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   BGH, 23.10.2008 - IX ZB 157/05   

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https://dejure.org/2008,9821
BGH, 23.10.2008 - IX ZB 157/05 (https://dejure.org/2008,9821)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2008 - IX ZB 157/05 (https://dejure.org/2008,9821)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05 (https://dejure.org/2008,9821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters bei Veräußerung eines der Absonderung unterliegenden Grundstücks ohne Bestimmung der Höhe des Feststellungsaufwands

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 2; ; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2
    Vergütung des Insolvenzverwalters bei der Verwertung mit Absonderungsrechten belasteter Grundstücke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 169/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Voraussetzungen für die Zubilligung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann die Sondervergütung nach dieser Bestimmung nur zugebilligt werden, wenn der zur Masse vereinnahmte Kostenbetrag nicht schon bei der Berechnungsgrundlage berücksichtigt wurde (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, Rn. 4; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Die vom Senat bisher offen gelassene Frage, ob im Fall einer Verwertung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks eine Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV beansprucht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, nv Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f), stellt sich daher nicht.
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Ob in diesem Fall dennoch eine Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV beansprucht werden kann, hat der Senat bisher offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, nv Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei

    Der Senat hat bislang offenlassen können, ob dem Insolvenzverwalter im Fall der freihändigen Verwertung einer Immobilie, bei der der Masse ein mit dem Absonderungsberechtigten frei vereinbarter Kostenbeitrag zugute kommt, eine Mehrvergütung entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV zuzusprechen ist oder ob sich die Vergütung in einem solchen Fall gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV (nur) nach der um den erzielten Kostenbeitrag erhöhten Masse berechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, juris Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f; vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, WM 2017, 2035 Rn. 16).
  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

    Die Vorinstanzen haben entsprechend der Rechtsprechung des Senats von der Berechnungsgrundlage die zur Masse geflossenen Feststellungsbeiträge abgezogen, nachdem die Verwalterin sich für die für sie weitaus günstigere Möglichkeit der Ansetzung einer Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV entschieden hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05 nv, Rn. 4).
  • LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10

    Eine Bemessungsgrundlage für die Zusatzvergütung eines Insolvenzverwalters wird

    Es ist daher zu fordern, dass die zwischen dem Absonderungsgläubiger und dem Insolvenzverwalter getroffene Vereinbarung die vereinbarten Massebeiträge ausdrücklich als Feststellungskostenbeiträge bezeichnet (LG Heilbronn, Beschl. v. 17.10.2006 - 1 T 408/06 Bm, Rpfleger 2007, 105 ff. [LG Heilbronn 17.10.2006 - 1 T 408/06] m.w.N.; vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - IX ZB 157/05 , veröffentlicht in [...]).
  • AG Münster, 09.07.2020 - 75 IN 58/14

    Vergütungsfestsetzung, vereinnahmte Umsatzsteuern Berechnungsgrundlage, Abschlag

    Hier ist durch das Insolvenzgericht die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 10.10.2013 und 23.10.2008 (IX ZB 169/11 und IX ZB 157/05) zu beachten.
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