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   BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22   

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https://dejure.org/2022,38927
BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22 (https://dejure.org/2022,38927)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2022 - IX ZB 17/22 (https://dejure.org/2022,38927)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22 (https://dejure.org/2022,38927)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 130d Satz 2 und Satz 3 Halbsatz 1 ZPO, § 520 Abs. 5 ZPO, § 130d ZPO, § 130d Satz 1 ZPO, § 130d Satz 2 ZPO, §§ 129, 130 Nr. 6 ZPO, § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO, § 130d Satz 3 ZPO, § 577 Abs. 6 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Darlegung und Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes durch den Rechtsanwalt mit der Ersatzeinreichung

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Darlegung und Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Dokuments durch Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung

  • BRAK-Mitteilungen

    Pflicht zur unverzüglichen Darlegung technischer Probleme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 130d
    Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist mit Ersatzeinreichung glaubhaft zu machen!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Pflicht des Rechtsanwalts, bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes die vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments glaubhaft zu machen, wenn ihm dies möglich ist

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    BeA: Technische Unmöglichkeit bzw. beA-Probleme - BeA-Hinderungsgründe sind sofort vorzutragen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatz - Darlegung und Glaubhaftmachung regelmäßig bereits mit Ersatzeinreichung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das gestörte beA - und die Ersatzeinreichung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einreichung per beA: "Ein Rechtsanwalt muss das Gesetz kennen"

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Darlegung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Dokuments?

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Zur nachträglichen Darlegung der vorübergehenden technischen Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Dokuments

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 456
  • MDR 2023, 185
  • MDR 2023, 418
  • WM 2023, 198
  • MMR 2023, 160
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2022 - XII ZB 264/22

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der

    Auszug aus BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22
    Auf die von der Rechtsbeschwerde aufgeworfenen Fragen zur Anwendung des Tatbestandsmerkmals "unverzüglich" in § 130d Satz 3 Halbsatz 1 ZPO (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, MDR 2022, 1426 Rn. 17) und ihre insoweit geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 20.09.2022 - IX ZR 118/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Anforderungen an die Übermittlung elektronischer

    Auszug aus BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22
    Die Einhaltung der vorgeschriebenen Form ist deshalb von Amts wegen zu prüfen, ihre Nichteinhaltung führt zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung (BT-Drucks. 17/12634, S. 27 f; BGH, Beschluss vom 20. September 2022 - IX ZR 118/22, juris Rn. 14; vgl. auch OLG Düsseldorf, ZInsO 2022, 1178, 1179; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 19. Aufl., § 130d Rn. 4; Stein/Jonas/Kern, ZPO, 23. Aufl., § 130d Rn. 9; BeckOK-ZPO/v. Selle, 2022, § 130d Rn. 6).
  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22
    Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich; insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch des Klägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, NJW 2003, 281 mwN).
  • BGH, 25.01.2023 - IV ZB 7/22

    Wiedereinsetzung: Auslegung des Begriffs der "technischen Gründe" bei der

    Der Formverstoß führt zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung (vgl. aaO; BGH, Beschlüsse vom 20. September 2022 - IX ZR 118/22, ZInsO 2022, 2579 Rn. 14; vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, juris Rn. 6; jeweils m.w.N.; vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, juris Rn. 8).
  • BGH, 25.05.2023 - V ZR 134/22

    Einreichen eines fristwahrenden Schriftsatzes des Prozessbevollmächtigten durch

    Ein Formverstoß führt zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 25.07.2023 - X ZR 51/23

    EGVP-Störung

    Die nach § 130d Satz 3 ZPO erforderliche Darlegung und Glaubhaftmachung ist rechtzeitig, wenn sie am gleichen Tag wie die Ersatzeinreichung bei Gericht eingeht (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

    Eine unverzügliche Nachholung kommt ausschließlich dann in Betracht, wenn der Rechtsanwalt das technische Defizit erst kurz vor Fristablauf bemerkt und ihm daher nicht mehr genügend Zeit für die gebotene Darlegung und Glaubhaftmachung in dem ersatzweise einzureichenden Schriftsatz verbleibt (BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 11; Beschluss vom 26. Januar 2023 - V ZB 11/22, WRP 2023, 833 Rn. 11).

