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   BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11   

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https://dejure.org/2013,27331
BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11 (https://dejure.org/2013,27331)
BGH, Entscheidung vom 19.09.2013 - IX ZB 16/11 (https://dejure.org/2013,27331)
BGH, Entscheidung vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11 (https://dejure.org/2013,27331)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 RVG, Nr 3104 RVG-VV, Nr 7200 RVG-VV
    Kostenfestsetzungsverfahren: Behandlung einer durch ein Landesverfassungsgericht zurückverwiesenen Sache

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Entscheidung und Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht

  • Anwaltsblatt

    § 21 RVG
    Zurückverweisung durch Verfassungsgericht kann neue Gebühren auslösen

  • Anwaltsblatt

    § 21 RVG
    Zurückverweisung durch Verfassungsgericht kann neue Gebühren auslösen

  • rewis.io

    Kostenfestsetzungsverfahren: Behandlung einer durch ein Landesverfassungsgericht zurückverwiesenen Sache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 21 Abs. 1
    Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Entscheidung und Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urteil vom Verfassungsgericht zurückverwiesen: Neuer Rechtszug!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zurückverweisung durch ein Verfassungsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neues Verfahren nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Neuer Rechtszug nach Aufhebung einer Gerichtsentscheidung und Zurückverweisung durch Verfassungsgericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfall einer zweiten Terminsgebühr nach Rückverweisung durch ein Verfassungsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3453
  • ZIP 2013, 2284 (Ls.)
  • MDR 2013, 1376
  • FamRZ 2013, 1971
  • DVBl 2014, 63
  • AnwBl 2013, 939
  • AnwBl Online 2013, 443
  • Rpfleger 2014, 45
  • ZfBR 2014, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11
    bb) Da § 21 Abs. 1 RVG die durch eine Zurückverweisung entstehende Mehrarbeit des Rechtsanwalts vergüten soll (BGH, Beschluss vom 29. April 2004 - V ZB 46/03, NJW-RR 2004, 1294, 1295 zu § 15 Abs. 1 BRAGO; unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien zur Vorläuferbestimmung des § 27RAGebO) und das Ausgangsgericht bei Zurückverweisung durch ein Verfassungsgericht die Sache im Lichte der verfassungsrechtlichen Entscheidung (vgl. Hömig in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 2009, § 95 Rn. 34) neu verhandeln muss, ist dem Rechtsanwalt auch in diesem Fall gemäß § 21 Abs. 1 RVG die hierdurch entstandene Mehrarbeit zu vergüten.
  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 41/04

    Mindestbeschwerdewert für eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung;

    Auszug aus BGH, 19.09.2013 - IX ZB 16/11
    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO), wobei insbesondere ein Mindestbeschwerdewert wie für die sofortige Beschwerde in § 567 Abs. 2 ZPO nicht erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - III ZB 41/04, NJW-RR 2005, 939), und auch begründet.
  • BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen

    Es ist dann in den Fällen des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG Aufgabe des zuständigen Fachgerichts, in einem neuen Rechtszug (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11 -, juris, Rn. 6) mit verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung erneut in der Sache zu entscheiden (vgl. BVerfGE 94, 164 - Sondervotum Sommer m.w.N.; vgl. insgesamt Hömig, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 95 Rn. 35 ).
  • OLG Braunschweig, 07.08.2017 - 2 W 92/17

    Anspruch des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts auf

    Die hiergegen gerichtete Erinnerung des Antragstellers vom 03.05.2017 (Bl. 31 d. PKH-Heftes) hat das Landgericht durch Beschluss vom 19.05.2017 (Bl. 42 f. d. PKH-Heftes) zurückgewiesen und zur Begründung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) Bezug genommen.

    Das Landgericht schließe sich hinsichtlich der Begründung seiner Auffassung den Erwägungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Beschluss vom 04.10.2013 (2 W 217/13 = NJOZ 2014, 954 ff. = JurBüro 2014, 20) an, welches eine zu den von dem Antragsteller zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (JurBüro 2016, 632) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (JurBüro 2016, 580) gegenteilige Auffassung vertrete.

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 345/19

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Anforderung an den Geschäftsverteilungsplan;

    Hebt das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung auf und verweist es die Sache an ein im Sinne des § 95 Abs. 2 BVerfGG zuständiges Gericht zurück, wird das Ausgangsverfahren bei diesem Gericht in den Stand vor dem Erlass der aufgehobenen Entscheidung zurückversetzt (vgl. Hömig in Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, 60. EL Juli 2020, § 95 Rn. 35 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 19. September 2013 - IX ZB 16/11).
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