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   BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15   

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https://dejure.org/2016,15986
BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15 (https://dejure.org/2016,15986)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - IX ZB 17/15 (https://dejure.org/2016,15986)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - IX ZB 17/15 (https://dejure.org/2016,15986)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 InsO, § 1 Abs 2 Nr 1 InsVV
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit Grundpfandrechten belasteten, freihändig veräußerten Grundstücks bei der Berechnungsgrundlage

  • IWW

    § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV, § ... 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV, §§ 4, 6 Abs. 1, § 64 Abs. 3 Satz 1 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV, § 170 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 10 Abs. 1 Nr. 1a ZVG, § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV, § 3 Abs. 1 Buchst. a InsVV

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung des Werts eines mit Grundpfandrechten belasteten, vom Insolvenzverwalter freihändig veräußerten Grundstücks der Berechnung seiner Vergütung; Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Vergütung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berücksichtigung des Werts eines belasteten und vom Insolvenzverwalter freihändig veräußerten Grundstücks bei der Berechnung der Verwaltervergütung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei freihändiger Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit Grundpfandrechten belasteten, freihändig veräußerten Grundstücks bei der Berechnungsgrundlage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Insolvenzverwaltervergütung bei Grundstücksveräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 1
    Zugrundelegung des Werts eines mit Grundpfandrechten belasteten, vom Insolvenzverwalter freihändig veräußerten Grundstücks der Berechnung seiner Vergütung; Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Vergütung

  • rechtsportal.de

    Zugrundelegung des Werts eines mit Grundpfandrechten belasteten, vom Insolvenzverwalter freihändig veräußerten Grundstücks der Berechnung seiner Vergütung; Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Bestimmung der Berechnungsgrundlage der Vergütung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berücksichtigung des Werts eines belasteten und vom Insolvenzverwalter freihändig veräußerten Grundstücks bei der Berechnung der Verwaltervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vom Insolvenzverwalter freihändig veräußerten Grundstück - und die Insolvenzverwaltervergütung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei einem freihändig veräußerten mit Grundpfandrechten belasteten Grundstück

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wert von veräußertem Grundstück kann nur bei Übererlös Vergütungsgrundlage sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 1299
  • WM 2016, 1304
  • Rpfleger 2016, 672
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Abweichung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8; vom 11. Juni 2015 - IX ZB 18/13, WM 2015, 1481 Rn. 12).
  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 157/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei der Verwertung mit Absonderungsrechten

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Ob in diesem Fall dennoch eine Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV beansprucht werden kann, hat der Senat bisher offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, nv Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2).
  • LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10

    Eine Bemessungsgrundlage für die Zusatzvergütung eines Insolvenzverwalters wird

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Der Anspruch auf eine Vergütung unter Berücksichtigung des vollen Werts eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks setzt jedenfalls voraus, dass die Verwertung durch den Insolvenzverwalter zu einem dem Feststellungsbeitrag vergleichbaren Massezufluss geführt hat (allg. Meinung; vgl. LG Heilbronn, ZInsO 2011, 1958, 1959; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 188a; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 1 Rn. 61 f; Prasser/Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, 2015, § 1 InsVV Rn. 43; Graeber/Graeber, InsVV, § 1 Rn. 103 f; BK-InsO/Blersch, 2009, § 1 InsVV Rn. 11 aE; Amberger in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsVV, § 1 Rn. 53 f).
  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 11/07

    Insolvenz- und Gesamtvollstreckungsverwaltervergütung: Reichweite der

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Die Zu- und Abschlagsgründe der Verordnung stehen jedenfalls teilweise (§ 3 Abs. 1 Buchst. a bis c, Abs. 2 Buchst. d InsVV) in Zusammenhang mit Umfang und Entwicklung der Masse, so dass der Vergütungssatz auch nicht unabhängig von der Berechnungsgrundlage bestimmt werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9 f).
  • BGH, 12.04.2011 - II ZB 14/10

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann wirksam nur auf einen selbständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, über den unabhängig vom übrigen Streitgegenstand gesondert entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 92/09, WuM 2011, 137 Rn. 4 f; vom 12. April 2011 - II ZB 14/10, NJW 2011, 2371 Rn. 5).
  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 92/09

    Rechtsbeschwerde: Zulassungsbeschränkung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde kann wirksam nur auf einen selbständigen Teil des Streitstoffs beschränkt werden, über den unabhängig vom übrigen Streitgegenstand gesondert entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 92/09, WuM 2011, 137 Rn. 4 f; vom 12. April 2011 - II ZB 14/10, NJW 2011, 2371 Rn. 5).
  • BGH, 17.04.2013 - IX ZB 141/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Bemessung von Zu- und Abschlägen sowie des

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Ob in diesem Fall dennoch eine Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV beansprucht werden kann, hat der Senat bisher offen gelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, nv Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2).
  • BGH, 15.11.2012 - IX ZB 130/10

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Wertes eines

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Ein solches Verständnis entspricht dem der Vergütungsverordnung zugrunde liegenden, aus § 63 Abs. 1 Satz 2 InsO abzuleitenden und in § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV zum Ausdruck kommenden Überschussprinzip, wonach die Vergütung des Verwalters nur aus demjenigen Vermögen zu berechnen ist, das auch zur Begleichung der Vergütung zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - IX ZB 130/10, BGHZ 195, 336 Rn. 26).
  • BGH, 11.06.2015 - IX ZB 18/13

    Insolvenzverwaltervergütung: Berechnung nach vorzeitiger Entlassung aus dem Amt;

