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   BGH, 10.03.2011 - IX ZB 198/09   

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https://dejure.org/2011,11908
BGH, 10.03.2011 - IX ZB 198/09 (https://dejure.org/2011,11908)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - IX ZB 198/09 (https://dejure.org/2011,11908)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - IX ZB 198/09 (https://dejure.org/2011,11908)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilung einer Obliegenheitsverletzung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit einer Versagung der Restschuldbefreiung bei Offenbarung des die Obliegenheitsverletzung beinhaltenden Sachverhalts durch den Schuldner

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Heilung einer Obliegenheitsverletzung unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit einer Versagung der Restschuldbefreiung bei Offenbarung des die Obliegenheitsverletzung beinhaltenden Sachverhalts durch den Schuldner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 9/09

    Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Versagung der

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZB 198/09
    Führt der Schuldner Einkünfte erst an den Treuhänder ab, nachdem ein Dritter den Sachverhalt aufgedeckt hat, scheidet eine Heilung des Verstoßes grundsätzlich aus, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein wirksamer Versagungsantrag gestellt ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09 Rn. 2, WM 2011, 416).
  • BGH, 03.02.2011 - IX ZB 99/09

    Restschuldbefreiungsverfahren: Heilung einer Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZB 198/09
    Führt der Schuldner Einkünfte erst an den Treuhänder ab, nachdem ein Dritter den Sachverhalt aufgedeckt hat, scheidet eine Heilung des Verstoßes grundsätzlich aus, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein wirksamer Versagungsantrag gestellt ist (BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - IX ZB 9/09, juris Rn. 8; vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09 Rn. 2, WM 2011, 416).
  • BGH, 20.06.2013 - IX ZB 208/11

    Restschuldbefreiung: Versagungsantrag eines Gläubigers bei Widerspruch des

    Damit scheidet eine Heilung des Verstoßes aus, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein wirksamer Versagungsantrag gestellt war (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, ZInsO 2011, 447 Rn. 2; vom 10. März 2011 - IX ZB 198/09, nv Rn. 3).
  • BGH, 19.04.2012 - IX ZB 192/11

    Mitwirkungspflichtverletzung eines Schuldners bei nicht erfolgter unmittelbaren

    Damit handelt es sich nicht um eine eigenständige Selbstoffenbarung (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - IX ZB 198/09, Rn. 3), sondern um ein vom Insolvenzverwalter veranlasstes Handeln des Schuldners.
  • BGH, 14.04.2011 - IX ZA 15/11

    Antrag des Schuldners auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Eine Heilung der Verletzungshandlung ist nicht eingetreten, weil der Zufluss der in Rede stehenden Beträge zur Masse erst nach Aufdeckung der Verletzungshandlung durch den Treuhänder erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 2011 - IX ZB 99/09, WM 2011, 416 Rn. 2; vom 10. März 2011 - IX ZB 198/09, Rn. 3).
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