  • OLG Hamm, 03.07.2023 - 31 U 71/23

    Elektronischer Rechtsverkehr; Glaubhaftmachung; Gründe der Ersatzeinreichung;

    Folge hiervon ist, dass die Einreichung unwirksam war und das Rechtsmittel nicht fristgerecht (§ 520 Abs. 2 ZPO) begründet worden ist (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 5).

    Unterbleibt dies, ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2022 - 25 U 70/21, BeckRS 2022, 38712, Rn. 14 ff.; KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21, BeckRS 2022, 7356 Rn. 16).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist es vielmehr ausgeschlossen, die erforderlichen Angaben nachzuholen, wenn bei Einreichung des Anwaltsschriftsatzes in Papierform zu den Voraussetzungen des § 130d S. 2 ZPO nicht vorgetragen ist, obwohl bereits zu diesem Zeitpunkt die Hinderungsgründe für eine Einreichung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg bekannt und zugleich eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich war (BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11; BGH, WM 2023, 189 Rn. 8).

    bb) Ungeachtet dessen, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung gemäß § 130d S. 3 Halbsatz 1 2. Alt. ZPO danach schon nicht in Betracht kam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11), hat der Prozessbevollmächtigte des Beklagten die Störung auch nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; vgl. BGH, WM 2023, 189 Rn. 7) mitgeteilt.

  • BGH, 10.01.2024 - AnwZ (Brfg) 15/23

    BeA: beA/elektronisches Dokument im Zivilrecht - Ersatzeinreichung

    Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht (BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, NJW 2023, 456 Rn. 9).
  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens

    (b) Dahinstehen kann hier, ob die Glaubhaftmachung bereits mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen gehabt hätte (so BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198 Rn. 11; aA BAG NZA 2023, 58 Rn. 32 zu der mit § 130d Satz 3 ZPO wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 46g Satz 4 ArbGG).
  • BGH, 26.01.2023 - V ZB 11/22

    Begründung der Berufung innerhalb der Frist durch Übermittlung eines

    Zwischenzeitlich haben außerdem der IX. Zivilsenat (Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198) und der III. Zivilsenat (Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22, WM 2023, 189) des Bundesgerichtshofs Entscheidungen zu § 130d ZPO getroffen.

    Ebenso kann dahinstehen, ob die dem Prozessbevollmächtigten der Kläger bereits seit Längerem bekannten Schwierigkeiten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente mit Blick auf die gesetzgeberische Intention, dass die Glaubhaftmachung möglichst gleichzeitig mit der Ersatzeinreichung erfolgen soll (s.o. unter 1. b) bb)), einer Nachholung der Glaubhaftmachung ohnehin entgegengestanden hätten (so BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22, WM 2023, 198 Rn. 11; aA allerdings BAG, NZA 2023, 58 Rn. 32 zu der mit § 130d Satz 3 ZPO wörtlich übereinstimmenden Regelung in § 46g Satz 4 ArbGG).

  • FG Niedersachsen, 25.04.2023 - 3 K 22/23

    Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; beSt;

    Soweit einem Einreicher bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung die Hinderungsgründe für eine Einreichung auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg bekannt und ihm zugleich eine sofortige Glaubhaftmachung dieser Gründe möglich sei, solle die nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der Gründe für die Ersatzeinreichung nach Auffassung des BGH ohne rechtliche Wirkung sein ( BGH-Beschluss vom 17. November 2022, IX ZB 17/22 , juris), denn das Erfordernis des § 130d Satz 3 ZPO - die vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes bereits bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen - hat nach dem Willen des Gesetzgebers die Funktion, einen Missbrauch der Ausnahmeregelung in § 130d Satz 2 ZPO auszuschließen (BT-Drs. 17/12634, 27).