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Abweichung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8; vom 11. Juni 2015 - IX ZB 18/13, WM 2015, 1481 Rn. 12).
  • BGH, 06.04.2017 - IX ZB 48/16

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Vergütungsabschlag in

    a) Die Bemessung von Zu- und Abschlägen ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (st. Rspr., jüngst etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei

    Der Senat hat bislang offenlassen können, ob dem Insolvenzverwalter im Fall der freihändigen Verwertung einer Immobilie, bei der der Masse ein mit dem Absonderungsberechtigten frei vereinbarter Kostenbeitrag zugute kommt, eine Mehrvergütung entsprechend § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV zuzusprechen ist oder ob sich die Vergütung in einem solchen Fall gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV (nur) nach der um den erzielten Kostenbeitrag erhöhten Masse berechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, juris Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f; vom 21. September 2017 - IX ZB 84/16, WM 2017, 2035 Rn. 16).

    Vielmehr geht es in beiden Fällen auch und gerade darum, im Interesse der Absonderungsberechtigten und der übrigen Gläubiger (Erhöhung der Masse und der Quote der nicht gesicherten Gläubiger, vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 12; Graeber/Graeber, aaO Rn. 99) einen (genügenden) Anreiz für die Verwertung derartiger Gegenstände durch den Insolvenzverwalter zu setzen.

    aa) Allerdings trifft der Ausgangspunkt in den Überlegungen der Vorinstanzen zu, die Begrenzung der Vergütung in § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 InsVV bringe die Vorstellung des Verordnungsgebers zum Ausdruck, dass die Veräußerung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Gegenstands auch den ungesicherten Gläubigern noch einen Nutzen bringen soll, indem die zweite Hälfte des Feststellungskostenbeitrags nicht für die Vergütung des Verwalters verbraucht werden darf, sondern der Masse vorbehalten bleiben muss (vgl. die Verordnungsbegründung bei Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Aufl., dort zu 4., dritter Absatz; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 12; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 1 Rn. 57).

  • BGH, 21.09.2017 - IX ZB 84/16

    Vergütungsfestsetzung für den Insolvenzverwalter: Befugnis des Beschwerdegerichts

    Die vom Senat bisher offen gelassene Frage, ob im Fall einer Verwertung eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks eine Sondervergütung nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und 2 InsVV beansprucht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - IX ZB 157/05, nv Rn. 2; vom 17. April 2013 - IX ZB 141/11, ZInsO 2013, 1104 Rn. 2; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 11 f), stellt sich daher nicht.

    Unternimmt ein Insolvenzverwalter in diesem Sinn besondere Anstrengungen für eine freihändige Verwertung des Grundstücks, kann dies zu einem Zuschlag führen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 13 zu § 3 Abs. 1 Buchst. a InsVV).

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 23/14

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen

    Entsprechend den nach § 4 InsO geltenden Grundsätzen der Zivilprozessordnung zum Teilurteil (§ 301 ZPO) und zur Beschränkung der Rechtsmittel, insbesondere der Revision und der Rechtsbeschwerde, auf einen Teil der angegriffenen Entscheidung, ist im Vergütungsfestsetzungsverfahren eine Teilentscheidung nur zulässig, wenn diese einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Streitstoffes betrifft, über den unabhängig vom übrigen Streitgegenstand entschieden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 92/09, WuM 2011, 137 Rn. 4 f; vom 12. April 2011 - II ZB 14/10, NJW 2011, 2371 Rn. 5; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, zVb Rn. 5; Urteil vom 27. Januar 2010 - VIII ZR 159/09, BGHZ 184, 138 Rn. 16 mwN; vom 20. Januar 2011 - IX ZR 58/10, ZIP 2011, 438 Rn. 6).

    Die Zu- und Abschlagstatbestände stehen zudem teilweise im Zusammenhang und in Abhängigkeit von Umfang und Entwicklung der Masse, so dass der Vergütungssatz nicht unabhängig von möglichen Zu- und Abschlägen oder der Höhe der Berechnungsgrundlage bestimmt werden kann (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2010 - IX ZB 11/07, BGHZ 185, 353 Rn. 9; vom 9. Juni 2016, aaO Rn. 5).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 2/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8, jeweils mwN; vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 101/15, ZIP 2018, 333 Rn. 17).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 65/18

    Zuschlag für Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters bei

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8, jeweils mwN; vom 14. Dezember 2017 - IX ZB 101/15, ZIP 2018, 333 Rn. 17).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 28/18

    Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter;

    Deshalb kann auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde nicht wirksam auf die Bestimmung der Berechnungsgrundlage beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, ZInsO 2016, 1443 Rn. 4 f).
  • BGH, 22.06.2017 - IX ZB 65/15

    Rechtsbeschwerde im Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Insolvenzverwalter

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8, jeweils mwN).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 82/15

    Insolvenzverwaltervergütung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Entscheidung eines

    Die Bemessung eines etwa vorzunehmenden Abschlags ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (st. Rspr., jüngst etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - IX ZB 27/18

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines nur mit der Prüfung einer

    Sie ist - ähnlich wie die Bemessung von Zu- und Abschlägen - in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr. zu § 3 InsVV, vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 17/15, WM 2016, 1304 Rn. 14; vom 6. April 2017 - IX ZB 48/16, NZI 2017, 459 Rn. 8, jeweils mwN; vom 12. September 2019 - IX ZB 65/18, NZI 2019, 913 Rn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2019 - 3 Wx 233/17

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Nachtragsliquidators

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