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   BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08   

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https://dejure.org/2009,4837
BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08 (https://dejure.org/2009,4837)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2009 - IX ZB 173/08 (https://dejure.org/2009,4837)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2009 - IX ZB 173/08 (https://dejure.org/2009,4837)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses neben einer Einzelzustellung; Rechtsmittelfristbeginn i.R.e. Vergütungsfestsetzungsbeschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten bei Veröffentlichung ohne ...

  • Judicialis

    InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § ... 7; ; InsO § 9 Abs. 3; ; InsO § 64; ; InsO § 64 Abs. 2 Satz 1; ; InsO § 64 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1; ; InsO § 64 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 577 Abs. 6 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses neben einer Einzelzustellung; Rechtsmittelfristbeginn i.R.e. Vergütungsfestsetzungsbeschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten bei Veröffentlichung ohne ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 13
  • NZI 2010, 159
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.2003 - IX ZB 140/02

    Nachweis der Zustellung des Insolvenzeröffnungsbeschlusses vor öffentlicher

    Auszug aus BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei einer vor der Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung erfolgten Einzelzustellung für den Fristlauf die frühere Zustellung maßgeblich ist (BGH, Beschl. v. 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768 f).

    Dies folgt aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 InsO, wonach die öffentliche Bekanntmachung zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten "genügt" und der Nachweis einer früheren Zustellung an einzelne Beteiligte nicht ausgeschlossen wird (BGH, Beschl. v. 20. März 2003, a.a.O. S. 769).

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 124/92

    Verbindung von Prozeßkostenhilfegesuch und Berufung

    Auszug aus BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08
    Sie zeigt aber nicht auf, dass für das Beschwerdegericht die tatsächlichen Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung offenkundig oder aktenkundig gewesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 5. Mai 1993 - XII ZR 124/92, NJW-RR 1993, 1091, 1092).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08
    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes erfordert allerdings, dass dem Adressaten einer öffentlichen Zustellung vor Ablauf der Beschwerdefrist genügend Zeit verbleibt, um die Erwägungen anzustellen, die von einem verantwortungsbewussten Bürger vor der Beschreitung des Rechtswegs erwartet werden (BVerfGE 77, 275, 287).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05

    Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der

    Auszug aus BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08
    Nicht nur der Insolvenzverwalter kann sich im Zusammenhang mit Vergütungsentscheidungen auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) berufen, sondern auch der Schuldner und die Insolvenzgläubiger, wenn aus ihrer Sicht die Masse durch eine überhöhte Vergütungsfestsetzung ausgezehrt wird (vgl. BGHZ 168, 321, 336 Rn. 34).
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass bei Vergütungsfestsetzungsbeschlüssen gemäß § 64 InsO die Rechtsmittelfrist auch dann durch öffentliche Bekanntmachung (§ 9 Abs. 3 InsO) gegenüber den Verfahrensbeteiligten in Lauf gesetzt werden kann, wenn in der Bekanntmachung - wie in § 64 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 InsO zum Schutze der Antragsteller zwingend bestimmt ist - die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht waren (BGH, Beschl. v. 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Die Veröffentlichung im Internet ist gegenüber dem Insolvenzverwalter auch dann maßgeblich, wenn ihm der Beschluss später noch persönlich zugestellt wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, NZI 2010, 159 Rn. 9; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, WM 2012, 1876 Rn. 6; vom 14. November 2013, aaO Rn. 5).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Als verfassungsgemäß hat er es auch beurteilt, dass die Frist zur Anfechtung der Vergütungsfestsetzung durch den Verwalter mit der öffentlichen Bekanntmachung beginnt, auch wenn die festgesetzten Beträge nicht veröffentlicht worden sind (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, NZI 2010, 159 Rn. 5 ff; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/09, juris Rn. 2; vom 30. Juni 2011 - IX ZB 109/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2003 (IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332; vgl. ferner Beschl. v. 5. November 2009 - IX ZB 173/08, Rn. 5) offen lassen können, ob die öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses für den Schuldner die Frist der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf setzt, wenn er zuvor zu dem Vergütungsantrag nicht gehört worden ist.
  • BGH, 14.11.2013 - IX ZB 101/11

    Treuhändervergütung im vereinfachten Insolvenzverfahren: Beginn der Frist für die

