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   BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09   

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BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09 (https://dejure.org/2012,19910)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2012 - IX ZB 188/09 (https://dejure.org/2012,19910)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09 (https://dejure.org/2012,19910)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 295 Abs 2 InsO
    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur Erbringung regelmäßiger Zahlungen an den Treuhänder

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 295
    Verpflichtung des selbstständig tätigen Schuldners zu regelmäßigen Zahlungen an Treuhänder bei Ankündigung der Restschuldbefreiung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines selbstständig tätigen Insolvenzschuldners zur regelmäßigen Zahlung an einen Treuhänder bei Ankündigung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de

    InsO § 295 Abs. 2
    Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zu regelmäßigen Zahlungen an den Treuhänder

  • rewis.io

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflicht des selbstständig tätigen Schuldners zur Erbringung regelmäßiger Zahlungen an den Treuhänder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 296 Abs. 1 S. 1
    Pflicht eines selbstständig tätigen Insolvenzschuldners zur regelmäßigen Zahlung an einen Treuhänder bei Ankündigung der Restschuldbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zahlungen in der Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Restschuldbefreiung in der Selbständigkeit

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Versagung der Restschuldbefreiung bei Selbstständigen

Besprechungen u.ä.

  • wkblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Restschuldbefreiungsfalle für Selbstständige

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1330
  • MDR 2012, 1122
  • NZI 2012, 718
  • WM 2012, 1597
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 133/07

    Unzureichender Verdienst eines Schuldners in der Wohlverhaltensphase mit der von

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    (4) Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7).

    a) Ein Gläubiger, der beantragt, einem selbständigen Schuldner in der Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung zu versagen, macht eine Obliegenheitsverletzung und die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger (§ 300 Abs. 2, § 296 Abs. 1 InsO) hinreichend glaubhaft, indem er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, der bei Ausübung einer unselbständigen Tätigkeit von der Abtretungserklärung erfasst worden wäre (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009, aaO).

    aa) Leistet ein selbständig tätiger Schuldner an den Treuhänder nicht die Zahlungen, welche dem Treuhänder bei der Ausübung einer angemessenen abhängigen Beschäftigung durch die Abtretungserklärung zuflössen, so muss sich der Schuldner von dem Vorwurf entlasten, seine Obliegenheiten schuldhaft verletzt zu haben (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009, aaO Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, aaO).

  • BGH, 14.01.2010 - IX ZB 242/06

    Restschuldbefreiung: Pflicht des teilzeitbeschäftigten Schuldners zur Bemühung um

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    (4) Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7).

    aa) Leistet ein selbständig tätiger Schuldner an den Treuhänder nicht die Zahlungen, welche dem Treuhänder bei der Ausübung einer angemessenen abhängigen Beschäftigung durch die Abtretungserklärung zuflössen, so muss sich der Schuldner von dem Vorwurf entlasten, seine Obliegenheiten schuldhaft verletzt zu haben (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009, aaO Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, aaO).

  • BGH, 19.05.2011 - IX ZB 224/09

    Restschuldbefreiung: Anforderungen an die Bewerbungsbemühungen des Schuldners

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    (4) Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7).

    Vermag der Schuldner hingegen - etwa aufgrund seines Alters oder seines gesundheitlichen Zustandes - nicht, durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis pfändbare Bezüge zu erwirtschaften, so obliegen ihm jedenfalls dann keine Zahlungen an den Treuhänder gemäß § 295 Abs. 2 InsO, wenn die ausgeübte selbständige Beschäftigung ebenfalls keine solchen Erträge hervorbringt (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, WM 2006, 1158 Rn. 12 f; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 8).

