14/03 (https://dejure.org/2006,6722)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung der sofortigen Beschwerde gegen einen Haftanordnungsbeschluss des Insolvenzgerichts; Vorlage von Unterlagen als Gegenstand der Auskunftspflicht nach § 97 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO); Vorliegen einer Verweigerung im Sinne des § ...

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § 22 Abs. 3; ; InsO § 98 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 101 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 547 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 97 Abs. 1 § 101 Abs. 1 S. 2
    Umfang der Auskunftspflicht im Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03
    Mit den beiden weiteren von der Rechtsbeschwerde als rechtsgrundsätzlich angesehenen Fragenbereichen, ob eine Verweigerung im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch dann vorliegt, wenn der Auskunftspflichtige zuvor nicht nachdrücklich zur Auskunftserteilung angehalten und, ob unter diesen Umständen eine Haftanordnung statthaft ist, werden keine fallbezogenen, entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung i.S. von § 547 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, NZI 2004, 30, 31; Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 159/03, NZI 2004, 86) aufgezeigt.
  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 197/03

    Erledigung des Insolvenzantragsverfahrens im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03
    Der im Rechtsbeschwerdezug abgegebenen Erledigungserklärung des Rechtsbeschwerdeführers, der sich der Rechtsbeschwerdegegner nicht angeschlossen hat, kommt im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels keine prozessuale Wirkung zu (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 197/03, ZIP 2004, 425, 426; Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, ZIP 2005, 91, 92).
  • BGH, 17.02.2005 - IX ZB 62/04

    Anforderungen an die Bezeichnung der Mitwirkungspflichten im Haftbefehl;

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine nach § 97 Abs. 1 InsO zu erteilende Auskunft gegebenenfalls durch "Vorlage von Belegen" zu erfolgen hat (Beschl. v. 17. Dezember 2005 - IX ZB 62/04, ZIP 2005, 722, 726 z.V.b. BGHZ).
  • LG Göttingen, 10.01.2003 - 10 T 4/03

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03
    Das Landgericht hat mit Beschluss vom 10. Januar 2003 das Rechtsmittel zurückgewiesen (veröffentlicht in ZIP 2003, 680, dazu Dahl EWiR 2003, 775).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZB 159/03

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren; Voraussetzungen eines

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03
    Mit den beiden weiteren von der Rechtsbeschwerde als rechtsgrundsätzlich angesehenen Fragenbereichen, ob eine Verweigerung im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 1 InsO auch dann vorliegt, wenn der Auskunftspflichtige zuvor nicht nachdrücklich zur Auskunftserteilung angehalten und, ob unter diesen Umständen eine Haftanordnung statthaft ist, werden keine fallbezogenen, entscheidungserheblichen Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung i.S. von § 547 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Juni 2003 - IX ZB 476/02, NZI 2004, 30, 31; Beschl. v. 23. Oktober 2003 - IX ZB 159/03, NZI 2004, 86) aufgezeigt.
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 258/03

    Zulässigkeit einer einseitigen Erledigungserklärung des Insolvenzverfahrens in

    Auszug aus BGH, 19.01.2006 - IX ZB 14/03
    Der im Rechtsbeschwerdezug abgegebenen Erledigungserklärung des Rechtsbeschwerdeführers, der sich der Rechtsbeschwerdegegner nicht angeschlossen hat, kommt im Hinblick auf die Unzulässigkeit des Rechtsmittels keine prozessuale Wirkung zu (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Januar 2004 - IX ZB 197/03, ZIP 2004, 425, 426; Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 258/03, ZIP 2005, 91, 92).
  • BGH, 19.07.2012 - IX ZB 6/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die

    Die Auskunftspflicht umfasst auch die Vorlage von Belegen und sonstigen Unterlagen (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2005 - IX ZB 62/04, BGHZ 162, 187, 198; vom 19. Januar 2006 - IX ZB 14/03, ZInsO 2006, 264 f).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 88/07

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der

    Der Schuldner war verpflichtet, seiner Auskunftsverpflichtung gemäß § 97 Abs. 1 InsO auch durch Vorlage von Belegen nachzukommen (BGH, Beschl: v. 19. Januar 2006 - IX ZB 14/03, ZInsO 2006, 264, 265).
  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

    Er kann vielmehr auch dazu verpflichtet sein, die Vorarbeiten zu erbringen, die für eine sachdienliche Auskunft erforderlich sind, wobei hierzu auch das Forschen nach vorhandenen Unterlagen und deren Zusammenstellung gehören kann (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.2006 - IX ZB 14/03, ZInsO 2006, 264 juris Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2022 - 4 U 239/21

    Zur Frage der Abführungspflicht aus einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen

    Er kann vielmehr auch dazu verpflichtet sein, die Vorarbeiten zu erbringen, die für eine sachdienliche Auskunft erforderlich sind, wobei hierzu auch das Forschen nach vorhandenen Unterlagen und deren Zusammenstellung gehören kann (BGH Beschluss vom 19.1.2006, IX ZB 14/03, juris Rdnr. 8).
  • LG Karlsruhe, 08.03.2018 - 11 T 30/18

    Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren bei

    Deshalb kann vom Schuldner auch die Vorlage von Belegen verlangt werden (BGH, Beschluss vom 19.01.2006, IX ZB 14/03; Stephan, in: Münchener Kommentar InsO, 3. Aufl. 2013, § 97 Rn. 19); die vorzulegenden Belege müssen allerdings hinreichend konkret bezeichnet werden (BGH, Beschluss vom 17.02.2005, IX ZB 62/04; Stephan, in: Schmidt, InsO, 19. Aufl. 2016, § 4c Rn. 11).
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