    cc) Ein Wahlrecht, eine bei der Ersatzeinreichung sogleich mögliche Darlegung und Glaubhaftmachung zunächst zu unterlassen und diese erst später (unverzüglich) nachzuholen, besteht nicht, wenn dem Einreicher bereits seit geraumer Zeit die fehlende Funktionsfähigkeit seiner beA-Karte bekannt ist ( BGH-Beschluss vom 17. November 2022 IX ZB 17/22 , juris).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 1 AGH 18/23
    Unterbleibt dies, ist auch die Ersatzeinreichung unwirksam (vgl. zu der Parallelvorschrift des § 130 d ZPO: BGH, Beschluss vom 17.11.2022 - IX ZB 17/22, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 03.07.2023, 31 U 71/23, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 25.03.2022 - 25 U 70/21, BeckRS 2022, 38712, Rn. 14 ff.; KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21, BeckRS 2022, 7356 Rn. 16).

    Ungeachtet dessen, dass eine Nachholung der Glaubhaftmachung gemäß § 55d S. 4, 2. Alt. VwGO danach schon nicht in Betracht kam (vgl. BGH, NJW 2023, 456 Rn. 11), hat der Kläger die Störung auch nicht unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB; vgl. (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2022 - III ZB 18/22 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, juris Rn. 21) mitgeteilt, sondern erst mit Schriftsatz vom 31.07.2023, als er vom Senat auf die mögliche Unzulässigkeit hingewiesen worden ist.

  • KG, 14.03.2023 - 7 U 74/22

    Zivilprozess: Pflicht zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

    Die Einhaltung der vorgeschriebenen Form ist von Amts wegen zu prüfen, ihre Nichteinhaltung führt zur Unwirksamkeit der Prozesserklärung (BT-Drucks. 17/12634, S. 27; BGH, Beschlüsse vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22 - juris Rn. 6 und vom 20. September 2022 - IX ZR 118/22 juris Rn. 14).

    Selbst wenn man in einer solchen Konstellation, bei der in geräumigem zeitlichen Abstand zum Fristablauf eine technische Störung auftritt, nach dem Wortlaut des § 130d Satz 3 ZPO noch eine unverzüglich nachgereichte Glaubhaftmachung genügen lässt (strenger insoweit BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22 - juris Rn. 10 f., der in solchen Fällen eine gleichzeitige Glaubhaftmachung der Hinderungsgründe fordert), ist nicht ansatzweise nachvollziehbar, warum die Beklagte noch mehr als eine Woche mit der Einreichung der Glaubhaftmachung zugewartet hat.

  • OLG Zweibrücken, 27.02.2023 - 6 UF 34/22
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2023 - 7 U 73/23
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2023 - 2 OA 37/23

    Elektronische Übermittlung; Ersatzeinreichung; Streitwert,

  • ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs -

  • LG Berlin, 06.07.2023 - 67 O 36/23

    "Nur 48 Stunden": beA und EGVP - Glaubhaftmachung der vorübergehenden

  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 14 ZB 23.30376

    Einlegung der Berufungszulassung bei beA-Defekt

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2023 - L 19 AS 1476/22

    Unzulässigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Pflicht der

  • VGH Bayern, 11.01.2023 - 11 CS 22.2308

    Versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei Störung der beA-Anwendung

  • FG Nürnberg, 10.07.2023 - 6 K 129/23

    Unzulässigkeit einer Klage wegen Einreichung der Klageschrift per Telefax

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2023 - L 6 AS 138/22
  • VGH Bayern, 04.04.2023 - 19 ZB 22.2672

    Elektronischer Eingang einer Prozesserklärung bei unzuständigem Gericht

  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 2 B 317/22

    Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Wiedereinsetzung

  • BayObLG, 03.08.2023 - 207 StRR 210/23

    Die Voraussetzungen des § 32d S. 3 StPO müssen entweder bei der Ersatzeinreichung

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