  • AG Göttingen, 02.03.2009 - 74 IN 137/02

    Restschuldbefreiungsversagung bei selbstständiger Tätigkeit des Schuldners:

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    (2) Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass der Schuldner nicht durch sein Vorbringen entlastet wird, der Treuhänder habe ihm eine Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen vom 2. März 2009 (NZI 2009, 334) zur Verfügung gestellt, wonach der selbständig tätige Schuldner berechtigt sei, die geschuldeten Zahlungen erst zum Ende der Wohlverhaltensperiode zu erbringen.
  • BGH, 05.04.2006 - IX ZB 50/05

    Anforderungen an die Darlegung im Rahmen eines Antrags auf Versagung der

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    Vermag der Schuldner hingegen - etwa aufgrund seines Alters oder seines gesundheitlichen Zustandes - nicht, durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis pfändbare Bezüge zu erwirtschaften, so obliegen ihm jedenfalls dann keine Zahlungen an den Treuhänder gemäß § 295 Abs. 2 InsO, wenn die ausgeübte selbständige Beschäftigung ebenfalls keine solchen Erträge hervorbringt (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, WM 2006, 1158 Rn. 12 f; vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 8).
  • BGH, 15.10.2009 - IX ZR 234/08

    Bestimmung des Umfangs der dem Antrag auf Restschuldbefreiung beizufügenden

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    Übt der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung hingegen keine abhängige Beschäftigung aus und erzielt er auch keine an die Stelle von Arbeitseinkommen tretenden Bezüge im Sinne des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO, so läuft die Abtretungserklärung regelmäßig leer, weil Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit von der Abtretung grundsätzlich nicht erfasst werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - IX ZR 234/08, WM 2010, 127 Rn. 11 ff; Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 133/08, ZInsO 2011, 2101 Rn. 9).
  • BGH, 07.04.2011 - IX ZB 40/10

    Restschuldbefreiungsverfahren: Pflichten des Treuhänders bei unterbliebener

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    b) Der Senat hat bislang offen gelassen, zu welchem Zeitpunkt der selbständig tätige Schuldner die ihm obliegenden Zahlungen zu leisten hat (BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 40/10, WM 2011, 948 Rn. 6).
  • BGH, 22.09.2011 - IX ZB 133/08

    Restschuldbefreiung: Zulassungsvoraussetzungen für Versagungsantrag; Verschweigen

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    Übt der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung hingegen keine abhängige Beschäftigung aus und erzielt er auch keine an die Stelle von Arbeitseinkommen tretenden Bezüge im Sinne des § 287 Abs. 2 Satz 1 InsO, so läuft die Abtretungserklärung regelmäßig leer, weil Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit von der Abtretung grundsätzlich nicht erfasst werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - IX ZR 234/08, WM 2010, 127 Rn. 11 ff; Beschluss vom 22. September 2011 - IX ZB 133/08, ZInsO 2011, 2101 Rn. 9).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 31.03.2009 - 109 IN 1419/04

    Zulässigkeit einer Versagung der Restschuldbefreiung wegen einer

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    aa) Die Rechtsbeschwerde meint im Anschluss an eine in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung (LG Bayreuth, ZInsO 2009, 1555, 1556; LG Potsdam, ZInsO 2010, 252, 254; AG Charlottenburg, ZInsO 2009, 1219 f; AG Göttingen, ZVI 2011, 466, 467; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 112; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 71; Nerlich/Römermann, InsO, 2011, § 295 Rn. 45; HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl., § 295 Rn. 27; Henning in Wimmer/Dauernheim/Wagner/Gietl, Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rn. 106; Trendelenburg, ZInsO 2000, 437, 438; Schmerbach, ZVI 2003, 256, 262; vgl. auch FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 295 Rn. 79), der selbständig berufstätige Schuldner genüge seiner Obliegenheit, indem er die ihm abverlangte Zahlung insgesamt am Ende der Wohlverhaltensperiode leiste.
  • LG Potsdam, 01.10.2009 - 5 T 322/09