    Der Umstand, dass der Festsetzungsbeschluss der Schuldnerin nach der Bekanntmachung im Internet auch noch persönlich zugestellt wurde, hatte auf den Lauf der Frist keinen Einfluss (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9; vom 12. Juli 2012, aaO Rn. 6).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung

    Der Umstand, dass der Festsetzungsbeschluss der Schuldnerin nach der Bekanntmachung im Internet auch noch persönlich zugestellt wurde, hat auf den Lauf der Frist keinen Einfluss (BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9).
  • BGH, 05.12.2013 - IX ZB 291/11

    Fristbeginn für die Beantragung der Wiedereinsetzung in die versäumte Frist für

    Der Umstand, dass der Beschluss der Schuldnerin nach der Bekanntmachung im Internet auch noch persönlich zugestellt wurde, hatte auf den Lauf der Frist keinen Einfluss (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9; vom 12. Juli 2012 - IX ZB 42/10, ZIP 2012, 1779 Rn. 6; vom 14. November 2013 - IX ZB 101/11, WM 2013, 2372 Rn. 5).
  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/09

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Notwendigkeit der Bewirkung der

    Die Frage, ob es für den Beginn der Rechtsmittelfrist auf die Bewirkung der Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO ankommt, wenn dem beteiligten Insolvenzverwalter die Entscheidung nach diesem Zeitpunkt gesondert zugestellt worden und diese gesonderte Zustellung gesetzlich angeordnet ist (vgl. § 64 Abs. 2 Satz 1 InsO), beantwortet sich aus der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768, 769; vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9).

    Der Senat hat in dieser Entscheidung nämlich ausgeführt, dass die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009, aaO, Rn. 9).

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZB 109/10

    Verwerfung einer Rechtsbeschwerde als unzulässig

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass jedenfalls gegenüber dem die Vergütung beantragenden Insolvenzverwalter, dem der Beschluss über die Festsetzung der Vergütung zudem zusätzlich zugestellt wird, die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit Bewirkung der Bekanntmachung des Beschlusses im Internet nach Maßgabe des § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO beginnt (BGH, Beschluss vom 20. März 2003 - IX ZB 140/02, ZIP 2003, 768, 769; vom 5. November 2009 - IX ZB 173/08, ZInsO 2009, 2414 Rn. 9; vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/09, Rn. 2).
  • LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 133/09

    Einhaltung der Beschwerdefrist einer Insolvenzgläubigerin gegen den die Vergütung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der diese Vorschrift als zum Schutz des Insolvenzverwalters zwingend ansieht ( BGH IX ZB 173/08, zitiert nach [...] ).Nach Ansicht der Kammer wird durch die Bekanntmachungsfiktion und den Beginn der Notfrist von zwei Wochen im konkreten Fall auch nicht der Rechtsschutz für die Gläubigerin in verfassungswidriger Weise verkürzt, weil diese durch die bereits am 16.07.2008 erfolgte Übersendung des Beschlusses mit dem Hinweis auf die erfolgte Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung und die Einsichtnahmemöglichkeit auf der Geschäftstelle ausreichend Gelegenheit hatte, Erwägungen anzustellen, die von einem verantwortungsbewussten Bürger vor der Beschreitung des Rechtsweges erwartet werden.
  • LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 180/10

    Einhaltung der Beschwerdefrist einer Insolvenzgläubigerin gegen den die Vergütung

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der diese Vorschrift als zum Schutz des Insolvenzverwalters zwingend ansieht ( BGH IX ZB 173/08, zitiert nach [...] ).Nach Ansicht der Kammer wird durch die Bekanntmachungsfiktion und den Beginn der Notfrist von zwei Wochen im konkreten Fall auch nicht der Rechtsschutz für die Gläubigerin in verfassungswidriger Weise verkürzt, weil diese durch die bereits am 16.07.2008 erfolgte Übersendung des Beschlusses mit dem Hinweis auf die erfolgte Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung und die Einsichtnahmemöglichkeit auf der Geschäftstelle ausreichend Gelegenheit hatte, Erwägungen anzustellen, die von einem verantwortungsbewussten Bürger vor der Beschreitung des Rechtsweges erwartet werden.
  • LG Flensburg, 14.01.2011 - 5 T 181/10

    Mitteilung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters als

  • LG Flensburg, 21.01.2011 - 5 T 178/10

    Mitteilung über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters als

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