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   BGH, 01.12.2011 - IX ZB 190/11   

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https://dejure.org/2011,2190
BGH, 01.12.2011 - IX ZB 190/11 (https://dejure.org/2011,2190)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2011 - IX ZB 190/11 (https://dejure.org/2011,2190)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - IX ZB 190/11 (https://dejure.org/2011,2190)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 InsO, § 58 Abs 2 InsO
    Insolvenzverfahren: Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Insolvenzverwalter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gehörsverletzung wegen der Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen durch das Beschwerdegericht

  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverfahren: Aufhebung der Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen den Insolvenzverwalter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gehörsverletzung wegen der Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen durch das Beschwerdegericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung eines Zwangsgeldes nach § 58 Abs. 2 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2012, 50
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus BGH, 01.12.2011 - IX ZB 190/11
    Zweck der Zwangsgeldfestsetzung ist es, pflichtgerechtes Verhalten des Verwalters zu erzwingen, nicht aber eine begangene Pflichtwidrigkeit zu sanktionieren (BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, ZInsO 2005, 483, 484).
  • BGH, 11.12.2014 - IX ZB 42/14

    Pflichten des Treuhänders im Restschuldbefreiungsverfahren:

    aa) Nach der Senatsrechtsprechung ist die Festsetzung des Zwangsgeldes nach § 58 Abs. 2 InsO aufzuheben, wenn der Insolvenzverwalter oder Treuhänder die nach § 58 Abs. 1 InsO vom Insolvenzgericht geforderte Handlung vornimmt, bevor die Entscheidung über die Zwangsgeldfestsetzung rechtskräftig wird (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 190/11, WM 2012, 50 Rn. 4 mwN; vom 4. Juli 2013 - IX ZB 44/11, ZInsO 2013, 1635 Rn. 5).

    Zweck der Zwangsgeldfestsetzung ist es, pflichtgerechtes Verhalten des Verwalters zu erzwingen, nicht aber eine begangene Pflichtverletzung zu sanktionieren (BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, WM 2005, 1132, 1134; vom 1. Dezember 2011, aaO; vom 4. Juli 2013, aaO).

  • BGH, 04.07.2013 - IX ZB 44/11

    Zwangsgeldfestsetzung gegen Insolvenzverwalter: Vornahme der geforderten Handlung

    a) Die Festsetzung des Zwangsgeldes nach § 58 Abs. 2 InsO ist aufzuheben, wenn der Insolvenzverwalter die nach § 58 Abs. 1 InsO vom Insolvenzgericht geforderte Handlung vornimmt, bevor die Entscheidung über die Zwangsgeldfestsetzung rechtskräftig wird (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2011 - IX ZB 190/11, WM 2012, 50 Rn. 4).

    Zweck der Zwangsgeldfestsetzung ist es, pflichtgerechtes Verhalten des Verwalters zu erzwingen, nicht aber eine begangene Pflichtverletzung zu sanktionieren (BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - IX ZB 76/04, WM 2005, 1132, 1134; vom 1. Dezember 2011, aaO).

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