    Restschuldbefreiung: Verschweigen einer Nebenbeschäftigung als

    Auszug aus BGH, 19.07.2012 - IX ZB 188/09
    aa) Die Rechtsbeschwerde meint im Anschluss an eine in Rechtsprechung und Schrifttum vertretene Auffassung (LG Bayreuth, ZInsO 2009, 1555, 1556; LG Potsdam, ZInsO 2010, 252, 254; AG Charlottenburg, ZInsO 2009, 1219 f; AG Göttingen, ZVI 2011, 466, 467; MünchKomm-InsO/Ehricke, 2. Aufl., § 295 Rn. 112; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 295 Rn. 71; Nerlich/Römermann, InsO, 2011, § 295 Rn. 45; HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl., § 295 Rn. 27; Henning in Wimmer/Dauernheim/Wagner/Gietl, Handbuch des Fachanwalts Insolvenzrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rn. 106; Trendelenburg, ZInsO 2000, 437, 438; Schmerbach, ZVI 2003, 256, 262; vgl. auch FK-InsO/Ahrens, 6. Aufl., § 295 Rn. 79), der selbständig berufstätige Schuldner genüge seiner Obliegenheit, indem er die ihm abverlangte Zahlung insgesamt am Ende der Wohlverhaltensperiode leiste.
  • AG Göttingen, 02.09.2011 - 74 IN 107/09

    Fiktives Vergleichseinkommen gem. § 295 Abs. 2 InsO muss selbstständig tätiger

  • LG Bayreuth, 17.06.2009 - 42 T 65/09

    Restschuldbefreiung bei selbstständig tätigem Schuldner: Versagung wegen

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 43/12

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines selbständig tätigen Zahnarztes:

    Sie gebietet im Regelfall eine jährliche Zahlung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, ZInsO 2012, 1488 Rn. 14; vom 13. Juni 2013, aaO).
  • BGH, 13.06.2013 - IX ZB 38/10

    Insolvenz eines selbstständig tätigen Schuldners: Pflicht zur Aufnahme eines

    aa) Nach den vom Senat zu § 295 Abs. 2 InsO entwickelten Grundsätzen muss sich der Schuldner in der Wohlverhaltensphase im Rahmen seiner Erwerbsobliegenheit um ein Anstellungsverhältnis bemühen, wenn der Ertrag aus seiner selbständigen Tätigkeit hinter demjenigen zurückbleibt, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, NZI 2011, 596 Rn. 7; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, ZVI 2012, 386 Rn. 16).

    Vermag der Schuldner hingegen - etwa aufgrund seines Alters oder seines gesundheitlichen Zustandes - nicht, durch ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis pfändbare Bezüge zu erwirtschaften, so obliegen ihm keine Zahlungen an den Treuhänder gemäß § 295 Abs. 2 InsO, wenn die ausgeübte selbständige Beschäftigung ebenfalls keine solchen Erträge hervorbringt (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011, aaO Rn. 8; vom 19. Juli 2012, aaO).

    Hierbei handelt es sich um eine eigenständige Abführungspflicht, auf deren Einhaltung der Insolvenzverwalter einen unmittelbaren Anspruch hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2011, aaO Rn. 9) und die im Regelfall eine jährliche Zahlung gebietet (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012, aaO Rn. 14).

  • BGH, 12.10.2023 - IX ZR 162/22

    Ausüben einer vom Insolvenzverwalter freigegebenen selbständigen Tätigkeit durch

    Dem Schuldner obliegen aber jedenfalls dann keine Zahlungen nach § 295 Abs. 2 InsO aF, wenn die ausgeübte selbständige Tätigkeit ebenfalls keine solchen Erträge hervorbringt (BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - IX ZB 50/05, WM 2006, 1158 Rn. 13; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, WM 2012, 1597 Rn. 16; vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, WM 2013, 1612 Rn. 12).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 119/12

    Restschuldbefreiungsverfahren: Zeitpunkt für die Stellung eines Versagungsantrags

    Sie könne sich nicht darauf berufen, dass der Bundesgerichtshof erst mit Beschluss vom 19. Juli 2012 (IX ZB 188/09, ZInsO 2012, 1488) geklärt habe, dass der Schuldner seinen Obliegenheiten aus § 295 Abs. 2 InsO nur dann nachkomme, wenn er wenigstens jährliche Zahlungen an den Treuhänder erbringe.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden, dass der selbständig tätige Schuldner die Zahlung nicht erst am Ende der Wohlverhaltensphase zu leisten hat, sondern vielmehr verpflichtet ist, in regelmäßigen Abständen, zumindest jährlich, Zahlungen an den Treuhänder zu erbringen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, ZInsO 2012, 1488 Rn. 8, 13 ff).

