Rechtsprechung
BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 850f Abs 1 Buchst b ZPO, § 851c Abs 2 ZPO
Forderungspfändung: Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfändungsschutz von privaten Versicherungen für die Altersvorsorge erstreckt sich nicht auf die für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners; Reichweite des Pfändungsschutzes bzgl. der erforderlichen Mittel für eine private, zur Altersvorsorge abgeschlossene ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Pfändungsschutz für Beträge zum Aufbau einer privaten Altersversicherung
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Kein Pfändungsschutz der für die Einzahlung erforderlichen Mittel des Schuldners bei privaten, zur Altersvorsorge abgeschlossenen Versicherungen
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 36; ZPO § 850f Abs. 1 Buchst. b; ZPO § 851c
Reichweite des Pfändungsschutzes bzgl. der erforderlichen Mittel für eine private, zur Altersvorsorge abgeschlossene Versicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pfändungsschutz der privaten Altersvorsorge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Private Altersvorsorge in der Insolvenz
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 36; ZPO § 850f Abs. 1b, § 851c
Kein Pfändungsschutz für Beträge zum Aufbau einer privaten Altersversicherung - anwalt24.de (Kurzinformation)
Pfändungsschutz von privaten Lebensversicherungen in der Ansparphase
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Umfang des Pfändungsschutzes für private Altersvorsorge
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 28.05.2010 - 606 IK 334/09
- LG Traunstein, 16.07.2010 - 4 T 2077/10
- BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 8
- NJW-RR 2011, 1617
- ZIP 2011, 1235
- MDR 2011, 813
- NJ 2011, 431
- FamRZ 2011, 1224
- VersR 2011, 1160
- WM 2011, 1180
- DB 2011, 1390
- DB 2011, 7
- Rpfleger 2011, 534
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.01.2013 - XII ZR 158/10
Gesteigerte Unterhaltspflicht für minderjährige Kinder: Unterhaltsrechtliche …
Nach der Entstehungsgeschichte des § 851 c ZPO kommt jedoch eine entsprechende Auslegung der Vorschrift nicht in Betracht (BGH Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10 - NJW-RR 2011, 1617, 1618 Rn. 7 f. unter Bezugnahme auf BT-Drucks. 16/886, S. 7, 10). - BGH, 26.01.2012 - IX ZB 111/10
Forderungseinzug nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Nachtragsverteilung
Nach dieser Vorschrift erstreckt sich der Pfändungsschutz nur auf das Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erbringenden Leistungen, nicht jedoch auf die zur Einzahlung erforderlichen Mittel (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10, ZIP 2011, 1235 Rn. 6 ff). - LAG Berlin-Brandenburg, 10.01.2014 - 21 Ta 1794/13
Titelumschreibung; Vollstreckungsklausel; Rechtsnachfolge auf Treuhänder; …
Soweit der Antragsteller meint, im dort genannten Umfang seien lediglich das angesparte Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls zu zahlenden Rentenbeträge, nicht hingegen die zum Aufbau des Deckungskapital erforderlichen Beiträge vor Pfändung geschützt, und diesbezüglich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Mai 2011 - IX ZB 181/10 - (NJW-RR 2011, 1617) verweist, kann er damit nicht durchdringen.
- BGH, 30.06.2011 - IX ZB 261/10
Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 12. Mai 2011 (IX ZB 181/10, WM 2011, 1180) entschieden, dass § 851c Abs. 2 ZPO nur das für eine private Altersvorsorge im Sinne des § 851c Abs. 1 ZPO eingezahlte Deckungskapital und die nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten Rentenbeträge vor der Pfändung schützt. - LG München I, 28.09.2012 - 26 O 8154/12
Insolvenzrechtliche Anfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine …
Nach § 851 c ZPO geschützt sind nicht die eingezahlten Beträge sondern das angesammelte Deckungskapital (Zöller-Stöber, Rn. 9 zu § 851 c ZPO mit Verweis auf BGH MDR 2011, 813 ). - OLG München, 26.02.2016 - 25 U 4486/15
Nicht versichertes Risiko bei selbstständigem Eintritt von Wasser durch die …
Die zweite Alternative mag man mit dem Landgericht - dem Urteil des OLG Koblenz vom 28.01.2011, Az. 10 U 238/10, VersR 2011, 1160, folgend - bei weiter Auslegung der "sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen" noch grundsätzlich in Betracht ziehen, da das Abflussrohr von der Dachterrasse in einem außenliegenden Wasser kessel endete, der wiederum über ein weiteres Abflussrohr und ein Fallrohr mit der Kanalisation (Abwasserkanal, den man als Teil "des Rohrsystems" ansehen könnte) verbunden war (vgl. Anlage K 2 und Aussage des Zeugen ...).