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   BGH, 16.07.2009 - IX ZB 166/07   

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https://dejure.org/2009,4780
BGH, 16.07.2009 - IX ZB 166/07 (https://dejure.org/2009,4780)
BGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - IX ZB 166/07 (https://dejure.org/2009,4780)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - IX ZB 166/07 (https://dejure.org/2009,4780)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pfändbarkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im Hinblick auf die am 31. März 2007 in Kraft getretene Regelung in § 851c Abs. 1 Nr. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § 36 Abs. 4; ; ZPO § 850b Abs. 1; ; ZPO § 851c Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Pfändbarkeit von Bezügen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2009, 824
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 166/07
    Die Rechtsbeschwerde ist jedoch nur eröffnet, wenn zuvor die sofortige Beschwerde statthaft war (BGHZ 158, 212, 214 ; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1978 - VIII ZR 137/76

    Unpfändbarkeit vertraglicher Rentenansprüche

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 166/07
    Die Frage, ob die Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung im Hinblick auf die am 31. März 2007 in Kraft getretene Regelung in § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO abweichend von der bisher in Rechtsprechung (BGHZ 70, 206 ) und Literatur herrschenden Meinung zumindest wie Arbeitseinkommen pfändbar ist, ist nicht im Insolvenzverfahren, sondern auf dem Prozessweg zu klären (HK-InsO/Eickmann, 5. Aufl. § 35 Rn. 66; Uhlenbruck/Hirte, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 111; Jaeger/Henckel, InsO § 35 Rn. 129 f).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 16.07.2009 - IX ZB 166/07
    Die Rechtsbeschwerde ist jedoch nur eröffnet, wenn zuvor die sofortige Beschwerde statthaft war (BGHZ 158, 212, 214 ; BGH, Beschl. v. 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08 m.w.N.).
  • BGH, 07.04.2016 - IX ZB 89/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Zuständiges Gericht für Feststellung der

    Der Streit zwischen Schuldner und Verwalter über die Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse ist vor dem Prozessgericht und nicht vor dem Insolvenzgericht auszutragen (BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - IX ZR 94/06, WM 2008, 415 Rn. 7; Beschluss vom 16. Juli 2009 - IX ZB 166/07, NZI 2009, 824 Rn. 2).

    Soweit das Insolvenzgericht fehlerhaft über den Antrag der Schuldnerin entschieden hat, sieht § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für beide Seiten kein Rechtsmittel vor (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009, aaO).

  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 268/09

    Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Insolvenzgericht und Prozessgericht bei Streit

    Der Streit zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner über die Massezugehörigkeit von Lohnanteilen, wie er sich hier vor dem Hintergrund von § 850e Nr. 1, § 851c ZPO ergeben hat, kann nur im Wege des Rechtsstreits entschieden werden, weil er keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betrifft, wie sie etwa nach den § 850b, 850c, 850f und 850i ZPO ergehen kann (vgl. BGHZ 92, 339, 340; BGH, Urt. v. 10. Januar 2008 - IX ZR 94/06, ZInsO 2008, 204; v. 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06, NZI 2009, 574 f Rn. 12 bis 16; Beschl. v. 16. Juli 2009 - IX ZB 166/07, NZI 2009, 824 Rn. 2; Urt. v. 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08, NZI 2010, 141, 142 Rn. 10).
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