  • BGH, 17.01.2013 - IX ZB 98/11

    Versagung der Restschuldbefreiung für einen selbstständigen Schuldner:

    Zwar hat der Senat zwischenzeitlich entschieden, dass der selbständig Tätige die Zahlung nicht erst am Ende der Wohlverhaltensphase zu erbringen hat (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, NZI 2012, 718 Rn. 8).
  • BGH, 29.09.2022 - IX ZB 48/21

    Insolvenzverfahren: Entnahme des unpfändbaren Betrags bei Freigabe der

    Dabei handelt es sich um eine eigenständige Abführungspflicht, auf deren Einhaltung der Insolvenzverwalter einen unmittelbaren Anspruch hat (BGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - IX ZB 38/10, WM 2013, 1612 Rn. 20 mwN) und die im Regelfall zumindest eine jährliche Zahlung gebietet (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, WM 2012, 1597 Rn. 14; vom 13. Juni 2013, aaO).
  • AG Hamburg, 19.04.2016 - 67c IN 232/13

    Insolvenzverfahren: Anforderungen an einen Insolvenzplan

    Übt der Schuldner eine selbständige Tätigkeit aus, kann der Gläubiger im Wege eines Versagungsantragsverfahren eine zu geringe Abführung im Sinne eines "angemessenen Dienstverhältnisses" mit Verweis auf einen Tariflohn glaubhaft machen (BGH v. 19.7.2012, ZInsO 2012, 1488, 1490; gfs. genügt eine Internet-Recherche über www.gehaltsvergleich.com (so AG Göttingen v. 25.1.2013, ZInsO 2013, 682)).

    Maßgebend ist als Bemessungsgrundlage dabei der objektive Anstellungsmarktwert des Schuldners (Küpper/Heinze, ZInsO 2009, 1785; AG Göttingen v. 2.3.2009, ZInsO 2009, 934: Tariflohn nach BAT auch für freiberuflichen Zahnarzt; AG Memmingen v. 22.12.2008, ZInsO 2009, 1230; BGH v. 19.7.2012, ZInsO 2012, 1488, 1490; gfs. genügt eine Internet-Recherche über www.gehaltsvergleich.com (so AG Göttingen v. 25.1.2013, ZInsO 2013, 682)).

  • OLG Brandenburg, 17.04.2013 - 7 U 77/12

    Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters gegen den Insolvenzschuldner nach

    Der Schuldner hat in regelmäßigen Abständen, zumindest jährlich, Zahlungen an den Treuhänder zu erbringen (BGH, Beschluss v. 19.07.2012, IX ZB 188/09).
  • BGH, 11.10.2012 - IX ZB 138/11

    Berücksichtigung der Verletzung der Erwerbsobliegenheit bei der

    Bleibt der Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners hinter demjenigen zurück, was dem Treuhänder bei einer angemessenen abhängigen Beschäftigung aus der Abtretungserklärung zufließen würde, so muss sich der Schuldner um ein Anstellungsverhältnis bemühen (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 - IX ZB 133/07, WM 2009, 1291 Rn. 5; vom 14. Januar 2010 - IX ZB 242/06, WM 2010, 426 Rn. 5; vom 19. Mai 2011 - IX ZB 224/09, WM 2011, 1138 Rn. 7; vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09, NZI 2012, 718 Rn. 16).
  • AG Göttingen, 25.01.2013 - 74 IN 148/09

    Versagung der Restschuldbefreiung: Darlegung eines Obliegenheitsverstoßes des

    Nach dem Grundsatzbeschluss des BGH vom 19.07.2012 (IX ZB 188/09, ZInsO 2012, 1488) steht fest, dass den selbständig tätigen Schuldner eine regelmäßige zumindest jährliche Abführungspflicht trifft.
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