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   BGH, 10.10.2013 - IX ZB 197/11   

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https://dejure.org/2013,29706
BGH, 10.10.2013 - IX ZB 197/11 (https://dejure.org/2013,29706)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2013 - IX ZB 197/11 (https://dejure.org/2013,29706)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 197/11 (https://dejure.org/2013,29706)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1123 BGB, § 1124 BGB, § 152 ZVG, § 155 ZVG, § 161 ZVG
    Uneingeschränkte Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens im Verlauf eines Insolvenzverfahrens: Erlöschen der Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss; Zulässigkeit der Pfändung des Anspruchs der Insolvenzmasse gegen den vormaligen Zwangsverwalter auf ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der uneingeschränkten Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens im Hinblick auf die Ansprüche der Grundpfandgläubiger auf den Erlösüberschuss

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rechte der Grundpfandgläubiger an Erlösüberschuss nach uneingeschränkter Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlösüberschuss; Aufhebung; Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens in der Insolvenz des Schuldners; Unzulässigkeit der Pfändung des Auskehrungsanspruchs

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Rechte der Grundpfandgläubiger an Erlösüberschuss nach uneingeschränkter Aufhebung des Zwangsverwaltungsverfahrens

  • rewis.io

    Uneingeschränkte Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens im Verlauf eines Insolvenzverfahrens: Erlöschen der Rechte von Grundpfandgläubigern an dem Erlösüberschuss; Zulässigkeit der Pfändung des Anspruchs der Insolvenzmasse gegen den vormaligen Zwangsverwalter auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der uneingeschränkten Aufhebung eines Zwangsverwaltungsverfahrens im Hinblick auf die Ansprüche der Grundpfandgläubiger auf den Erlösüberschuss

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufhebung der Zwangsverwaltung in der Insolvenz - und die Rechte der Grundpfandgläubiger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nach uneingeschränkter Aufhebung der Zwangsverwaltung Pfändung des Anspruchs der Insolvenzverwalterin auf Erlösauskehr gegen den Zwangsverwalter unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nach uneingeschränkter Aufhebung der Zwangsverwaltung Pfändung des Anspruchs der Insolvenzverwalterin auf Erlösauskehr gegen den Zwangsverwalter unzulässig

Besprechungen u.ä. (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3520
  • ZIP 2013, 2331
  • MDR 2013, 1488
  • NZI 2013, 1046
  • NZM 2014, 28
  • WM 2013, 2176
  • Rpfleger 2014, 97
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Freiburg, 09.06.1988 - 8 T 48/88
    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 197/11
    Die Grundpfandgläubiger seien daher auch in der Insolvenz des vormaligen Verfahrensschuldners für den Herausgabeanspruch gegen den vormaligen Zwangsverwalter absonderungsberechtigt (LG Freiburg, RPfleger 1988, 422; Dassler/Schiffhauer/Engels, ZVG, 14. Aufl., § 152 Rn. 254; Stöber, ZVG, 20. Aufl., § 152 Anm. 17.1; Böttcher/Keller, ZVG, 5. Aufl., § 152 Rn. 64; Steiner/Hagemann, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, 9. Aufl., § 152 ZVG Rn. 185; zweifelnd Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 155 Rn. 8 mit Nachweisen zur älteren Gegenmeinung).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 301/04

    Zulässigkeit der Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten nach Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 197/11
    b) Entgegen der Ansicht, welche die Rechtsbeschwerde vertritt, würde nach uneingeschränkter Aufhebung der Zwangsverwaltung somit eine gleichwohl zulässige Pfändung des Anspruchs der Insolvenzverwalterin auf Erlösauskehr gegen den Zwangsverwalter die vom Beschwerdegericht richtig erkannte Gefahr heraufbeschwören, dass die Insolvenzmasse entgegen § 155 Abs. 1, § 156 Abs. 1 ZVG um die noch nicht berichtigten öffentlichen Lasten und laufenden Kosten des Grundstücks während der Zwangsverwaltungsdauer geschmälert würde, wie der Senat in seinem Beschluss vom 13. Juli 2006 (IX ZB 301/04, BGHZ 168, 339 Rn. 9) dargelegt hat.
  • BGH, 13.10.2011 - IX ZR 188/10

    Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Antragsrücknahme: Pflicht des

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 197/11
    Der vormalige Zwangsverwalter und Pfändungsdrittschuldner durfte daher die vorhandene Zwangsverwaltungsmasse nur noch abwickeln; öffentliche Lasten und Zahlungen an Berechtigte des Teilungsplanes waren nicht mehr zu leisten (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - IX ZR 188/10, ZInsO 2012, 43 Rn. 18; anders zu den öffentlichen Lasten Jaeckel/Güthe, ZVG, 7. Aufl., § 161 Rn. 11).
  • BGH, 10.07.2008 - V ZB 130/07

    Beendigung der Beschlagnahme bei Zurücknahme des Antrags auf Anordnung der

    Auszug aus BGH, 10.10.2013 - IX ZB 197/11
    Diese Antragsrücknahme war auch uneingeschränkt, wie das Beschwerdegericht seiner Entscheidung mit Recht zugrunde gelegt hat (vgl. zur Beschränkungsmöglichkeit der Antragsrücknahme BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - V ZB 130/07, BGHZ 177, 218 Rn. 13 f).
  • BGH, 19.10.2017 - IX ZR 289/14

    Insolvenzanfechtung: Verpflichtung des Vollstreckungsgläubigers zur Rückgewähr

    Der Zwangsverwalter darf die Masse nur noch abwickeln; öffentliche Lasten und Zahlungen an Berechtigte eines Teilungsplans sind nicht mehr zu leisten (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 197/11, NJW 2013, 3520 Rn. 6 mwN).

    Ist die Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme indes vorbehaltlos aufgehoben worden, wird der noch vorhandene Erlösüberschuss für den Eigentümer des bisher zwangsverwalteten Grundbesitzes frei (BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 197/11, NJW 2013, 3520 Rn. 9).

  • LG Bielefeld, 04.03.2014 - 23 T 103/14

    Antragsrücknahme eines Grundpfandrechtsgläubigers unter Vorbehalt möglich

    Der Bundesgerichtshof hat in drei Entscheidungen (BGHZ 155, 38; BGH NJW 2008, 3067 und WM 2013, 2176) zwar ausdrücklich klargestellt, dass bei uneingeschränkter Antragsrücknahme mit dem Beschluss, durch den das Zwangsverwaltungsverfahren aufgehoben wird, alle Rechte von Grundpfandrechtsgläubigern an dem Erlösüberschuss erlöschen.
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2018 - 12 W 15/18

    Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs des Schuldners auf Auszahlung des

    Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden, stehen die zuvor von einem Zwangsverwalter eingezogenen Erträge infolge Aufhebung der Zwangsverwaltung uneingeschränkt der Insolvenzmasse zu (BGH, Beschl. v. 10.10.2013 - IX ZB 197/11, NZI 2013, 1046 Rn. 7).
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