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   BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07   

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https://dejure.org/2008,13822
BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07 (https://dejure.org/2008,13822)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2008 - IX ZB 167/07 (https://dejure.org/2008,13822)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2008 - IX ZB 167/07 (https://dejure.org/2008,13822)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Vergütung für die Einziehung zur Sicherung abgetretener Forderungen durch die ihm angeschlossenen Rechtsanwaltskanzlei; Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung und Entscheidungserheblichkeit i.R.e. Rechtsbeschwerde ...

  • Judicialis

    ZPO § 575 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 64 Abs. 3 S. 1
    Anrechnung an externer Rechtsvertreter gezahlter Vergütungen auf die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.2004 - IX ZB 48/04

    Überprüfung der Entgelte für die Beauftragung externer Sachverständiger durch den

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07
    Ein Insolvenzverwalter darf, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGHZ 139, 309; BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 38; v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6).

    Der Senat hat zwar im Beschluss vom 11. November 2004 (aaO) dahingestellt sein lassen, ob ein nicht als Rechtsanwalt zugelassener Insolvenzverwalter für den Einzug streitiger Forderungen einen Rechtsanwalt beauftragen darf.

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07
    Ein Insolvenzverwalter darf, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGHZ 139, 309; BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 38; v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6).
  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05

    Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07
    Ein Insolvenzverwalter darf, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGHZ 139, 309; BGH, Beschl. v. 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36, 38; v. 23. März 2006 - IX ZB 130/05, ZIP 2006, 825 Rn. 6).
  • LG Aachen, 08.05.2007 - 6 T 67/07

    Zahlung aus einem ausgelagerten Auftrag zur Ermittlung von

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07
    3. Auch die behauptete Divergenz der angefochtenen Entscheidung zu einem Beschluss des Landgerichts Aachen (ZInsO 2007, 768 f) liegt nicht vor.
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 03.07.2008 - IX ZB 167/07
    Der Beschwerdeführer muss insbesondere darlegen, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die betreffende Rechtsfrage umstritten ist (BGHZ 154, 288, 291).
  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Kommt es zu dem Ergebnis, dass keine besonderen Aufgaben vorlagen, weil insbesondere die kostenträchtige Einschaltung Externer nicht erforderlich war, kann es die Vergütung um den zu Unrecht aus der Masse entnommenen Betrag kürzen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - IX ZB 48/04, ZIP 2005, 36 f; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 167/07, BeckRS 2008, 14059 Rn. 9 f; vom 19. April 2012 - IX ZB 23/11, ZInsO 2012, 928 Rn. 20 f; vom 14. November 2012 - IX ZB 95/10, ZInsO 2013, 152 Rn. 7).

    Dies ist bei Aufgaben der Fall, deren Ausführung besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher von einem Verwalter, der nicht selbst Volljurist ist, bei sachgerechter Arbeitsweise in der Regel einem Rechtsanwalt hätte übertragen werden müssen (BGH, Beschluss vom 11. November 2004, aaO S. 38; vom 3. Juli 2008, aaO Rn. 10).

  • LG Hannover, 20.04.2009 - 6 T 16/09

    Bemessungsgrundlagen für die Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters;

    Er darf, auch wenn er selbst Volljurist ist, Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 03.07.2008, IX ZB 167/07).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat bisher - soweit ersichtlich - nicht entschieden, ob dies so allgemein zutrifft (vgl. BGH ZIP 2005, 36; BGH, Beschluss vom 03.07.2008, IX ZB 167/07).

    So hat der BGH ausgeführt, dass es für den Versuch, aus einem bereits vorhandenen Titel zu vollstrecken, nicht notwendig sei, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. Beschluss vom 03.07.2008, IX ZB 167/07).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 1/17

    Übertragung der einem Insolvenzverwalter obliegenden Aufgabe auf einen

    Aufgaben, die ein Insolvenzverwalter ohne volljuristische Ausbildung im Allgemeinen nicht lösen kann, darf er, auch wenn er selbst Volljurist ist, auf einen Rechtsanwalt übertragen und die dadurch entstehenden Auslagen aus der Masse entnehmen (BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - IX ZB 130/05, WM 2006, 1298 Rn. 6; vom 3. Juli 2008 - IX ZB 167/07, juris Rn. 10, jeweils mwN).
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